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Donnerstag, 26. Mai 2016, 01:39

S. 2016-054 - Advise and Consent Improvement Bill


OFFICE OF THE PRESIDENT OF CONGRESS

Honorable Members of Congress!


The Senator for Astoria State, Mr Smith, has introduced a Bill, which is refered to Congress for considerations.

The sponsor may raise with the privilege of the first word after the Bill was read by the Clerk of Congress.

An amount of 96 hours is reserved for debate. This can be reduced or increased according to the Standing Rules if necessary.


(Clark)
Speaker of the House of Representatives




Advice and Consent Improvement Bill
An Act to improve the implementation of Art. III, Sec. 6, Ssc. 2 USConst. and to create a plain overview of all exemptions.

Section 1 - Senate Advice and Consent Act
Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:

Senate Advice and Consent Act

Chapter I - Fundamentals

Section 1 - Scope and Title of this Act
(1) Dieses Gesetz regelt das allgemeine Verfahren zur Umsetzung des Art. III, Sec. 6, Ssc. 2 USConst. Sondervorschriften über einzelne Verfahren haben Vorrang vor diesem Gesetz.
(2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Senate Advice and Consent Act.

Section 2 – Necessary procedure und majorities
(1) Die Erteilung von Rat und Zustimmung zur Ernennung von Amtsträgern für Positionen, die in Appendix A dieses Gesetzes aufgeführt sind, bedarf einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen (Special Procedure).
(2) Zur Erteilung von Rat und Zustimmung zur Ernennung von Amtsträgern für Positionen, die in Appendix B aufgeführt sind, ist das formale Verfahren nach Chapter II erforderlich (Formal Procedure).
(3) Die Ernennung von Amtsträgern für Positionen, die in Appendix C aufgeführt sind, bedarf nicht der Erteilung von Rat und Zustimmung des Senats. Positionen, deren Besetzung nicht dem Präsidenten übertragen ist, sollen ohne weitere Nennung als Teil dieses Appendix gelten.
(4) Die Ernennung von Amtsträgern für Positionen, die in keinem der Appendices aufgeführt sind, bedarf nur der Durchführung des Formal Procedure, wenn dies binnen 48 Stunden nach Zugang des Nominierungsschreibens von 1/3 der Senatoren verlangt wird.
Soweit der Senatspräsident diese Frist für zu kurz erachtet, kann er sie einmalig um bis zu 48 Stunden verlängern. Eine solche Verlängerung hat er dem Präsidenten der Vereinigten Staaten schriftlich mitzuteilen. Die Frist ruht, wenn die Sitzungsperiode des Kongresses unterbrochen ist.

Section 3 – Interim Officers
(1) Solange ein Verfahren nach Sec. 2, Ssc. 2 oder Ssc. 4 nicht abgeschlossen ist, kann der Präsident den Nominierten befristet bis zur Entscheidung des Senats mit der Wahrnehmung der Amtsaufgaben beauftragen. Mit der Beauftragung soll er für die Dauer der Gültigkeit ebendieser die Rechte und Pflichten dieses Amtes ausüben.
(3) Wird ein beauftragter Amtsträger durch den Senat abgelehnt oder erledigt sich die Nominierung, kann er ab diesem Zeitpunkt die Rechte und Pflichten des Amtes nicht weiter ausüben. Wird er bestätigt, bedarf es einererneuten Ernennung nicht; stattdessen genügt die Klarstellung, dass er das Amt nun nicht mehr nur vorübergehend ausübt.
(4)

Section 4 – Non-autorised appointments
(1) Ernennungen, die nicht in Übereinstimmung mit diesem Gesetz erfolgt sind, sind nichtig. Die Nichtigkeit wird auf Antrag eines jeden durch das Bundesbezirksgericht am Wohnsitz des Antragstellers festgestellt. Ebenfalls auf Antrag stellt das Bundesbezirksgericht am Wohnsitz des Antragstellers die Nichtigkeit von Handlungen fest, die im Rahmen einer nichtigen Ernennung erfolgt sind und mit der Feststellung nicht mehr als rechtmäßige Amtshandlungen gelten. Das Bundesbezirksgericht kann von einer Nichtigkeitserklärung absehen, wenn diese in stärkerem Widerspruch zur verfassungsmäßigen Ordnung und zur Stabilität des Gemeinwesens als die Gültigkeit stünde.
(2) Rechte und Ansprüche eines Ernannten gegen die Vereinigten Staaten aus einer nichtigen Ernennung bestehen nicht.
(3) Keine Bestimmung dieser Section soll dahingehend ausgelegt oder angewendet werden, dass nach anderen Gesetzen oder der Verfassung gültige Ernennungen für nichtig erklärt oder angesehen werden dürfen.
(4) Ein jeder Verfahrensmangel bei der Ernennung gilt als unbeachtlich und die Ernennung somit als in Übereinstimmung mit diesem Gesetz erfolgt, wenn sie Rat und Zustimmung des Senats mit der erforderlichen Mehrheit erhalten hat.

Section 4 – Nominations
(1) Soweit die Ernennung eines Amtsträgers der Vereinigten Staaten der Rat und Zustimmung des U.S. Senat bedarf, hat der Präsident der Vereinigten Staaten dem Senatspräsidenten ein Nominierungsschreiben für jede Person, deren Ernennung er beabsichtigt, zu übersenden.
(2) Ein Nominierungsschreiben hat zumindest zu enthalten:
a) den Namen und Heimatstaat des Nominierten,
b) die Position, in die er berufen werden soll,
c) die Angabe des nach Sec. 2 einschlägigen Verfahrens,
d) die Angabe einer Position, die der Ernannte als Amtsträger des Bundes oder eines Staates innehat (auch solche nach Sec. 3) oder die Feststellung, dass dies nicht einschlägig ist,
e) die Tatsache, dass die zu besetzende Position Stellvertretungsaufgaben für eine der Zustimmung des Senats bedürfende Position mit sich bringt (oder die Übertragung beabsichtigt ist) die zum Zeitpunkt der Nominierung unbesetzt ist oder die Feststellung, dass dies nicht einschlägig ist.
(2) Eine Person, die zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt, aber noch nicht vereidigt ist (President-elect), kann dem Senat Nominierungen unterbreiten oder sie zurückziehen. Der Senat verfährt dann mit ihnen, als seien sie durch den amtierenden Präsidenten erfolgt, eine Abstimmung wird jedoch nicht eingeleitet.
Sobald eine Abstimmung eingeleitet werden könnte und der Präsident vereidigt ist, informiert ihn der Senatspräsident darüber. Bestätigt der Präsident die Nominierung nach Erhalt dieser Mitteilung nicht binnen 192 Stunden, so gilt sie als zurückgezogen.

Chapter II – Formal Procedure of Advice and Consent

Section 1 – Action upon Nomination
(1) Der Senatspräsident leitet nach Erhalt eines Nominierungsschreibens eine Anhörung (Hearing) des Nominierteen ein und erteilt dem Nominierteen Rederecht für die Teilnahme daran.
(2) Der Senatspräsident leitet nach Beendigung des Hearings eine Abstimmung über die Frage ein, ob der U.S. Senate Rat und Zustimmung zur Nominierung erteilt oder nicht. Die erforderliche Mehrheit ist vorbehaltlich anderer Bestimmungen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ohne Berücksichtigung der Enthaltungen.
(3) Eine Abstimmung unterbleibt, wenn das Hearing für erledigt erklärt wurde (Settlement of Nomination). Erledigung tritt ein und wird durch den Senatspräsidenten festgestellt, wenn
a) der Präsident der Vereinigten Staaten die Nominierung durch ein Schreiben an den Senatspräsidenten zurückgezogen hat,
b) der Nominierte nicht mehr die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, um in das Amt berufen werden zu können,
c) der Nominierte nicht erschienen ist (Sec. 3, Ssc. 1),
d) die Nominierung durch einen President-elect nicht nach dessen Amtseinführung als Präsident bestätigt wird.
(4) Der Senatspräsident übermittelt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Abstimmung über die Nominierung.
(5) Die Vorschriften der Standing Rules finden Anwendung.

Section 2 – Hearing
(1) Der Nominierte leistet nach Aufforderung des Senatspräsidenten folgenden Eides gegenüber diesem: „I do solemnly swear that I will tell the truth, the whole truth, and nothing but the truth under pains and penalties of perjury (Ich schwöre, dass ich - im Bewusstsein der Androhung und der Folgen eines Meineids - die Wahrheit sagen werde, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit.)“ Der Eid kann um eine religiöse Bekenntnisformel erweitert werden.
(2) Nach der Vereidigung erhält der Nominierte Gelegenheit, seine Person, Qualifikation oder Ziele dem Senat vorzustellen, sofern er nicht ausdrücklich darauf verzichtet.
(3) Nach seiner Vorstellung ist der Nominierte verpflichtet, die an ihn durch die Senatoren gestellten Fragen und Nachfragen vollständig nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Er kann eine Frage gegenüber dem Sitzungsleiter beanstanden, der über die Beanstandung entscheidet und die Frage als unzulässig zurückweisen kann, wenn sie keinen Zusammenhang zu dem Verfahren hat oder anderweitig unangemessen ist.
(4) Die Zahl der Fragen ist unbegrenzt, sie können auch bereits vor der Vorstellung oder Vereidigung zu Protokoll gegeben werden. Nachfragen, die aus der Aussagen des Nominierten ergeben, sind ebenso unbegrenzt zugelassen, werden aber zurückgewiesen, wenn der Nominierte bereits hinreichend dazu Stellung genommen hat.

Section 3 - Length of the Hearing
(1) Das Hearing wird durch den Senatspräsidenten nach 96 Stunden für erledigt erklärt, wenn der Nominierte innerhalb dieser Frist nicht ordnungsgemäß den Eid geleistet hat. Hat der Nominierte seine Abwesenheit vorher angezeigt, wird diese Frist entsprechend verlängert. War er aus wichtigen Gründen nicht zur Anzeige in der Lage, kann seine Entschuldigung auch nachträglich anerkannt werden.
(2) Die Befragungsfrist dauert regelmäßig 96 Stunden. Besteht weiterer Befragungsbedarf, kann das Hearing verlängert werden, ist kein weiterer Befragungsbedarf erkennbar, kann diese Frist auf die Hälfte reduziert werden. Nach Ablauf der Befragungsfrist werden keine neuen Fragen mehr zugelassen.
(3) Weitere Nachfragen kann der Senatspräsident nach vorheriger Ankündigung von mindestens 24 Stunden ausschließen. Auf Antrag von 1/3 der Senatoren ist diese Frist um noch einmal um 24 Stunden zu verlängern. Er kann den Antrag zurückweisen, wenn bereits mehr als 192 Stunden Befragungsfrist verstrichen sind.
(6) Das Hearing wird beendet, sobald alle Fragen und Nachfragen beantwortet sind und keine weiteren mehr gestellt werden können oder Erledigung eingetreten ist.

Section 4 - Contempt of the Senate
(1) Leistet ein Nominierter vor dem Senat oder einem seiner Organe einen Meineid, so ist er gemäß den Strafgesetzen wegen eines solchen durch ein Gericht zu verurteilen.
(2) Wer den Senat, seinen Vorsitz oder seine Mitglieder bewusst missachtet, herabwürdigt, beschimpft oder verunglimpft, begeht ein Vergehen der Klasse B des Federal Penal Code.



Appendix A - Special procedure
Die Erteilung von Rat und Zustimmung zur Ernennung der folgenden Amtsträger erfordert eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen:

1. Supreme Court of the United States
a) Chief Justice
b) Associate Justice




Appendix B - Formal procedure
Die Erteilung von Rat und Zustimmung zur Besetzung der nachfolgenden Positionen erfordert zwingend die Durchführung des Verfahrens nach Chapter II:

1. Overall
a) Head of Department

2. Federal Reserve Bank
a) Director

3. Armed Forces
a) Chief of Staff of the Army
b) Chief of Naval Operations
c) Chief of Staff of the Air Force
d) Commandant of the Marine Corps
e) Chairman of the Joint Chiefs of Staff (if not Member of the JCoS before appointment)

4. Registration Office
a) Director

5. Federal Judiciary
a) Federal Judges (not required if reinstalled after retirement or Supreme Court membership per Federal Judiciary Act)

6. Intelligence Services
a) Director of the Central Intelligence Service
b) General Commander of the Military Intelligence Service





Appendix C - No advice and consent
Die Erteilung von Rat und Zustimmung zur Ernennung der folgenden Amtsträger ist nicht erforderlich (ausgenommen anderweitige Einordnung):

1. Overall
a) Positions not appointed to by the President
b) Employees of the civil or the military service according to the Federal Employees Act (if not listed in another

2. White House staff
a) All positions within the White House and the Executive Office of the President,
- except Agencies which are directly responsible to President because of lack of parent agency
b) All positions within the Office of the Vice President, if not part of the White House

3. Armed Forces
a) Chairman of the Joint Chiefs of Staff (if Member of the JCoS before appointment)



Section 2 - Agrogation of certain provisions of federal law
Folgende Bestimmungen des Bundesrechts werden aufgehoben:

- Senate Hearing Procedure Act
- Art. I, Sec. 2, Ssc. 3, Sen. 2 Citizenship Act
- Chp. 1, Art. III, Sec. 3, Ssc. 3, Sen. 2 Federal Judiciary Act
- Chp. 1, Art. III, Sec. 3, Ssc. 4, Sen. 2 Federal Judiciary Act
- Chp. 1, Art. III, Sec. 4, Ssc. 3, Sen. 2 Federal Judiciary Act
- Chp. 1, Art. III, Sec. 4, Ssc. 4, Sen. 2 Federal Judiciary Act
- Chp. 1, Art. III, Sec. 5, Ssc. 3, Sen. 2 Federal Judiciary Act
- Sec. 3, Ssc. 3 Federal Reserve Bank Act
- Sec. 3, Ssc. 4 Federal Reserve Bank Act
- Art. II, Sec. 4, Ssc. 4 Armed Forces of the United States Act

Section 3 - Coming-into force
Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft.

David J. Clark (D-NA)

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Donnerstag, 26. Mai 2016, 15:41


OFFICE OF THE PRESIDENT OF CONGRESS

Honorable Members of Congress!


According to Art. III, Sec. 6, Ssc. 2, Sen. 2 USConst. the motion is delegated to the Senate for exclusive considerations.


(Clark)
Speaker of the House of Representatives


David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
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Daniel N. Smith

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Freitag, 27. Mai 2016, 15:34

Honorable Senators,

als erstes ist gesagt dass diese Bill nur den Senat betrifft. Daher erfolgt die Debatte auch in den Räumlichkeiten des Senates.
Wie der Name der Bill bereits ausdrückt geht es um Beratung und Zustimmung, aber nicht um Hearings. Die momentane Lage erlaubt es der Ernennung von einigen Amtsträgern ohne Hearing zuzustimmen. Ein eventuelles nachträgliches Hearing wäre nur die Basis für ein Impeachment, aber es ist ansonsten ohne irgendwelche Folgen. Ein Impeachment erfordert jedoch Fehlverhalten, daran wird durch eine nachträgliche Legitimation auch nichts geändert.

Statt der nachträglichen Hearings muss der Präsident bzw. die Präsidentin alle Ernennungen dem Senat vorlegen, und maximal 96 Stunden warten ob ein förmliches Verfahren verlangt wird. In der Zwischenzeit bis zum Abschluss des Verfahrens kann der Präsident bzw. die Präsidentin den Amtsträger zwar schon ernennen, jedoch unter dem Zwangsvorbehalt, dass er wieder ausscheidet wenn der Senat ablehnt.

Auch wurde das Verfahren in einigen Punkten angepasst, wobei es sich nicht zentral ändert. Angepasst wurden insbesondere einige Fristen.
Daniel N. Smith (D-AS)

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Samstag, 28. Mai 2016, 12:22

Handlung:Mustert die Bill.
Jonathan James Bowler


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Kevin Baumgartner

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Montag, 30. Mai 2016, 09:28

Mr. President,

Warum wird in diesem Entwurf von der traditionellen Sprachregelung Abstand genommen? Es würde die Lesbarkeit deutlich erhöhen, wenn man hier ein Wirrwarr vermeiden würde.

Zudem hätte ich gerne eine Auslistung der konkreten Änderungen.

Zitat

Ein Impeachment erfordert jedoch Fehlverhalten

Wie die Vergangenheit zeigt, genügt der politische Wille dafür.
Kevin Baumgartner
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Dienstag, 31. Mai 2016, 21:26

Mr. Speaker,

Ich möchte mich der Frage des ehrenwerten Senators für Assentia gerne anschliessen und würde es begrüssen sprachlich möglichst einheitlich zu bleiben.

Desweiteren möchte ich anregen einen Zeitraum zu definieren, indem ein Befragter zwingend antworten muss und als Konsequenz der Nichtbeantwortung innerhalb der Frist eine automatische Ablehnung in den Entwurf aufzunehmen. Ferner halte ich nichts von provisorischen Nominierungen, da diese nur Unsicherheit schaffen. Folglich möchte ich anregen diese im Rahmen der vorliegenden Bill zu untersagen.
Jonathan James Bowler


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Daniel N. Smith

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Donnerstag, 2. Juni 2016, 17:21

Honorable Senators,

Aufgrund meiner Abwesenheit ziehe ich den Antrag zurück.
Daniel N. Smith (D-AS)

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Percival Nunokawa

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Sonntag, 5. Juni 2016, 08:26


Capitol Hill, Astoria City on June 5th, 2016

Honorable Senators!

Dieser Geschäftsgang ist somit abgeschlossen.


Percival Nunokawa
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Perry Nunokawa
54th Vice President of the United States of Astor
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