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Kann man im Wahlamt nicht mal mehr lesen? Im Urteil lautet es: "4. Der Gerichtshof stellt somit fest, dass die Rechtmäßigkeit der Wahl nicht mehr gegeben ist und ordnet an, dass die Stimmabgabe für die Wahlen zum Repräsentantenhaus für die Mandatsperiode August und September gemäß Art. III, Sec. 4 im gesamten Bundesgebiet zu wiederholen sind (...).
gem. Art. III Sec. 4 FEAA haben unverzüglich Wahlen zum Repräsentantenhaus stattzufinden.
Man kann natürlich streiten, welcher Teil des Ganzen direkt die Wahl darstellt, was nur "Vorwahlprozedere" ist. Im Sinne einer zügigen Wiederherstellung der Legislative sollte nur der Wahlvorgang an sich - sprich die Stimmabgabe - wiederholt werden.
Not tolerating intolerance isn’t intolerance;
it’s preserving tolerance.