Mr Chairman, Right Hounorable Congressmen,
Right Hounorable Congressman Blue,*
lassen Sie mich vorwegschicken, dass ich von Haus aus keine Rechtswissenschaftlerin bin. Zwar habe ich einen Hochschulabschluss und seit kurzem einen Doctor of Letters honoris causa, nicht aber eine Ausbildung im Handwerk der Juristerei. So kann meine Antwort also kein Fachgutachten werden, sondern nur vom Blickpunkt der politischen Sichtweise erfolgen. Sozusagen aus der Praxis heraus.
Zunächst die Frage nach der Souveränität im Völkerrecht. Well, ein kodifiziertes Völkerrecht ist seit dem Untergang diverser internationaler Organisationen (ich erinnere an die UVNO, den UC, den Völkerbund, den RdN und andere) nicht oder nur rudimentär vorhanden. Sicherlich wirken manche der von den erwähnten Organisationen erlassene rechtliche Bestimmungen teilweise noch fort, doch hat sich in diesem Sinne ein von allen - oder zumindest vielen - Staaten akzeptiertes und verschriftlichtes Völkerrecht bislang nicht etabliert. Folglich bleibt eine Art Gewohnheitsrecht übrig, dass sich im Laufe der Jahre entwickelt hat und das auf einen breiten Konens stößt. Wenngleich auch hier Ausnahmen die Regel bestätigen.
Einer dieser gewohnheitsrechtlichen Völkerrechtsgrundsätze ist sicherlich die Anerkennung der Souveränität von Staaten. Dabei sehe ich zwei Tendenzen, die ich Ihnen gerne skizzieren möchte. Es gibt Staaten, die die Souveränität eines Staates erst durch einen Vertragsabschluss - zumindest aber durch ein Exekutivabkommen - anerkennen. Dies setzt entsprechende Vorverhandlungen voraus und es bleibt zu fragen, ob nicht allein durch die Aufnahme solcher Verhandlungen schon eine gewissen Souveränität unterstellt wird. Dieses Procedere ist völlig unbhängig von sonstigen Umständen und ist eher vereinzelt anzutreffen. Also eher die Ausnahme, denn die Regel. Im Gegensatz dazu ist es eigentlich schon seit frühesten Jahren Usus, dass Staaten spätestens mit der Verzeichnung auf einer offiziellen Gesamtkarte als souverän anerkannt werden. Das mag in den Zeiten des B.I.K.s noch anders gewesen sein, spätestens aber seit den Karten der IOK/OIK, GF, AIC und CartA hat sich dieses Praxis etabliert. Die Verzeichnung auf der Karte zieht in der Regel die Anerkennung der Souveränität aller anderen Staaten der Karte (und darüber hinaus) mitsich, sofern diese Souveränität nicht von einzelnen Staaten unmittelbar danach in Frage gestellt oder negiert wird. Folglich würde ich die Frage nach Souveränität von Staaten durchaus als einen Grundpfeiler des Völkerrechtes ansehen.
In diesem Sinne würde ich weiter ausführen, dass Stralien ein souveräner Staat im Sinne des Völkerrechtes ist.
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* Wer ist hier im Ausschuss zu adressieren?