Lance B. Jackson nimmt hinter einem Tisch Platz, auf dem einige Mikrophone aufgestellt sind.
Ladies and Gentlemen,
Im Folgenden möchte ich mich kurz zur Behandlung meines -leicht veränderten -Entwurfes zur Reform der Einbürgerungsprozedur durch den Kongress äußern.
Es wurde der Vorwurf vorgebracht, mit der ƒnderung würden die religiösen Gefühle der Einwanderer verletzt, da der Gottesbezug aus dem Eid gestrichen wurde. Ich kann Ihnen versichern: Nichts läge mir ferner. Der Fall liegt schlicht so, dass nach gängiger Rechtsauffassung der genannte Eid, sollte er unverändert nach dem Gesetz gesprochen werden, auch durch Hinzufügen einer religiösen Beteuerung seine Gültigkeit nicht verliert. Ich sehe jedoch ein, dass diese Passage widersprüchlich ist und womöglich einen falschen Eindruck hinterlässt, daher rate ich dem Antragssteller (in diesem Falle Secretary Buchanan, der sich meinen Entwurf zu eigen gemacht hat) zur Erweiterung des zweiten Absatzes der Section 2 um den Satz ÑDie Beifügung einer religiösen Beteuerung ist zulässig."
Weiterhin wünschten sich einige der ehrenwerten Kongressmitglieder eine größere Flexibilität der Volkszählungen, sollten die Präsidentschaftswahlen Ñverschoben [werden], sich verzöger[n], durch Rücktritt oder wegen sonstigen Zwischenfällen eben nicht zu den festgelegten Zeitpunkten abgehalten werden [können]" (So der ehrenwerte Kongresspräsident Waller). Ich muss die betreffenden Mitglieder des Kongresses fragen: Ist Ihnen die Verfassung der Vereinigten Staaten einen Begriff? Diese besagt in Art. IV, Sect. 4, Subsect. 3 recht eindeutig: ÑDie Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten soll jeweils in den Monaten Januar, Mai und September stattfinden."
Die betreffenden ehrenwerten Kongressmitglieder sollten sich also noch einmal vergegenwärtigen, dass es die Verfassung der Vereinigten Staaten ist, die keinerlei ÑVerschiebung, Verzögerung, sonstige Zwischenfälle" vorsieht und sollten damit die Verfassung der Vereinigten Staaten und nicht den vorliegenden Entwurf für die Inflexibilität verantwortlich machen. Der Entwurf folgt der Verfassung -wer eine ƒnderung dieses Zustandes wünscht, möge diese ändern.
Zum Abschluss möchte ich noch auf einen besondere Einwand des ehrenwerten Kongresspräsidenten Waller zu sprechen kommen, der die Formel Ñmit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ablehnt. Da muss ich den ehrenwerten Mr. Waller zunächst in Schutz nehmen: Vermutlich war er auf seiner Farm und vermutlich guckte er kein Fernsehen, als der Fall ÑScriptatore vs. Electoral Office" verhandelt wurde. Hätte er die Verhandlung nämlich verfolgt, wüsste er nicht nur, dass sich das Absenden einer Email nie mit absoluter Sicherheit feststellen lässt, sondern auch, dass die Formulierung Ñmit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ein wohldefinierter Begriff ist, der eben nur Ereignisse von außerordentlicher Unwahrscheinlichkeit (ÑEin Meteorit hat meine Wahlbenachrichtigung verbrannt", ÑGott hat meine Wahlbenachrichtigung vom Küchentisch geklaut") ausschließt. Die Formulierung ist bewusst so gewählt, dass sie Bürgern und Bundeswahlamt maximale Rechtssicherheit in dem Fall bietet, dass es noch einmal Unklarheiten über die korrekte Zustellung von Wahlunterlagen geben sollte. An dieser Stelle alles wie bisher zu belassen kann, auch nach dem Urteil im Falle ÑScriptatore vs. Electoral Office", schwerwiegende Konsequenzen für zukünftige Wahlen mit sich bringen.
Ich danke Ihnen zunächst für Ihre Aufmerksamkeit. Sollte es in den nächsten Tagen weitere ƒußerungen im Kongress geben, die ich nicht unwidersprochen stehen lassen kann, werde ich mich erneut zu Wort melden. Gibt es Fragen?