Mr. President,
auch wenn ich das Ziel des Antrages nachvollziehen kann, so erachte ich die Marschrichtung als falsche. Astor hat schon Probleme, den Supreme Court mit seinen min. 1 und optional 3 Richtern voll zu besetzen.
Der Strafgerichtshof soll letztlich Strafen verhängen, aber nicht Verfassungsrecht sprechen. Anders herum würde mir das weniger Sorgen bereiten: Wenn man den Supreme Court so gestaltete, dass er ein Richtergremium darstellte, aus dem die anderen Gerichte besetzt würden, dann hielte ich dies für besser. So könnte man zum Beispiel 5 Richter nehmen, einer davon der Chief Justice, die anderen sind dann eben an nachgeordneten Gerichten tätig.
Man könnte sogar Instanzen schaffen: 4 erstinstanzliche Bundesgerichte mit jeweils Zuständigkeit für 2 Staaten., besetzt mit jeweils einem Einzelrichter. Dann ein Appelationsgericht bestehend aus 3 Richtern, ohne dass der erstinstanzliche Richter und der Chief Justice mitwirkten (das könnte auch der Strafgerichtshof sein) und schließlich der Supreme Court mit 5 Richtern. Die Befangenheitserklärungen gelten nur auf erstinstanzlicher Ebene, bei den anderen Gerichten heißt die Frage ja dann nur noch "Bestätigen" oder "Verwerfen". Und einziger Vollbürger müsste nur der Chief Justice sein.
Gregory Jameson M.D.
I was: Member and Chairman of the Democratic Party
Member and President of the United States Senate
Member and Speaker of the House of Representatives
Secretary of the Interior, Governor of Hybertina and Laurentiana