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Marc Peterson

at the other end of the rainbow

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1

Freitag, 16. August 2013, 11:36

S. 2013-072: Federal Disaster Relief Bill




Honorable Members of Congress:

Der Senator aus Astoria State, Mr. John Edgar Powell, hat den folgenden Entwurf eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Der Antragsteller hat das erste Wort.



President of Congress


Federal Disaster Relief Bill

Article I - Definitions
(1) Als Katastrophe gilt jedes Ereignis, das Leib und Leben, Hab und Gut oder andere wesentliche Rechtsgüter einer großen Anzahl an Personen bedroht oder beschädigt.
(2) Als Katastrophe nationalen Ausmaßes gilt jedes Ereignis, das Absatz 1 erfüllt, dessen Wirkungsbereich aber über die Grenzen eines Bundesstaates hinausgeht.
(3) Ehrenamtliche Arbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Tätigkeit, die ohne Gegenleistung erbracht wird.

Article II - Declaration of a disaster
(1) Eine Katastrophe in einem Bundesstaat, durch die ein Einsatz des bundesweiten Katastrophenschutzes nötig wird, ist durch den Gouverneur auszurufen.
(2) Eine Katastrophe nationalen Ausmaßes darf der Präsident, in dessen Abwesenheit der Vzepräsident oder der Director des Office of Homeland Security ausrufen.
(3) Der Katastrophenzustand ist durch die ausrufende Person auch zu beenden.

Article III - The Federal Disaster Relief Team
(1) Der Bund richtet eine Einsatzeinheit für den Katastrophenschutz ein.
(2) Die Aufgaben dieser Einsatzeinheit erstrecken sich auf die folgenden Bereiche:
    (a) Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Infrastruktur
    (b) Versorgung von Verletzten, Erkrankten und Betroffenen
    (c) Psychosoziale Unterstützung
    (d) Evakuierungs- und Suchmaßnahmen
    (e) Verpflegung und Betreuung Betroffener

(3) Für jede der Aufgaben aus Absatz 1 ist in jedem Bundesstaat jeweils eine Facheinheit zu schaffen.
(4) Der Bund rüstet die Facheinheiten mit dem für ihre Aufgaben nötigen Material aus und führt die Ausbildung des Einsatzpersonals durch.
(5) Der Dienst im Katastrophenschutz ist in der Regel ehrenamtlich. Maximal 10 % der im Katastrophenschutz Aktiven dürfen hauptamtliches Personal sein.
(6) Das Office of Homeland Security bestimmt für jeden Bundesstaat einen Coordinator of the Disaster Relief Team. Dieser hat im Einsatzfall die Leitung über die Einheit.
(7) Mindestens einmal im Jahr überprüft das Office of Homeland Security den Ausrüstungsstand der Facheinheiten und führt gegebenenfalls Anpassungen am Bedarfsplan durch.

Article IV - Work of the Disaster Relief Team
(1) Der Katastrophenschutz wird nur auf Anforderung durch andere Einheiten der Katastrophenvorsorge sowie der Notfallrettung, der Feuerwehr oder der örtlichen Polizei tätig.
(2) Parallell zum Ausrufen des Katastophenzustandes werden alle Angehörigen des Katastrophenschutzes alarmiert und haben sich zur Unterkunft ihrer Fachabteilung zu begeben. Hierfür sind sie von sonstigen Aufgaben freizustellen, der Bund ersetzt Arbeitgebern den dadurch entstehenden Schaden.
(3) Werden Einheiten des bundesweiten Katastrophenschutzes angefordert, so übernimmt der Coordinator of the Disaster Relief Team die Einsatzleitung, bei einer Katastrophe nationalen Ausmaßes der Director des Office of Homeland Security.
(4) Bestehen innerhalb des Bundesstaates anderslautende Regelungen zur Einsatzleitung, fügt sich der Coordinator of the Disaster Relief Team in den Führungsstab des bundesstaatlichen Katastrophenschutzes ein.
(5) Die Einheiten des bundesweiten Katastrophenschutzes arbeiten mit den örtlichen Einsatzeinheiten zusammen und unterstehen im Einsatzabschnitt den jeweiligen Abschnittsleitern der örtlichen Einsatzorganisationen.

Article V - Private Organizations
(1) Der Bund kann zeitlich begrenzt einzelne Aufgaben des bundesweiten Katastrophenschutzes an private Hilfsorganisationen vergeben.
(2) Diese Hilfsorganisationen werden über Bundesmittel für ihre dadurch entstehenden Aufgaben ausgerüstet, übernehmen Ausbildung ihrer Kräfte sowie Unterhalt der Unterkunft weiterhin selbst.

Article VI - Further Provisions
(1) Fachabteilungen können mehr als einmal pro Bundesstaat bestehen.
(2) Bei Bedarf können weitere Facheinheiten eingerichtet werden, hierfür bedarf es einer Verordnung des Office of Homeland Security.
(3) Einsatzmittel des Katastrophenschutzes können im Ausnahmefall auch zur Spitzenabdeckung im regionalen Bevölkerungsschutz eingesetzt werden, wenn keine Katastrophe vorliegt. Hierfür bedarf es einer Anfrage des Gouverneurs.
(4) Bundesstaatliche Katastrophenschutzgesetze bleiben vollumfänglich bestehen, die Bestimmungen dieses Gesetzes über die Arbeit im Katastrophenfall greifen erst bei Anforderung der Katastrophenschutzeinheiten des Bundes.

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2

Freitag, 16. August 2013, 13:35

Madam President,

dieser Entwurf soll eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit darstellen, wie der Bund im Katastrophenfall aktiv werden und helfen kann - durch eine gut ausgebildete, gut ausgerüstete und breit aufgestellte Spezialeinheit. Hierbei wird bewusst auf ehrenamtliche, bürgerschaftliche Hilfe gesetzt. Die Katastrophenschutzeinheiten der Staaten bleiben indes souverän bestehen, bis der Bund durch die Staatsregierung gezielt hinzugezogen wird. Auch besteht die Möglichkeit, Fachzüge an private Organisationen wie etwa das ARC abzugeben.

John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
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3

Freitag, 16. August 2013, 19:31

Mr. Speaker,

Ich begrüsse den Entwurf des ehrenwerten Senators Powell und befürworte ihn daher grundsätzlich. Beim Studium der Vorlage kam jedoch die eine oder andere Frage bzw. Unklarheit auf, welche ich gerne beantwortet haben würde.

Zitat

Article III - The Federal Disaster Relief Team, (3) Für jede der Aufgaben aus Absatz 1 ist in jedem Bundesstaat jeweils eine Facheinheit zu schaffen.
Sollte dort nicht richtigerweise Absatz 2 stehen?

Zitat

Article VI - Further Provisions, (1) Fachabteilungen können mehr als einmal pro Bundesstaat bestehen.
Hier erschliesst sich mir der Sinn nicht, weshalb diese Fachabteilungen mehrfach bestehen sollen. Generell fände ich es wünschenswert diese Fachabteilungen etwas genauer zu spezifizieren.

Zitat

Article IV - Work of the Disaster Relief Team, (1) Der Katastrophenschutz wird nur auf Anforderung durch andere Einheiten der Katastrophenvorsorge sowie der Notfallrettung, der Feuerwehr oder der örtlichen Polizei tätig.
Widerspricht dies nicht der Regelung dass der Katastrophenstand auf Bundesebene durch den Präsidenten ausgerufen wird? Oder ist damit nur die Unterstützung des Katastrophenschutzes der Bundesstaaten gemeint?

Vorteilhaft wäre es wohl auch noch zu spezifizieren in welchem Umfang, bzw. aufgrund welcher Berechnungsmethode der Schaden den Arbeitgebern von Freiwilligen ersetzt wird.

Ich danke dem Antragssteller für die Beantwortung meiner Fragen.

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4

Samstag, 17. August 2013, 06:30

Madam President,

Gerne gehe ich auf die Einwände ein.

1. Absolut richtig, das bitte ich bei der zur Abstimmung stehenden Variante anzupassen.
2. Konkret dachte ich hier an großflächige Bundesstaaten, welche so besser abgedeckt werden können.
3. Nein, gar nicht. Der Katastrophenschutz soll quasi die letzte zu alarmierende Einheit sein. Werden die regulären Kräfte mit der Lage fertig, so ist ein Einsatz der Ehrenamtlichen nicht nötig.

Der Schaden soll von Fall zu Fall bemessen werden. Der Arbeitgeber kann Antrag auf Ersatz stellen, das Office of Homeland Security dann entscheiden was angemessen ist.

John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
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5

Samstag, 17. August 2013, 12:13

Mr. Speaker,

Ich danke dem ehrenwerten Senator für seine ergänzenden Ausführungen.

Zum dritten Punkt noch eine Frage zum besseren Verständnis: Wir nehmen als Szenario an, dass Assentia und Serena von einem Erdbeben betroffen sind. Der Präsident ruft den Katastrophenstand aus. Die Behörden der beiden Bundesstaaten gehen aber davon aus, dass sie der Lage selbst Herr werden können. In diesem Fall wird das Federal Relief Team, bzw. seine Fachabteilung nicht aktiv, korrekt?

Szenario zwei: Das Erdbeben betrifft nur Assentia. Die Civil Defense des Bundesstaates ist jedoch der Meinung, dass sie die Katastrophe nicht alleine bewältigen kann und bietet das Federal Relief Team, bzw. die ortsansässigen Fachabteilungen auf. In diesem Fall werden die Fachabteilungen aktiv?

Was die Sache mit dem Schadenersatz angeht so sehe ich sowohl aus Sicht des Arbeitnehmers, aber auch aus Sicht des Arbeitgebers und des Bundes einen verbindlichen Entschädigungsschlüssel als dienlicher an. Durch einen verbindlichen Schlüssel weiss der Arbeitgeber bereits im voraus mit welcher Entschädigung er rechnen kann und weiss auch in welchem Rahmen er bei länger dauernden Einsätzen Aushilfen einstellen kann. Für den Bund ist es so ebenfalls möglich bereits im Vorfeld abzuschätzen wie hoch sich die Einsatzkosten, zumindest im Personalbereich, bewegen werden. Und für den Arbeitnehmer bietet es den Vorteil, dass die Arbeitgeber eher bereit sind Leute einzustellen die als Freiwillige Dienst in einer Fachabteilung leisten. Ich schlage daher folgende Anpassung vor:
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Samstag, 17. August 2013, 13:09

Madam President,

zunächst liegt der Gentleman aus Assentia in beiden Punkten richtig. Wobei in jedem Fall eine Alarmierung erfolgt und die Unterkünfte des DRT besetzt werden, zum tatsächlichen Einsatz kommt es aber nur als "Ultima Ratio" auf Anforderung durch die bundesstaatlichen Behörden. Die Anpassung von Congressman Varga gefällt mir prinzipiell, jedoch würde ich gerne dann auch eine Möglichkeit sehen wie Selbstständige hier entschädigt werden können und auf besondere Umstände - beispielsweise bei Betriebsabhängigkeit von einer Person und damit dem Wegfall der Leistung von zwei, drei Arbeitstagen - eingegangen werden könnte.

John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
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Samstag, 17. August 2013, 13:18

Mr Speaker,
ich kann mich den Ausführungen des ehrenwerten Senators für Astoria State nur anschließen.

David J. Clark (D-NA)

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Samstag, 17. August 2013, 13:58

Mr. Speaker,

Die Entschädigung selbständig Erwerbender kann grundsätzlich analog zu jener von Angestellten erfolgen. Was die Situation der Betriebsabhänigkeit angeht, so denke ich, dass sich der Ausfall welchen ein Unternehmen erleidet relativ einfach berechnen lässt. Schwieriger ist jedoch die Frage ab wann genau man davon Reden kann dass der Betrieb von einer Person abhängt. Erst wenn er vollständig zum erliegen kommt, oder soll bereits eine Reduktion um einen bestimmten Prozentwert einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen begründen?

Grundsätzlich stellst sich mir auch die Frage ob wir jede mögliche betriebliche Situation überhaupt abzudecken brauchen. Ich befürworte den vorgeschlagenen freiwilligen Dienst hier ausdrücklich, aber ich denke nicht, dass sich daraus auch ein eigentliches Recht auf freiwilligen Dienst ableiten lässt.

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Samstag, 17. August 2013, 17:43

Madam President,

es handelt sich um einen seltenen Ausnahmefall, in diesem sollte eine Freistellung von der Arbeitstätigkeit und ein Ersatz für den Arbeitgeber selbstverständlich sein. Ich schlage folgende Neufassung von Art. IV, (2) vor:

Article IV - Work of the Disaster Relief Team
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John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
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10

Samstag, 17. August 2013, 18:28

Mr. Speaker,

Die von Senator Powell eingebrachte Neufassung und somit die gesamte Bill erhalten meine Zustimmung.

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Samstag, 17. August 2013, 21:19

Mr Speaker,
dem stimme ich ebenfalls zu und denke, dass man so eine gute Lösung gefunden hat.

David J. Clark (D-NA)

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12

Sonntag, 18. August 2013, 12:53

Madam President,

ich begrüße die Zielsetzung dieses Gesetzentwurfes sowie die zu dessen Erreichen getroffenen konkreten Regelungen, und werde dem Entwurf dementsprechend zustimmen.
Sookie Stackhouse (D)


Steve McQueen

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Sonntag, 18. August 2013, 14:41

Madam President,

die Vergangenheit hat gezeigt, dass ein solches Gesetz notwendig ist, ich werde ihm deshalb zustimmen.
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

General; Former Commandant of the United States Marine Corps;
Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


Marines never die, they just go to hell to regroup.

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Trent Lott

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Dienstag, 20. August 2013, 11:47

Mister Speaker,

ich werde dem Entwurf ebenfalls zustimmen.
Edward Trent Lott
Member of the Liberty Movement

Claire Gerard

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Dienstag, 20. August 2013, 12:43




Honorable Members of Congress:

Die Aussprache ist beendet. Die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.



Vice President of Congress
Claire Olivia Gerard
Owner of the Congression Gold Medal