Gareth, FL | February 22nd, 2009
In dem Rechtsstreit
des Mr. Humphrey Polycarp Hullander , Greenville, AS
- bei Gericht vertreten durch Chester Jacob Witfield, Attorney at law
vs.
The Assembly of Astoria State , Astoria City, AS
- bei Gericht vertreten durch die President of the Assembly, Romy Christina Lanter-Davis,
wird beantragt,
1. im Wege der Preliminary Injunction die Abstimmung vom 17.02.2009 über die Ernennung von Roger McGuinnes zum Senator von Astoria State zu unterbrechen und bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht fortzuführen,
2. in der Hauptsache festzustellen, dass diese Abstimmung ungültig ist.
Zulässigkeit:
I.
Mein Mandant hat als Mitglied der Assembly von Astoria State ein Recht darauf, dass Anträge und Abstimmungen in der Assembly gemäß der durch Verfassung und Gesetz aufgestellten Regeln behandelt werden. Abstimmungen, die ohne ein Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen - wie hier in der Folge als einschlägig nachgewiesen - eingeleitet und durchgeführt werden, beschränken meinen Mandanten in diesem Recht.
Ein Gesprächsangebot seitens meines Mandanten bzw. der Hinweis auf die Rechtswidrigkeit der Abstimmung führte zu keiner Reaktion, so dass nunmehr die Klageerhebung geboten ist.
II.
Zuständiges Gericht ist der Supreme Court of the United States. Nach Art. VI, Sec. 5, Ssec. 1, Spiegelstrich 5 der U.S. Constitution sind ausschließlich die Organe des Bundes ermächtigt, die Organisation der Gerichtsbarkeit zu regeln.
Dies bezieht sich nicht ausschließlich auf die Organisation der Bundes gerichtsbarkeit, wie u.a. auch die an anderer Stelle explizit festgeschriebene Beschränkung des Bundes auf die Erhebung von Bundes steuern, die Errichtung von Bundes ämtern und anderen Bundes behören etc. Diese Einschränkung fehlt an genannter Stelle, so dass der Bund ist für die Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten schlechthin zuständig ist.
In Ausübung dieser Zuständigkeit ist der Judicial Procedure Act ergangen, der in Art. I, Sec. 1 bestimmt: "Die Gerichtsbarkeit in den Vereinigten Staaten von Astor wird vom Supreme Court als Gerichtshof des Bundes ausgeübt. Er hat, je nach den im konkreten Fall zu behandelnden Rechtsfragen, sowohl Bundesrecht als auch Staatsrecht anzuwenden."
In vorliegendem Fall hat der Supreme Court mit der Constitution of Astoria State demgemäß Staatsrecht anzuwenden.
III.
Die angefochtene Entscheidung der President of the Assembly of Astoria State ist rechtsmittelfähig. Art. V, Sec. 3, Ssec. 1, Spiegelstrich 3 der U.S. Constitution erklärt den Supreme Court ausdrücklich zuständig für die Entscheidung im Bezug auf Beschwerden, welche von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch ein Gesetz, eine Verfügung oder sonstige Maßnahme einer staatlichen Institution in seinen ihm aus der Verfassung erwachsenden Rechten verletzt worden zu sein.
Auf Grund des Vorgesagten zur alleinigen Zuständigkeit des Bundes zur Errichtung von Gerichten und der Regelung ihres Verfahrens bezieht sich diese Vorschrift auch auf Verletzungen von aus der Verfassung eines der Staaten erwachsenden Rechte. Dachte man sich diese Zuständigkeit des Supreme Court weg, wäre gegen rechtswidrige hoheitliche Akte der Staaten kein gerichtlicher Rechtsbehelf gegeben. Die Staaten könnten einen solchen mangels eigener judikativer Befugnisse auch nicht selbst schaffen; insofern kann auch nicht auf die bundesrechtswidrigen Regelungen des Art. V der Constitution of Astoria State verwiesen werden. Das Staatsprinzip der Rechtsstaatlichkeit nach Art. I Sec. 1 der U.S. Constitution erstreckt sich sowohl auf den Bund als auch die Staaten. Es liefe jedoch leer, wäre gegen rechtswidriges Handeln der Staatsgewalten der Staaten kein gerichtlicher Rechtsbehelf gegeben. Es liefe ebeneso leer, würde Art. V der Constitution of Astoria State trotz Bundesrechtswidrigkeit Anwendung finden, da es die zuständigen Organe von Astoria State bislang unterlassen haben, den Staatsgerichtshof von Astoria State zu konstituieren, so dass mein Mandant faktisch an der Durchsetzung seiner rechtlichen Interessen gehindert wäre, was wiederum ebenso dem Rechtsstaatsprinzip zuwider laufen würde.
Eine die Anfechtung rechtswidriger hoheitlicher Akte eines der Staaten vor dem Supreme Court ausschließende Auslegung des Art. V, Sec. 3, Ssec. 1, Spiegelstrich 3 der U.S. Constitution scheidet also aus. Entsprechend gibt auch der Judicial Procedure Act dem Supreme Court in Article I, Section 1 je nach den beteiligten Parteien und dem Verfahrensgegenstand die Anwendung sowohl von Recht des Bundes, als auch von Recht der Staaten auf. Der Kläger ist in seinem Recht aus Art. VI, Sec. 4, Art. VIII, Sec. 1, Art. II, Sec. 2 der Constitution of Astoria State i.V.m. Sec. IV, Art. 5, Sec. 2 der Standing Orders der Assembly of Astoria State verletzt.
IV.
Beklagte Partei ist die nach Art. II Sec. 1, Ssec. 2 Judicial Procedure Act in dieser Funktion prozessfähige President of the Assembly of Astoria State. Gemäß Constitution of Astoria State und Standing Orders of the Assembly ist sie sowohl gegenüber dem Plenum der Assembly als auch der Administration von Astoria State ein selbstständiges und unabhängiges Organ und mit der Ausführung der den Geschäftsgang der Assembly betreffenden Bestimmungen beauftragt.
Begründung:
Die vermeintliche Nominierung von Mr. Roger McGuinnes als Senator von Astoria State durch den verstorbenen Governor Sheppard erfolgte rechtswidrig und ist somit nichtig. Die von der President of the Assembly eingeleitete Abstimmung in der Assembly of Astoria State erfolgte somit ohne rechtliche Grundlage.
Dies begründet sich wie folgt:
I.
Die Constitution of Astoria State bestimmt in Art. VI, Sec. 4:
"Fällt der Posten des Senators vakant, nominiert der Gouverneur oder gegebenenfalls sein Stellvertreter, für die restliche Amtsperiode einen Nachfolger. Dieser Nachfolger muss durch das Parlament (The Assembly), mit einer einfachen Mehrheit, bestätigt werden."
Folglich ist für die Nominierung eines Senators eine aktive Amtshandlung des Gouverneurs, hilfsweise seines Stellvertreters, Voraussetzung dafür, eine entsprechende Abstimmung in der Assembly herbeiführen zu können.
Die Standing Orders der Assembly of Astoria State bestimmen in Sec. IV, Art. 5, Sec. 2:
"Anträge für Aussprachen über Beschlussanträge müssen im Office of the Governor gestellt werden. Die Aussprachen werden im Parlament vom Präsidenten eröffnet und beendet."
Da über die Nominierung eines Senator gemäß Verfassung eine Abstimmung durchzuführen ist, muss ein solcher Antrag im Office of the Governor gestellt werden, ehe eine Aussprache resp. Abstimmung eingeleitet werden kann.
Die Constitution of Astoria State bestimmt ferner in Art. VIII, Sec. 1:
"Diese Verfassung ist gültig in allen Hoheitsgebieten von Astoria State und verbindlich für alle natürlichen und juristischen Personen, die sich darin befinden. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung sind an sie gebunden."
Folglich ist jede Gewalt des Staates an die Regelungen der Verfassung gebunden, im speziellen die Assembly of Astoria State an die Tatbestandsmerkmale von Art. VI, Sec. 4, ohne deren Vorliegen eine Abstimmung über die Ernennung eines Senators nicht durchgeführt werden dürfte.
IIa.
Dem Vernehmen nach diktierte Governor Sheppard kurz vor seinem Ableben einen Brief, in dem er die Nominierung von Mr. McGuinnes als Senator von Astoria State angeordnet haben soll. Von diesem Schreiben fehlt bis dato jedoch jede Spur, so dass erhebliche Zweifel an dessen Existenz bestehen müssen.
Ohne ein solches Schreiben entbehrt die Abstimmung in der Assembly of Astoria State jedoch jeder Grundlage, da keine Nominierung im Rahmen der Regelungen der Verfassung erfolgt ist.
IIb.
Augenzeugenberichten zufolge verstarb Governior Sheppard wenige Momente nach seinem vermeintlichen Diktat, noch ehe er eine Nominierung überhaupt eigenhändig vornehmen konnte, beispielsweise durch Besiegelung oder Unterschrift eines entsprechenden Schreibens.
Somit ist nicht belegbar, dass Governor Sheppard die Nominierung von Mr. McGuinnes überhaupt persönlich angeordnet hat. Sie basiert allein auf Hörensagen.
III.
Weiterhin stand der verstorbene Governor Sheppard unter erheblichem Medikamenteneinfluss, als er die vermeintliche Nominierung diktiert haben soll. Es muss somit in Zweifel gezogen werden, ob Mr. Sheppard überhaupt zurechnungsfähig war und eine Nominierung im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte ausgesprochen haben würde.
IV.
Weiterhin fehlt eine explizite Beantragung der Abstimmung über die Bestätigung der Nominierung durch den Governor, wie es die Standing Orders, an die sowohl die President of the Assembly als auch die Members of the Assembly gebunden sind, vorschreiben.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Nominierung, wie sie die Verfassung von Astoria State vorschreibt, mangels Amtshandlung des Gouverneurs von Astoria State nicht vorlegegen hat und die eingeleitete Abstimmung daher ohne rechtliche Grundlage eingeleitet wurde und damit ungültig ist.
- ATTORNEY AT LAW -