Mr. President,
bereits zu Beginn der letzten, des 29. Kongresses, haben wir uns mit einem Verfassungszusatz zur Rolle des Vizepräsidenten befasst. Die
Leadership of Congress Constitutional Amendment Bill hat zu einer kontroversen Debatte geführt, die auch in Form eines deutlich verkürzten
Entwurfes deutliche Vorbehalte zu Tage gebracht hat.
Innerhalb der Republican Party haben sich die Mitglieder der Kongressfraktion daher ausführliche Gedanken gemacht und den ursprünglichen Entwurf sehr grundlegend verändert. Dabei haben wir sowohl etwaige Bedenken berücksichtigt, dass der Vizepräsident als Mitglied der Exekutive in Fällen des Stimmengleichstandes nicht abschließend über Personalvorschläge seines Präsidenten mitbestimmen sollte, als auch den Fall eines Amtsenthebungsverfahrens.
Auf mein Betreiben hin wurden klare Regelungen zu einem President of the Senate pro tempore getroffen, der, auf Vorschlag von Senator Holland, auch die Vertretung des Speaker of the House übernehmen soll. Der Vizepräsident soll damit grundsätzlich nur in den Hallen des Senates und nur als Sitzungsleiter sowie im Ausnahmefall als Stichentscheider tätig sein. Darüber hinaus bestimmen die Mitglieder beider Häuser des Kongresses ihr gemeinsames Präsidium regelmäßig selbst.
Was sicherlich streitig bleiben wird, ist die Frage, ob man dem Vizepräsidenten überhaupt die Aufgaben des Vorsitzenden des Senats geben sollte. Ich bin der Ansicht, dass ja. Und ich finde, dass der vorliegende Entwurf dafür eine ausgesprochen gute verfassungsrechtliche Grundlage ist.