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#55
Beruf: Politician
Wohnort: Maripa, St. Lawrence
Bundesstaat: Laurentiana
Die Änderung im CCIQA sieht vor, dass künftig auch die Präsidiumsmitglieder einem Ausschuss leiten können. Gerade beim aktuellen Mangel sehe ich es als nicht sinnvoll an, den Mitgliedern die ohnehin regelmäßig mit der Leitung von Sitzungen geübt sind, den Vorsitzen in den Ausschüssen zu verbieten.
2. In Section 2 darf ich den ehrenwerten Members die meiner Ansicht nach wichtigste Änderung präsentieren: Die Verkürzung des Abstimmungszeitraumes auf 72 Stunden.
Ich sehe es als kritisch an, dass man seine Stimme beliebig ändern kann, so wie es halt momentan die aktuelle Mehrheit will. Gerade bei Anträgen, die ein rasches Vorgehen verlangen, ist das demokratiepolitisch sehr bedenklich.
3. Reine Formsache: zwei Kongressmitglieder erscheint mir klarer als 1/4.
zum Beispiel für diesen Antrag dann "Amnd. 2018-019/A".
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#55
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Arbeitsteilung ist wohl das Stichwort hier. Im Übrigen fällt die Sitzungsleitung ohnehin dem Kongresspräsidium zu, wenn sich kein Ausschussmitglied darum kümmert.
Wie Sie selbst sagen, steht bei den meisten Anträgen schon früh eine unumstößliche Mehrheit fest. In den anderen Fällen ist daher sinnvoll noch einen Tag zu warten, ob noch ein Kongressmitglied seine Stimme abgeben möchte. Außerdem geht es hier um Gesetze die eventuell jahrelang das Alltagsgeschehen beeinflussen, da kann man auch mal 24 Stunden länger warten wenn noch keine Mehrheit feststeht.
Ich spreche mich sogar für das Gegenteil aus. Bis die Abstimmung geschlossen ist, sollte von mir aus jeder seine Stimme so oft wie notwendig ändern können. Wie das aber insgesamt mit einem raschen Vorgehen zu tun hat, geht an mir vorbei.
Vielleicht klarer, und selbst das möchte ich bezweifeln, aber nicht ident. Derzeit gibt es 11 Kongressmitglieder, was etwa dem Durchschnitt entspricht. Ein Viertel von 11 entspricht 3 Mitgliedern, was ich für eine representativere Anzahl halte.
Vielen Dank für den Hinweis, ich werde das ebenfalls korrigieren.Ihr Vorschlag sieht vor, die Nummerierung mit Z zu beginnen.
Wo wir wieder bei der Effizienz wären: Angenommen ein Kongresspräsident würde gerne den Ausschuss seines Herzens leiten, da sich dort kein anderer findet. Was spricht dagegen auch den Präsidenten die Möglichkeit zu geben, aktiv und dauerhaft einem Ausschuss vorzusitzen?
Vielleicht hat es nicht direkt etwas mit "raschem Vorgehen" zu tun, jedoch kann das Verbot auf Änderung der Abstimmung insofern sehr sinnvoll sein, als es dann bei einer vorzeitigen Beendigung der Abstimmung (aufgrund von Unumstößlichkeit des Ergebnisses) nicht zu Streitereien und demokratisch bedenklichen Meinungswidersprüchen kommen kann. Solange man seine Stimme beliebig ändern kann, ist das vorzeitige Beenden aufgrund eines klaren Ergebnisses eben problematisch.
Und wie gesagt: Gerne ändere ich den Antrag so, dass Änderungen dann zulässig sind, wenn das Gepostete weder Yea, Nay oder Present entspricht.
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