Mr. President,
Bundessache ist nach der Verfassung die Strafverfolgung. Diese beginnt erst dort, wo eine Straftat begangen wurde. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit hingegen ist Staatssache. Solange noch keine Straftat begangen wurde, sondern nur die Gefahr besteht dass das passieren könnte, sind die Staaten zuständig das zu verhüten und nicht der Bund. Zu regeln wer welche Waffen kaufen, besitzen und führen darf ist somit Staatssache. Bundessache ist erst das Vorgehen, wenn jemand mit einer Waffe eine Straftat begangen hat.
Wenn nun ein Staat wie zum Beispiel Serena das Recht seiner Bürger
umfangreich gewährleistet, zu vielfältigen legalen Zwecken Waffen zu besitzen und zu benützen, dann steht es dem Bund nicht zu das über den Umweg des Handelsrechts zu torpedieren.
Es ist, um damit auch auf die Frage des Representative Gilman aus New Alcantara einzugehen, zum Beispiel Bundessache zu verhüten dass die Bundesstaaten an ihren Grenzen eigene Zollhäuschen aufstellen. Oder die Bundesstaaten bei der Durchsetzung ihrer Gesetze zu unterstützen, indem er die Einfuhr von Waren in einen Bundesstaat verbietet, die dort nach örtlichem Recht nicht verkauft werden dürfen. Aber nicht die Einfuhr von Waren in einen Bundesstaat zu verbieten wo diese legal sind, weil ihm das örtliche Recht dort nicht gefällt.
Wenn wir die hier vertretene Theorie einmal zu Ende spinnen, muss ich mir demnächst wahrscheinlich noch den Zitronenbaum in meinem Garten vom Deaprtment of Commerce genehmigen lassen. Immerhin kann ich von diesem ja Zitronen ernten, die ich darum dann nicht aus einem anderen Bundesstaat einführe.
So ist es nicht gemeint, wenn die Bundesverfassung die Regelung des Handels zwischen den Bundesstaaten zur Bundessache macht. Mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag überschreitet der Bund klar seine Zustänigkeiten.