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Gleich kann vor dem Gesetz nur sein, was gleich ist - Menschen sind es ohne Zweifel, aber in Ihrer Stellung als Bundesbedienstete lassen sich ebenjene nicht mit Angestellten in der Privatwirtschaft vergleichen, Mr Tierney, das sollte Ihnen als Interessenvertreter doch auch bewusst sein. Bundesbedienstete leisten einen Eid auf die Verfassung der Vereinigten Staaten und sind per Gesetz in einem besonderen Treueverhältnis beschäftigt.
Verzeihen Sie, ich meinte natürlich, dass Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes die Arbeit nicht niederlegen würden, um die Regierung zu stürzen, was Sie vorhin erwähnt hatten. Entschuldigen Sie den Versprecher, aber die Aura des Hauses wirkt natürlich auf mich!
Nun, sie sind den Vereinigten Staaten auch treu. Allerdings müssen sie das Recht haben, Unmut über Bezahlung oder Arbeitsbedingungen auszudrücken, für Demonstrationen fehlt die Zeit, wenn diese außerhalb der Arbeitszeiten stattfinden sollen, daran ist der Mangel an Arbeitskräften im Öffentlichen Dienst schuld. Auch sollen sie das Recht haben, sich außerhalb der Arbeitszeiten nicht mit Arbeitsthemen rumplagen zu müssen. Somit fehlt die Möglichkeit, sich über Arbeitsbedingungen zu beschweren. Gegen diese gehen ja Streiks - und nicht gegen die Vereinigten Staaten oder die Regierung an sich.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zander Coriolis« (19. Februar 2018, 23:11)
Sehen Sie, Mr Chairman, in der Privatwirtschaft arbeitet man entweder in der Arbeitszeit oder man Streikt. Ein Streik kann auch eine Versammlung sein, zunächst einmal ist er aber die Nichterbringung der geschuldeten Leistung - die Verfassung garantiert die Freiheit Versammlungen abzuhalten, sie garantiert aber nicht in gleichem Maße die Freiheit, die Arbeit niederzulegen. Versammlungen sind etwas privates, wie es eben auch der Football-Abend mit Freunden oder eine Urlaubsreise sind.
Wie ich sagte, das Streikrecht in der Privatwirtschaft unterstütze ich, wir müssen uns aber darin einig sein, dass es kein verfassungsmäßiges Recht ist.
Was nun den öffentlichen Dienst angeht, so ist die Sichtweise meiner Administration - wie auch die Sichtweise anderer Administrationen zuvor - eine andere als die ihre: Streikmaßnahmen richten sich gegen den Arbeitgeber zur Durchsetzung bestimmter Forderungen, sie sind ein Druckmittel. Und dieses Druckmittel ist aus unserer Sicht nicht vereinbar mit der besonderen Verpflichtung, die Bundesbedienstete aufgrund der Verfassung und der Gesetze mit ihrem Dienst zusammen antreten. Insofern sagen wir ohne eine Wertung der Vergleichbarkeit, dass sowohl der Umsturz der Regierung, als auch der Streik gegen die Regierung für Bundesbedienstete rechtswidrig sind.
Was nun nicht heißt, dass wir die Anliegen der Menschen nicht ernst nehmen wollen, aber dann müssen andere Wege gefunden werden, sich über diese Anliegen zu verständigen.
Ich verstehe Ihren Standpunkt, allerdings bin ich da nicht Ihrer Meinung.
Ich bin hier, um sicher zu gehen, dass die Civil Servants auch in Zukunft erhört werden, deswegen nehme ich gerne Ihren Vorschlag entgegen, wie schnell und effektiv Unmut über Arbeitsbedingungen im Öffentlichen Sektor geäußert werden kann.
Ich stimme dem Papier zu, außer Section 3. Unsere Organisiation hat ca. 40% aller Civil Servants als Mitglied. Das Papier schreibt aber 50% vor, um als Verhandlungspartner gesehen zu werden. Sollte keine Gewerkschaft mehr als 50% der Beamten hinter sich haben, sind sie ohne Vertretung. Hier besteht Besserungsbedarf.
Eine globale Regelung für die gesamte Exekutive ist aus unserer Sicht nicht angemessen - daher streben wir einerseits die Unterteilung in Bereiche an - beispielsweise einzelne Behörden, die separat betrachtet werden. Andererseits steht das Mittel der Wahl zur Verfügung - damit könnten die Beschäftigten ihre Vertretung durch Wahl bestimmen. Sie werden verstehen, dass wir Pluralismus ermöglichen und nicht der ACSU von Rechts wegen ein Monopol einräumen können.
Ich möchte ja auch kein Monopol für uns. Aber stellen Sie sich vor, es gibt 3 Gewerkschaften, A B und C. Es gibt eine Abstimmung, wem die Beamte einer Behörde am meisten vertrauen, A bekommt 49% der Stimmen, B 31% und C 20%. Keine Gewerkschaft hat so eine absolute Mehrheit erreicht - die Beamten dieser Behörde sind ohne Vertretung.
Außerdem lese ich das bisher so, dass eine Gewerkschaft Vertreter entsenden darf, wenn es Gespräche gibt.
Das klingt danach, als wenn die Behörde Gespräche einfach ablehnen kann. Ich fordere, dass die gewählte Gewerkschaft einmal im Monat Gespräche einberufen kann, ob die Behörde dies möchte oder nicht.
Excuse me, but I can't find that part.
Wo genau lesen Sie herein, dass Gespräche abgelehnt werden können? Sec. 1 Ssc. 1 Nr. 3 meint alle Gespräche, die förmlich zwischen Bediensteten und Vorgesetzten stattfinden. Das sollten wir vielleicht klarstellen.
Ich glaube, Ihnen geht es mehr um die zusätzliche Möglichkeit regelmäßiger Gespräche, richtig? Das sehe ich zwar schon durch die Zielsetzung der guten Zusammenarbeit als abgesichert an, wir können es aber gerne mit hineinschreiben.