Mr. Speaker,
auf den Einwand des Senator of Peninsula möchte ich zurückgeben, dass auch der Supreme Court of the United States Act nicht nur rein technische Bestimmungen betreffend Aufbau und Organisation des Supreme Court enthält, sondern ebenso auch verfahrensrechtliche Vorschriften.
Es spricht meines Erachtens nicht dagegen, die Bestimmungen über den United States Federal Prosecution Service in dieses Gesetz einzugliedern, und es bei dieser Gelegenheit als Sammlung der gesetzlichen Vorschriften betreffend das Bundesgericht, die Bundesanwaltschaft und das Verfahrensrecht z. B. in "United States Judiciary Act" umzubenennen.
Nach welcher Logik jedoch Bestimmungen über die Bundesanwaltschaft nicht in einem Gesetz mit den Regelungen des Bundesgerichts zusammengefasst werden können, sondern in einem eigenen Gesetz gereglt werden müssen, in welches wiederum auch verfahrensrechtliche Bestimmunge enthält, obwohl das Bundesgericht in diesem Gesetz nicht auftaucht, erschließt sich mir nicht.
Ich werde diesem regelungssystematischen Chaos leider nicht zustimmen können.