- The Director -
Amada | May 8th, 2012
Ladies and Gentlemen,
gemäß
Art. I Sec. 5 Federal Election Act ist ein Wählerverzeichnis zur Erlangung des aktiven Wahlrechts auszulegen.
Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wahlberechtigt, wer am Tag des Beginns der Wahl seit mindestens
vierzehn Tagen Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, am Tag des Beginns der Wahl das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (aktives Wahlrecht).
Alle Wählerinnen und Wähler, die aktiv an der Wahl teilnehmen wollen, werden damit aufgefordert sich unter
Angabe ihres vollen Namens hier einzutragen.
Zudem ist der Bundesstaat anzugeben, in dem der Wähler am 15. April 2012 wohnhaft war. Ist der Wähler erst nach diesem Datum Bürger geworden, so hat er den Bundesstaat aufzuführen, den er bei seiner Ankunft als Wohnort ausgewählt hat.
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Gesetzliche Grundlage: Art. I Sec. 4 Ssec. 3 Federal Election Act -
Das Wählerverzeichnis bleibt
120 Stunden geöffnet.
Wer sich innerhalb dieser Frist nicht in das Verzeichnis einträgt, bleibt für die Wahl das aktive Wahlrecht gemäß dem Federal Election Act verwehrt.
Ist es jemandem innerhalb der Fristen aufgrund von entschuldigter Abwesenheit nicht möglich sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, so kann er die Eintragung nach seiner Rückkehr bis 24 Stunden vor Wahlbeginn vornehmen.
Wer sich in dieses Wählerverzeichnis einträgt, erlangt automatisch das aktive Wahlrecht für die Wahlen zu den Bundesämtern und zu eventuell in seinem Heimatstaat parallel stattfindenden Wahlen.
Das Wählerverzeichnis wird am
Sonntag, den 13.05.2012 um 18:10 Uhr geschlossen.
Die Wahl beginnt am
Dienstag, den 15.05.2012 um 18:00 Uhr.
Lilah Morgan - Director of the U.S.E.O.