Senators and Representatives,
In diesem Thread soll die Meinung des Kongresses über die vorziehenswürdigen Weisen der Einnahmenerzielung für den Staatshaushalt erörtert werden, um allmählich erste Vorbereitungen für einen späteren Einstieg in die reguläre WiSim zu treffen.
Auf Grund des föderalen Prinzips in Astor stehen wir vor dem Zusatzproblem, nicht nur die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben allgemein, sondern auch noch die Verteilung auf Bund und Staaten in geordnete Bahnen zu lenken.
Mein erster Gedanke hierzu ist: Ich bin ein großer Freund indirekter Steuern. Direkte Steuern zerstören Handlungsanreize und sind entweder mit einem irren Verwaltungsaufwand verbunden oder einfach unfair - die klassische Methode "die Steuer ist einfach x Prozent auf alle Zahlungen, die auf dem Konto eingehen", die in vielen Micronations praktiziert wird/wurde, taugt in meinen Augen nicht viel, da nicht jeder Eingang von Gutschrift auf dem Konto tatsächlich ein Gewinn im wirtschaftlichen Sinne ist. Teile dieser Einnahmen sind Rückflüsse auf früher getätigte Investitionen, oder gehen auf Darlehen zurück, die von anderen gewährt wurden, usw. Eine schöne indirekte Steuer, die einfach alle umgesetzten Güter gleichermaßen erfasst, gefällt mir da persönlich mehr.
Die Erfahrungen aus den letzten Monaten des WiSim-Testlaufes zeigen, dass das BSP (das sich wohl als Summe aller Güterumsätze berechnet) in Astor im Durchschnitt zwischen $30.000 und $50.000 pro Monat bewegt. Dies allerdings in einer Situation, in der ein relativ geringer Anteil der Astorier an der WiSim teilnimmt - im regulären Betrieb dürfte die Zahl der Teilnehmer und damit auch das BSP deutlich höher liegen. Ich denke, man darf durchaus mit konstanten BSPs von mindestens $50.000 im Monat rechnen. Eine zehnprozentige Steuer auf alle Güterumsätze (Konsumgüter wie Investitionen) müsste dann etwa $5000 Steuereinnahmen im Monat abwerfen.
Zu klären wären dann aber etwaige Vorsteuerabzüge bei der Weiterverarbeitung von Rohstoffen, die ja ansonsten doppelt belastet würden, und die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Handels.