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Die Diskussion über die Mitgliedschaft des Gouverneurs im General Court ist alt. In der Geschichte des Staates Laurentiana gab es noch nie eine strikte Gewaltenteilung, zumal zu beachten ist dass die dritte Gewalt, die Judikative vollständig fehlt. Es ist somit zum Gewohnheitsrecht geworden dass der Gouverneur Mitglied der Exekutive ist, genauso wie es die Verfassung des Bundesstaates in Section 10 auch vorsieht dass in Folge einer Vakanz ein Mitglied des General Court als Acting Governor amtiert.
Article II der Verfassung spricht davon dass:
Der Gouverneur ist jedoch durch seine Mitgliedschaft im General Court nicht automatisch die Legislative, sondern lediglich ein Teil von ihr, weshalb Section 2 nicht zum tragen kommt.
fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union fr. Almighty Congressman from Laurentiana fr. Almighty Chairman of the Republican Party fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana