Mr. Han,
Einmal gab es eine
Diskussion um die
Nacheintragung eines abgemeldeten Wählers.
Das diskutierte Problem umfasste Fristen bzgl. Schließung der Wählerverzeichnisse und der Eröffnung der Wahllokale.
Sie entschieden sich damals dazu, die Nacheintragung zuzulassen.
Hatten Sie eine Alternative? Ja, hatten Sie. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die Wahllokale
weniger als 24 Stunden nach der erfolgte Nachmeldung des Wählers geöffnet wurden.
Ich kritisiere nicht Ihre Entscheidung, weise aber darauf hin, dass eben Alternativen hatten.
Sie treffen Entscheidungen, wann in den 24 Stunden eines Tages Wählerverzeichnisse eröffnet und Wahllokale geöffnet und geschlossen werden.
Sie treffen darauf basierend Entscheidungen, ob Wähler zugelassen werden oder nicht.
Es ist demnach nicht so, dass Sie keinerlei Ermessen bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben hätten.
Ihre Aussage bzgl. des Ermessensspielraumes Ihres Amtes ist objektiv falsch.
Ich muss Sie daran erinnern, dass Sie unter Eid stehen.
Ein andere Frage:
Im
November standen Sie der Idee eines Wahlkalenders positiv gegenüber.
Haben Sie mittlerweile einen solchen Kalender erstellen lassen? Wenn ja, wo kann man diesen einsehen? Wenn nein, warum nicht?