Assemblymen,
die jüngsten Debatten um die Nachfolge im Senatorenamt haben gezeigt, dass es an dieser Stelle notwendig ist, eine rechtliche Grauzone innerhalb der Verfassung des Staates Peninsula auszuräumen. Es wurde weiterhin in der Diskussion deutlich, dass einige Teile der peninsulanischen Verfassung Verwirrung stiften, die bei so wichtigen Themen, wie der Neuwahl von Amtsträgern ausgeschlossen werden müssen.
Ich habe daher das Ihnen vorliegende Verfassungsamendment eingebracht, das eben diese Grauzone endgültig schließen soll, indem es die Wählbarkeit bei der Senatornachfolge an die Bundesregelungen koppelt. Hierdruch wird jegliche Verwirrung ausgeschlossen, da jegliche Regelung hierzu an die Bundesgesetze übertragen wird.
Weiterhin stellt sich für mich die Frage, inwieweit das von mir eingebracht Amendment noch erweitert werden muss, insbesondere auf Art. 6, Sec. 2 der Verfassung von Peninsula, das ein allgemeines Wahlrecht festlegt. Aus meiner Sicht müsste hierbei überlegt werden, ob hierbei die Formulierung "bei bundesstaatlichen Wahlen" eingefügt werden müsste.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um die Zustimmung der Abgeordneten.