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"Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit
und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe."
Ich möchte mich gerne vorstellen:
Geboren bin ich am 11. Januar 1952 in Laxton in Laurentiana, wo ich 1969 auch meinen High-School-Abschluss erhielt.
Daraufhin besuchte ich von 1969 bis 1974 das College, woran sich von 1974 bis 1979 mein Studium des Rechts an der Laurentiana State University anknüpfte.
1979 erhielt ich schließlich den Bachelor of Arts, 1983 den Juris Doctor mit einer Arbeit über "die Bedeutung der Jury in modernen Gerichtsprozessen der U.S.A." in der ich die offensichtliche Abnahme der Juryprozesse thematisierte.
1979 bis 1983 war ich dann Rechtsanwalt in einer kleinen Kanzlei ebenfalls in Laxton in der ich 1983 Partner wurde.
1994 zog ich schließlich nach Octavia (LA) um und arbeitet, bis ich auch hier 1997 Partner wurde als Rechtsanwalt in einer großen Kanzlei.
2004 eröffnete ich schließlich eine eigene Kanzlei in Octavia, die zwischenzeitlich bis zu 15 Rechtsanwälte stark war.
Weshalb sind Sie der Meinung dass Sie für diesen Posten geeignet sind? Und, weshalb überhaupt sind Sie der Meinung dass weitere Richter benötigt wären?
Nebenbei, welcher politischen Partei stehen Sie nahe?
Zunächst möchte ich auf ihre zweite Frage eingehen:
Aktuell amtieren drei Bundesrichter, von denen zwei effektiv Arbeiten, während der Dritte kaum bzw. gar keine Verfahren übernimmt. Von den zwei übrigen Richtern steht einer unter juristischer Doppelbelastung * während der Andere ebenfalls an anderen Stellen belastet ist.^ Um diese Belastung zu reduzieren, müssen weitere Richter gewählt werden.
Nun zu ihrer ersten Frage:
Ich besitze eine für diesen Posten geeignete juristische Ausbildung und ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden wurde mir auch schon nachgesagt.
Zu Ihrer letzten Frage:
Ich stehe weder einer Partei nahe, noch bin ich Mitglied in einer. Ich kann aber Sagen, dass ich mich politisch eher als konservativ einordnen würde. Eine Parteimitgliedschaft steht für mich außerdem im Konflikt mit der für das Richteramt notwendigen Neutralität.
wenn Sie zwei Urteile astorischer Gerichte auswählen müssten, welche Sie als wegweisend oder besonders bemerkswert bezeichnen würden, welche wären das und wieso?
als bemerkenswert möchte ich zum einen das Urteil aus dem Berufungsverfahren vor dem Supreme Court im Verfahren [Trial]Hope vs. Morgan II bezeichnen.
Hier wurde höchstrichterlich dargelegt, dass wenn bei notwendigen Eintragungen Vorschriften über die Zulässigkeit von ebenjenen Eintragungen weder vom Gesetzgeber noch von der zuständigen Stelle, an welcher die Eintragung zu erfolgen hat bzw. welche die Eintragung entgegennimmt, fehlen, zulässige Angaben "relativ weit" ausgelegt werden müssen. Dieses Urteil hat also im Prinzip nicht nur Folgen für das Wählerverzeichnis, sondern auch für andere Eintragungen etwa im Laufe von Volkszählungen oder anderweitigen Eintragungen bei Behörden und besitzt damit weitreichende Wirkung.
Außerdem kann wohl das Verfahren vor dem District of Assentia [Trial]:Ford vs. Gardner als besonders interessant angesehen werden:
Hier wurden regelrecht die Ebenen "gesprengt", ein Gericht hat über etwas geurteilt, für dass es schlichtweg nicht zuständig war - vielmehr hätte die Angelegenheit in anderer Ebene* besprochen werden müssen.
Da die Vorschriften darüber in dieser anderen Ebene jedoch fehlten und die Personen dieser anderen Ebene nicht bereit waren und noch immer nicht bereit sind sich über ein gemeinsames Behandeln solcher Situationen zu einigen,
zog das Gericht die Zuständigkeit an sich - in einer Situation, in der niemand anderes zuständig war, das Gericht jedoch ebensowenig, da es auf anderer Ebene als der Streitfall angesiedelt ist.^
das ist eine schwierig zu beantwortende Frage.
Wie ich bereits erläuterte, zog das Gericht das Verfahren gewissermaßen an sich, da niemand anders, egal auf welcher Ebene, sich zuständig fühlte.
Ich denke ich muss daher meine Aussage von vorhin revidieren: Ja, das Gericht war zuständig, schließlich ging es nur darum, festzustellen, ob Mr. Ford abstimmen konnte - was er aus medizinischen Gründen niemals konnte; spätestens an dem Punkt, an dem es im Verfahren jedoch darum ging, ob eine solche medizinische Verhinderung in unserer Ebene der Kontrollperson von Mr. Ford in der anderen Ebene verbieten würde, mit Mr. Ford in unserer Ebene an einer Abstimmung teilzunehmen wäre das Gericht nicht mehr zuständig gewesen.
Ich komme also zu dem Ergebnis, dass ich
1. Die Klage zugelassen hätte,
2. Ich ein anderes Urteil gefällt hätte, was sich rein auf diese Ebene bezogen hätte, in welcher es Mr. Ford unzweifelhat aufgrund der bestehenden medizinischen Hindernisse nicht möglich war, an der Abstimmung teilzunehmen.