Mr. President pro tempore,
beim Vertrag mit dem Medianischen Imperium wurde mir das Abstimmungsverhalten vorgeworfen, welches dazu beigetragen hat den Vertrag zu verhindern. Das wesentliche Argument, dass man mir entgegenbrachte war: Die Formalitäten sind nicht so wichtig. Es ist doch nicht wichtig, ob der Präsident zuerst zustimmt und der Kongress dann als zweites, solange beide dasselbe wollen.
Aber was interessiert die Administration ihr sinnloses Geschwätz von vorgestern?
Denn heute ist die Reihenfolge wichtig. Der Präsident will der erste sein, der einer Personalie zustimmt und der Senat soll dann anschließend zustimmen.
Ich möchte an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, dass dem Präsidenten grundsätzlich das Recht verbleibt, der erste zu sein, der einer Personalie zustimmt.
Dieses Gesetz beschneidet nicht das Recht des Präsidenten, dem Senat Personalvorschläge zu machen.
Es beschneidet dieses Recht auch nicht für den Fall, dass der Präsident einen alternativen Kandidaten für ein vakantes Amt vorstellt.
Wenn der Präsident mit einem bestimmten Amtsträger in seiner Exekutive nicht leben kann oder will, dann kann er ihn entlassen, denn dieses Recht wird durch dieses Gesetz ebenfalls nicht beschnitten. Die Disziplinierungs- und Ordnungsmaßnahmen werden dem Präsidenten ebenfalls nicht beschnitten.
Dieses Veto ist ein Ausdruck des Misstrauens gegenüber dem Senat. Der Präsident geht anscheinend davon aus, dass der Senat jetzt inflationär in die Besetzung der Exekutive eingreifen wird. Dem ist nicht so. Dem Senat ist an der Effektivität der Administration genau soviel gelegen, wie dem Präsidenten. Zuletzt hat der Senat James William Baker als Attorney General bestätigt.
Aber wie gesagt: Die Administration sagt, es sei doch nicht wichtig, ob der Präsident zuerst zustimmt und der Kongress bzw. in diesem Fall der Senat dann als zweites.
Der Präsident sagt: "[Eine Stelle der Bundesverfassung] ermöglicht nicht die komplette Umgehung des Präsidenten was die Nominierung eines Kandidaten angeht."
Ich habe die Verfassung gestern noch einmal gründlich durchgelesen. Wo steht in der Verfassung geschrieben, dass der Präsident, nur der Präsident und der Präsident höchstselbst das Recht hat, dem Senat einen Personalvorschlag zu machen?
Das steht mit lediglich in Amdt. II Ssec. 4 USC und da geht es auch nur um das einzigartige Amt des Vizepräsidenten, dessen Nominierung eben aufgrund der Verfassung selbst erfolgt.
Aber das Recht des Präsidenten, dem Senat Personalvorschläge zu machen, erwächst aus Art. III Sec. 1 Ssec. 1 genau jenes Gesetzes, dessen Änderung wir gerade diskutieren, nämlich des Senate Hearings Procedure Act.
Die Neuregelung ist eine Reserveregelung, eine Ausnahme, die Bezug nimmt auf eine andere Stelle desselben Gesetzes. Sie verstößt aber nicht gegen höherrangiges Recht, welches bei Bundesgesetzen nur die Verfassung darstellt.
Der Präsident bestreitet die alleinige Zuständigkeit des Senates für diese Bill und meint, das Repräsentantenhaus müsse beteiligt werden. Das Repräsentantenhaus hat jedoch die alleinige Zuständigkeit des Senates zu keiner Zeit bestritten, ganz im Gegenteil, es wurde sogar darauf verwiesen, dass der Senat die Bill allein behandeln soll. Der Einwand des Präsidenten, die Rechte des Repräsentantenhauses schützen zu wollen, geht also ins Leere.
Ich zitiere das Verfahren bei Vetos aus Art. III Sec. 7 Ssec. 4 USC:
"Ist eine Gesetzesvorlage betroffen, die gemäß den Bestimmungen der Verfassung von nur einer Kammer ohne die Mitwirkung der anderen erlassen werden kann, so soll der erneute Beschluss der betroffenen Kammer mit Zweidrittelmehrheit genügen, damit sie Gesetz wird."
Aus all diesen Gründen ersuche ich daher den Senat darum, das Veto des Präsidenten zu überstimmen.