Your Honor,
der Kläger gibt zum Einen in den "Fakten" falsche Tatsachen wieder, wenn er behauptet, dass a) "Nach einem offenkundigen Regelverstoß durch Commoner Sandor Nagy erfolgte entsprechend der Geschäftsordnung eine Verwarnung." und b) "In der Reaktion warf der Beklagte dem Kläger zunächst einen Verstoß gegen die Standing Orders vor, ohne dies begründen zu können." Tatsächlich hat Commoner Nagy gegen keine niedergelegte Regel, an die er gebunden wäre, verstoßen. Ich selbst habe sogar eine sehr eindeutige Begründung für meine Anzeige eines VErstoßes gegen die Standing Orders genannt, unter Angabe der Fundstelle.
Den wahrheitswidrigen Behauptungen des Klägers muss ich daher entschieden entgegentreten.
Es entspricht im Übrigen den Tatsachen, dass der Kläger willkürlich handelt und eine Willkürherrschaft ausübt. Denn er ist zwar demokratisch durch Wahl legitimiert gewesen - weshalb er nach
anerkannter Definition eben "herrscht" -, übt diese Herrschaft aber oft willkürlich aus, indem er nur gegen ihm unliebsame Personen Sanktionen ausspricht, nicht gegen ihm sympathische Personen, vor allem aber nicht gegen sich selbst.
Ich stelle daher infrage, dass ich überhaupt eine strafbare Handlung begangen habe.
Die Bundesverfassung normiert unter anderen: "Niemand soll verurteilt werden ohne einen fairen Prozess und vollen Zugang zu allen Rechtsmitteln." Da ich jedoch weder angezeigt worden bin noch anderweitig strafrechtliche Ermittlungen gegen mich eröffnet worden sind, gilt die Unschuldsvermutung. Das Gericht kann mich nicht für eine Handlung zivilrechtlich belangen, die der Kläger unter Missachtung der Unschuldsvermutung und unter Umgehung der Strafbehörden und -gerichte
aus dem Strafrecht heraus konstruiert hat. Dies wäre ein Bruch meiner durch die Verfassung garantierten Rechte auf einen
fairen Prozess und auf Zugang zu
allen Rechtsmitteln.
Ich beantrage, die Klage abzuweisen.