- The Director -
Amada | May 26th, 2015
as amended on January 19th, 2016
and on March 20th, 2017
and on June 1st, 2018
and on August 1st, 2018
Service Order about Partisan Candidates
Section 1 Purpuse
(1) Kandidaten, die Mitglieder einer Partei sind, werden auf dem Wahlzettel in der zur jeweiligen Partei gehörenden Farbe dargestellt, sofern der Kandidat nicht ein anderes ausdrücklich erklärt.
(2) Die Kandidaten können Zusätze hinter ihrem Namen auf dem Wahlzettel beantragen. Parolen sind unzulässig; über den Zusatz entscheidet das Bundeswahlamt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Section 2 Colors and Letters
(1) Parteilose Kandidaten erhalten die Farbe grau (888888 ). Als Zusätze sind "I", "Ind" und "Independent" zulässig.
(2) Mitglieder der Democratic Party erhalten die Farbe blau (0000FF ). Als Zusätze sind "D", "Dem" und "Democrat" zulässig.
(3) Mitglieder der Republican Party erhalten die Farbe rot (FF0000 ). Als Zusätze sind "R", "Rep" und "Republican" zulässig.
(4) Mitglieder der Social Conservative Union erhalten die Farbe violett (660066 ). Als Zusätze sind "S", "SCU" und "Social Conservative" zulässig.
Section 3
(1) Diese Regelung wurde im Einvernehmen mit den Vorsitzenden der genannten Parteien erstellt.
(2) Das Bundeswahlamt verpflichtet sich, parteibezogene Subsections in Section 2 nicht ohne die Einwilligung des jeweiligen Parteivertreters zu ändern.
(James Barnett)
Director of the U.S. Electoral Office
Lilah Morgan
Director of the U.S. Electoral Office
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »James F. Canterbury« (6. Januar 2017, 02:20)