- The Attorney General -
Amada | July 9th, 2013
Ladies and Gentlemen,
gemäß
Art. I, Sec. 5, Federal Election Act, ist ein Wählerverzeichnis zur Erlangung des aktiven Wahlrechts auszulegen.
Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wahlberechtigt, wer am Tag des Beginns der Wahl seit mindestens
14 Tagen Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist (Stichtag: 2. Juli 2013), am Tag des Beginns der Wahl das achtzehnte Lebensjahr vollendet, und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (aktives Wahlrecht).
Alle Wählerinnen und Wähler, die aktiv an der Wahl teilnehmen wollen, werden daher aufgefordert, sich unter
Angabe ihres vollen Namens hier einzutragen. Der volle Name eines Wählers ist derjenige Name, unter dem er im Citizens' Net registriert ist, wobei Groß-, Klein- und Zusammenschreibungen, Punkte zur Kennzeichnung von Initialen, sowie Unterstriche zur Kennzeichnung von Leerzeichen, außer Betracht bleiben.
Zudem ist der Bundesstaat anzugeben, in dem der Wähler am 17. Juni 2013 wohnhaft war. Ist der Wähler erst nach diesem Datum Bürger geworden, so hat er den Bundesstaat aufzuführen, den er bei seiner Ankunft als Wohnort ausgewählt hat.
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Gesetzliche Grundlage: Art. I Sec. 4 Ssec. 4 Federal Election Act -
Das Wählerverzeichnis bleibt
120 Stunden geöffnet. Wer sich innerhalb dieser Frist nicht in das Verzeichnis einträgt, dem bleibt für die Wahl das aktive Wahlrecht gemäß dem Federal Election Act verwehrt. Wer sich in dieses Wählerverzeichnis einträgt, erlangt automatisch das aktive Wahlrecht für die Wahlen zu den Bundesämtern und zu eventuell in seinem Heimatstaat parallel stattfindenden Wahlen.
Das Wählerverzeichnis wird am
Sonntag, 14.07.2013, 18:05 Uhr, geschlossen.
Die Wahl beginnt am
Dienstag, 16.07.2013, 18:00 Uhr.
![](http://img15.imageshack.us/img15/810/etu.png)
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U.S. Attorney General