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Claire Gerard

Out of Congress

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1

Sonntag, 2. September 2012, 17:11

S. 2012-051: Deprivation of Citizenship Amendment Bill




Honorable Members of Congress:

Die Senatorin für Staat, Mrs. Taylor Kay Roberts, hat den folgenden Entwurf eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Die Antragstellerin hat das erste Wort.



Vice President of Congress



Deprivation of Citizenship Amendment Bill

Section 1 - Amendment:
In Section 6 Subsection 9 des Citizenship Amendment Act wird die Formulierung "beim Obersten Bundesgericht" durch "bei dem Bezirksgericht für Astoria State" ersetzt.

Section 2 - Final Provision:
Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
Claire Olivia Gerard
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Taylor Kay Roberts

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2

Sonntag, 2. September 2012, 17:26

Madam President,

die bisherige Regelung, dass eine Beschwerde gegen den Entzug der Staatsbürgerschaft beim obersten Gerichtshof einzulegen ist, stammt noch aus einer Zeit, wo es nur diesen gab. In Anpassung an das inzwischen gängige Modell des Entzugs der Staatsbürgerschaft halte ich es für sinnvoller, hier den vollen Weg der Gerichtsbarkeit zu eröffnen. Insbesondere gilt dies, wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass es, seit es dieses Gesetz gibt, noch keine gerichtliche Beschwerde gegen den Entzug der Staatsbürgerschaft gab, da die Faktenlage ja stets sehr klar ist. Sollte es also dazu kommen, müsste es ein Fall von solcher Außerordentlichkeit und Absonderlichkeit sein, dass es wohl besser ist, den vollen Instanzenzug zu eröffnen und die Möglichkeit für eine gerichtliche Kontrolle der entsprechenden Entscheidung in der höheren Instanzen zu ermöglichen.

Ich rufe meine ehrenwerten Kollegen deswegen zur Unterstützung dieser Bill auf.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Solomon Foot

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3

Mittwoch, 5. September 2012, 12:49

Madam President,

ich unterstütze diesen Vorschlag.
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Claire Gerard

Out of Congress

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4

Mittwoch, 5. September 2012, 13:06

Mr. Speaker,

ich werde diesem Vorschlag ebenfalls gerne zustimmen.
Claire Olivia Gerard
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Steve McQueen

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5

Mittwoch, 5. September 2012, 14:11

Madam President,

Ich bin in Rechtsdingen nicht so sicher, deshalb erlauben sie mir eine Frage:
Warum gerade das Bezirksgericht Astoria State?
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

General; Former Commandant of the United States Marine Corps;
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Taylor Kay Roberts

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6

Mittwoch, 5. September 2012, 15:11

Madam President,

ich habe das Bezirksgericht von Astoria State gewählt, da es das Gericht ist, in dessen Zuständigkeit die Bundesbehörden in Astoria City ihren Sitz haben. Da der Constitution of Courts Act keine Gerichtsstandsregelungen enthält, wären ansonsten Klagen prinzipiell überall möglich - was auch denkbar ist, was ich allerdings nicht unbedingt für sinnvoll halte. Ich halte es aber für Sachgerecht, das Verwaltungsmaßnahmen von Behörden am Sitz der Behörde gerichtlich überprüft werden sollten.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Aznar Sandoval

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7

Mittwoch, 5. September 2012, 17:40

Mr. Speaker,

ich halte diese Gesetzesänderung für unnötig und werde ihr auch nicht zustimmen. Und ich möchte meine Ablehnung auch mit Teilen der Argumentation der Senatorin für Laurentiana begründen. Richtig ist, dass es bisher wirklich noch keine gerichtliche Auseinandersetzung wegen eines Staatsbürgerschaftsentzugs gegeben hat. Richtig ist auch, dass es, sollte es wirklich zu einem solchen Verfahren kommen, dann sicherlich ein Fall von besonderer Absonderlichkeit und Außerordentlichkeit sein wird. Doch ziehe ich daraus einen anderen Schluss als die Initiatorin des Gesetzentwurfs.

Wenn eine Rechtsfrage von solcher Außerordentlichkeit und Absonderlichkeit ist, gehört sie nicht vor ein Instanzengericht sondern vor das Oberste Bundesgericht. In einem mehrinstanzlichen Verfahren wäre meiner festen Überzeugung nach der Gang vor den Supreme Court sowieso vorgezeichnet, da sich derjenige Verfahrensbeteiligte, der in der Eingangsinstanz unterliegt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an die Berufungsinstanz wenden wird. Am Ende würde jedes Verfahren um den Entzug einer Staatsbürgerschaft vor dem Supreme Court landen, nur halt dann etwas später.

Aber unabhängig von den Verfahrens- und Instanzenwegen sehe ich einen viel wichtigeren Grund für meine Ablehnung dieses Gesetzänderungsvorschlags. Für mich hat die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten Verfassungsrang. Mit ihr erlangt der Staatsbürger den Schutz und alle Rechte, welche in unserer Verfassung verankert sind. Die endgültige Entscheidung darüber, ob ein Mensch diese Staatsbürgerschaft wirksam verliert und aus der Gemeinschaft der Astorier ausgeschlossen wird ist damit von so hoher Bedeutung, dass ich sie nicht in den Händen von niederinstanzlichen Gerichten sehen möchte. Der Bedeutung einer solchen Entscheidung entsprechend kann und soll sie nur vom obersten Organ der Judikative in unserem Land, also vom US Supreme Court gefällt werden können. Dies ist so im Citizenship Act gut und richtig geregelt und ich sehe weder Veranlassung noch Notwendigkeit an dieser Regelung etwas zu ändern.
Aznar Sandoval
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Taylor Kay Roberts

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8

Mittwoch, 5. September 2012, 20:14

Madam President,

der Logik, die der Gentleman aus Freeland in seiner Positionierung äußert, möchte ich entschieden wiedersprechen: Nur weil etwas wichtig ist, muss es nicht direkt vor den Supreme Court. Genau das ist nicht Sinn und Zweck unseres Justizsystems, denn am Ende ist für denjenigen, der dort vor Gericht steht, alles wichtig. Eine Entscheidung, die einen Bürger in die Todeszelle schickt, sollte nach dieser Argumentation dann auch direkt vor den Supreme Court gehen - immerhin geht es um das Leben eines Angeklagten, fundamentaler kann eine Entscheidung wohl kaum werden. Oder eine Zivilsache, die existenziell für eine der Parteien ist? Am Ende würde nach dieser Logik alles vor den Supreme Court müssen, denn alles ist wichtig.
Der Supreme Court ist aber nicht dazu da, wichtige Entscheidungen direkt zu entscheiden. Wir haben nicht umsonst mehrere Instanzen - und die bräuchte es ja nicht für die unproblematischen Fälle. Wir haben mehrere Instanzen, bei denen man am Ende beim Supreme Court landet, eben für die wichtigen, die fundamentalen Fragen. Denn bekanntlich wissen wir alle: Menschen, auch drei Menschen von besonderer Qualifikation wie sie auf der Bench des Supreme Court sitzen, können Fehler machen. Aber Fehler lassen sich vermeiden, wenn man Institutionen - oder Instanzen - schafft, die eben diese Fehler aufdecken und beheben können, nochmal eine zweite oder eine dritte Meinung zulassen. Mehrere Instanzen gibt es für die wichtigen Fragen - und eine dieser wichtigen Fragen ist, da sind sich Congressman Sandoval und ich ja völlig einig, der Entzug der Staatsbürgerschaft.

Ich hoffe also, dass der Gentleman seine Meinung nochmal überdenkt und diesem Gesetz zustimmt.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Aznar Sandoval

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9

Mittwoch, 5. September 2012, 22:37

Mr. Speaker,

die Argumentation der Senatorin für Laurentiana kann mich nicht von der Notwendigkeit und der Richtigkeit dieser Gesetzänderung überzeugen. "Nur weil etwas wichtig ist, muss es nicht direkt vor den Supreme Court." widerspricht grundsätzlich der aktuellen Verfassungslage. Es muss lauten: Wenn etwas wichtig und bedeutsam ist, gehört es direkt vor den Supreme Court. So ist es mit allen fundamentalen Rechtsstreitigkeiten, welche Sachverhalte von Verfassungsrang zum Inhalt haben und so soll es meiner Überzeugung nach mit dem Staatsbürgerschaftsrecht, und vor allem mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft auch bleiben.

Schauen wir uns doch an, wofür der US Supreme Court nach unserer Bundesverfassung erste und letzte Instanz ist. Er ist unter anderem zuständig, ich zitiere: "in Bezug auf Beschwerden, welche von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch ein Gesetz, eine Verfügung oder sonstige Maßnahme einer staatlichen Institution in seinen ihm aus der Verfassung erwachsenden Rechten verletzt worden zu sein" Zitat Ende. Jedermann, der also der Auffassung ist, von einer staatlichen Institution in einem Verfassungsrecht verletzt worden zu sein kann und muss sich an das Oberste Bundesgericht wenden. Und einen Menschen, dem vom Registration Office die Staatsbürgerschaft möglicherweise unrechtmäßig aberkannt wurde, der also von einer staatlichen Institution aller verfassungsmäßigen Rechte beraubt werden soll, so einen Menschen wollen Sie auf den Instanzenweg zwingen? Das kann nicht wirklich Ihr Ernst sein.

Nein, ich werde meine Meinung nicht ändern und den Gesetzentwurf ablehnen, damit der bisher bestehende Rechtsanspruch auf ein Verfahren direkt vor dem Obersten Bundesgericht wie schon seit Jahren erhalten bleibt.
Aznar Sandoval
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10

Mittwoch, 5. September 2012, 23:14

Mr. Speaker,

Ich kann bisher aus der Argumentation nicht den Mehrwert, den ein Kläger
mit einer Klage direkt vor dem Supreme Court hat, erkennen. Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass der Supreme Court für Verletzung der Grundrechte direkt angerufen werden kann - und dies wäre, sofern im Verfahren ein Grundrecht verletzt würde, ja auch weiterhin möglich. Jedoch geht es bei der Staatsbürgerschaft per se nicht um ein Grundrechte, und auch nicht um die Verfassung. Ich habe daher eine - vorerst letzte - Frage an den Gentleman aus Freeland: Welchen Vorteil hat ein Kläger davon, direkt vor dem Supreme Court klagen zu dürfen?
Taylor Kay Roberts
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Aznar Sandoval

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11

Donnerstag, 6. September 2012, 14:33

Mr. Speaker,

an dieser Stelle unterscheiden sich halt die grundsätzlichen Ansichten zwischen der Senatorin für Laurentiana und mir zum Wert der Staatsbürgerschaft. Für mich ist sie ein sehr hohes Gut, welches einem verfassungsmäßig garantierten Grundrecht entspricht, für die Senatorin nicht. Das habe ich so zur Kenntnis zu nehmen.

Was nun den "Mehrwert", was für ein schreckliches Wort wenn es um Menschen und ihre Rechte geht, also was den Mehrwert einer direkten Klagemöglichkeit vor dem US Supreme Court betrifft, kann ich nur sagen, dass das Oberste Bundesgericht halt in meinen Augen die kompetenteste, anerkannteste und unvoreingenommenste juristige Institution unseres Landes ist. Und jeder Bürger, welcher sich in seinen grundlegenden Rechten beeinträchtigt sieht, sollte die Möglichkeit haben, sein Anliegen von dieser Institution entscheiden zu lassen. Dass es gegen diese Entscheidung dann keine Berufungsmöglichkeit mehr gibt, ist der Bedeutung dieses Verfassungsorgans geschuldet, aber meiner Überzeugung nach auch hinnehmbar. Ansonsten müsste es eben immer noch eine weitere "höhere" Instanz geben, welche die Entscheidung irgendeines Gerichts überprüfen und gegebenenfalls revidieren kann.

Und im Übrigen sehe ich für mich keine Verpflichtung, hier in diesem Verfahren irgendeinen "Mehrwert" darlegen zu müssen. Das obliegt einzig und allein der Initiatorin dieser gewünschten Gesetzesänderung. Denn sie möchte die in meinen Augen vollkommen richtige und gute Rechtslage zuungunsten eventuell von Fehlsntscheidungen des Registration Office betroffener Bürger ändern. Also sollte schon die Senatorin für Laurentiana die Vorteilhaftigkeit und auch die Notwendigkeit dieser Gesetzänderung darlegen und begründen und die anderen Mitgliedern dieses hohen Hauses davon überzeugen. Und ich sehe bisher beides, weder Vorteilhaftigkeit noch Notwendigkeit als gegeben an.
Aznar Sandoval
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Donnerstag, 6. September 2012, 15:29

Madam President,

es ist bedauerlicher, dass der Gentleman aus Freeland offensichtlich für die bereits - mehrfach dargelegten - Gründe für diesen Entwurf nicht nur nicht zugänglich ist, sondern sie komplett ignoriert, da sie mit seinen nicht übereinstimmen. Offensichtlich ist, dass der Congressman sich hier auch einer sachlichen Diskussion verweigert, wenn er schon feststellt, für sich keine Verpflichtung zur Beantwortung einer einfachen Frage zu sehen. Mit jemandem, der sich auf den Standpunkt stellt, dass seine Position besser ist als die von mir propagierte, dann aber keine Gründe dafür vorlegt, auf die man argumentativ eingehen könnte, ist eine Diskussion bedauerlicherweise nicht möglich, insbesondere, wenn die Beiträge zur Diskussion in der gebetsmühlenartigen Wiederholung von eigenen Positionen ohne auch nur ansatzweises eingehen auf die Argumente der Gegenseite bestehen.

Madam President, unter Bezugnahme auf Sec. 7/2 der Standing Rules ziehe ich meinen Antrag hiermeit zurück. Ich werde ihn nach Abschluss der By-Elections, wenn das House of Representative wieder ansatzweise als das von der Verfassung vorgesehene Kollektivgremium konstituiert ist, diese Bill erneut einbringen. Dann liegt es zumindest nicht mehr in den Händen eines einzigen Representatives, eine Bill scheitern zu lassen. In jedem Falle bin ich nicht bereit, eine ablehnende Entscheidung eines aus zwei Personen bestehenden Repräsentanten"hauses" zu akzeptieren, wenn selbst eine Nein-Stimme schon ausreicht, um einen Patt und damit die Wirkung nach Sec. 7/3 der Standing Rules herbei zu führen.
Taylor Kay Roberts
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Claire Gerard

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13

Donnerstag, 6. September 2012, 15:55




Honorable Members of Congress:

Der Antrag wurde zurückgezogen. Die Aussprache ist beendet.



Vice-President of Congress
Claire Olivia Gerard
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