Senator Hodges,
ich muss in Bezug darauf auf Sec. IV Art. 7 (3) Standing Orders of Congress verweisen, der besagt: "Anträge für Aussprachen über Resolutions müssen im Office of the President gestellt werden. [...]" Bei Änderungen an derartig eingereichten Anträgen hat es sich aus Tradition eingebürgert, dass diese trotzdem zur Abstimmung gestellt werden.
Bei Ihrem Antrag handelt es sich jedoch nicht um eine Änderung eines Ursprungsantrages, sondern um einen gänzlich neuen Antrag. Bei jeder denkbaren Lesart der Standing Orders kann Ihr Antrag demnach noch nicht zur Abstimmung gelangen, weil Sec. IV Art. 8 (1) impliziert, dass nur bereits zur Aussprache gelangte Anträge über Resolutions zur Abstimmung gestellt werden können. Ihr Antrag zu einer Resolution ist jedoch nicht ordnungsgemäß in die Aussprache eingeführt worden, weil er nicht beim Office of the President eingereicht wurde.
Ich gestehe allerdings, dass das in der Vergangenheit so nicht gehandhabt wurde.