Original von John E. Prescott
Unabhängig von meiner Meinung zur Sache, halte ich es aber auch langfristig für problematisch, wenn der Präsident alleine jeden Vertrag einfach so aufheben kann. Dies wäre problematisch für die Kalkulierbarkeit und Vertragssicherheit gegenüber Vertragspartnern. Es sollte - ganz generelll - schnellstens geklärt werden, ob dies tatsächlich so ist und wenn es tatsächlich so derzeit möglich ist, sollte der Gesetzgeber schnellstens reagieren.
Dem Präsident steht die völkerrechtliche Vertretung der Vereinigten Staaten zu, das ist Verfassungsrecht und lässt sich nicht so ohne weiteres ändern. Ich halte das auch für nicht notwendig. Außenpolitik ist die Domäne des Präsidenten - er ernennt und entlässt die astorischen Botschafter, er akkreditiert die ausländischen Botschafter, er schließt Verträge - auch wenn diese der Zustimmung des Kongresses bedürfen - also ist das Recht, den Vertragsschluss durch Kündigung unwirksam zu machen, nur das natürliche actus-contrarius-Recht des Präsidenten und der Exekutive. Mit diesem Recht muss jedes andere Land leben, und normalerweise gibt es ja aus diesem Grund auch eine Kündigungsfrist - innerhalb derer man üblicherweise auch eine Kündigung zurücknehmen kann, wenn die andere Seite noch Interesse am Vertrag hat. Dass das beim CoN nicht der Fall ist, ist bedauerlich.
Außerdem ist es für das Völkerrecht sowieso völlig unerheblich, was innerstaatliches Recht sagt - hat der Präsident die Kündigung eines Vertrags erklärt, ist und bleibt diese nach außen hin wirksam, selbst wenn er innerstaatlich eigentlich nicht dazu befugt gewesen wäre. Andere Staaten müssen, sofern die Unwirksamkeit nicht offensichtlich für einen anderen Staate erkennbar ist, da sie z.B. durch einen völlig untauglichen Vertreter ausgesprochen wird.
Ist ein Vertrag ratifiziert, so bleibt er - zumindest im Verhältnis gegenüber anderen Staaten - ungeachtet z.B. auch einer Änderung der innerstaatlichen Rechtslage wirksam.