Madam President,
die Senatorin aus Laurentiana hat ganz Recht. Der Maximalabstand zwischen zwei online Postings wird nicht verändert, er bleibt bei 28 Tagen. Es soll nur die Möglichkeit gestrichen werden, diesen Zeitraum zu verlängern.
Der Maximalabstand zwischen zwei Beiträgen eines Kongressmitgliedes im Kongress beträgt 14 Sitzungstage.
Der Maximalabstand zwischen zwei Postings des Präsidenten und Vizepräsidenten wird nicht verändert, er bleibt bei 20 Tagen.
Dieser Zeitraum kann durch vorherige Abwesenheitsmeldungen verlängert werden, allerdings denklogisch dann auch nur bis zu 28 Tagen, weil ein Amtsträger natürlich Staatsbürger sein muss.
Und wie bereits ausgeführt: Im Kongress wird dann ein Abwesenheitsbuch angelegt, in die die Kongressmitglieder bei Abwesenheit eintragen können.
Die Abwesenheit eines Präsidenten wird üblicherweise im Press Office bekannt gegeben bzw. durch ein Schriftstück, welches dem Vizepräsidenten die Vollmachten überträgt.
Doch auch hier ist nach maximal 28 Tagen Schluss, wenn nicht vor Ablauf
ein Beitrag mindestens dieser Qualität und Quantität erfolgt, sodass die Frist von neuem läuft.