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Wesley Marcel Martin

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1

Freitag, 5. Dezember 2014, 14:20

Presidency of the State Assembly Amendment

The Free State of Freeland
The Speaker of the State Assembly





Honorable Members of the State Assembly!

Foldende Antrag wurde von Assemblyman Brossard eingereicht.
Die Aussprache dauert 96 Stunden.
Der Antragssteller steht die erste Rede zu.





Presidency of the State Assembly Amendment


Sec. 1 - Purpose
Dieser Entwurf ändert die Standing Orders der State Assembly.

Sec. 2 - Amendment
Sec. 2 der Standing Orders wird wie folgt neugefasst:

    Section/Article II - Speaker of the State Assembly
    (1) Die State Assembly wählt aus ihrer Mitte in einer freien und offenen Wahl mit einfacher Mehrheit einen Präsidenten.
    (2) Der Präsident leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit der State Assembly verantwortlich. Ihm steht das Haus- und Polizeirecht in den Räumlichkeiten zu.
    (3) Die Amtszeit des Präsidenten endet durch Verlust der Staatsbürgerschaft von Freeland, Rücktritt, Tod, Amtsverlust durch Abwesenheit oder ein Misstrauensvotum, spätestens jedoch nach vier Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
    (4) Wenn der Präsident in einem Zeitraum von 48 Stunden seinen Amtsgeschäften nicht nachkommt, gilt dieser als abwesend. Die Periode der Abwesenheit wird durch die Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte durch den Präsidenten beendet. Während der Abwesenheit übernimmt das dienstälteste verfügbare Mitglied die Sitzungsleitung (Speaker pro tempore).
    (5) Kommt der Präsident seinen Amtsgeschäften über 120 Stunden nicht nach, ohne ordnungsgemäß abgemeldet zu sein, verliert er sein Amt. Der Amtsverlust wird durch das dienstälteste verfügbare Mitglied festgestellt.
    (6) Mit der Mehrheit der abstimmungsberechtigten Mitglieder kann die State Assembly dem Präsidenten das Misstrauen aussprechen, indem sie einen neuen Präsidenten wählt. Hierzu ist ein Antrag beim Präsidium zu stellen. Die zugehörige Debatte wird durch das dienstälteste verfügbare Mitglied geleitet.
    (7) Ist das Amt des Präsidenten nicht besetzt, übernimmt dasjenige Mitglied die Sitzungsleitung (Speaker pro tempore), welches am längsten Mitglied der State Assembly ist.


Sec. 3 - Final Provision
Der Entwurf tritt gemäß den in der Geschäftsordnung festgehaltenen Regeln in Kraft.

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2

Freitag, 5. Dezember 2014, 15:03

Mr. Speaker,

nach der Übernahme meines Amts als Deputy Speaker habe ich mir alle Regelungen zu Gemüte geführt, die meine Amtsausübung betreffen würden. Dabei sind mir einige Widersprüche zwischen der Geschäftsordnung dieses Hauses und der Verfassung von Freeland aufgefallen, die ich mit diesem Entwurf aufzulösen gedenke:

1. In der Verfassung wird das dienstälteste verfügbare Mitglied der State Assembly als natürlich Vertreter des Präsidenten definiert. In der Geschäftsordnung wird dementgegen ein Deputy Speaker definiert, der den Speaker während möglicher Anwesenheiten vertreten soll. Dieser hätte allerdings im Falle der Vakanz des Speakeramtes keinerlei Vertretungsbefugnisse, da in diesem Fall die Verfassung anzuwenden wäre. Daher habe ich mich dafür entschieden, das Amt des Deputy Speaker komplett abzuschaffen und stattdessen die von der Verfassung vorgesehene Vertretungsregelung durch den Dean of the State Assembly auch in der Geschäftsordnung festzulegen.

2. Jüngst waren wir mit Forderungen zur Amtsenthebung des Speakers konfrontiert. Meine Beschäftigung mit den Regeln haben ergeben, dass die Geschäftsordnung dabei auf die Verfassung verweist. Diese sieht allerdings keine Regelungen für die Amtsenthebung vor. Wahrscheinlich leistete die Verfassung dies einst, mittlerweile bietet sie allerdings keine Vorgehensweisen dazu. Daher habe ich mich entschieden, das konstruktive Misstrauensvotum in die Geschäftsordnung aufzunehmen. Die Besonderheit dabei ist, dass nicht der Speaker selbst sein eigenes Amtsenthebungsverfahren leitet, sondern wiederum das dienstälteste Mitglied der State Assembly.

3. Zuletzt schlage ich als weitere Möglichkeit zum Amtsverlust des Speakers diejenige des Amtsverlusts aus unangekündigter Abwesenheit vor. Ich habe hierzu eine Siebentagesfrist gesetzt, die es ermöglicht einen offensichtlich inaktiven Speaker spätestens nach sieben Tagen quasi automatisch loszuwerden.

Wesley Marcel Martin

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3

Samstag, 6. Dezember 2014, 10:56

Honorable Members of the State Assembly,

ich danke Mr. Brossard für seine Nachforschungen und für diesen Antrag, der diesen Misstand aufdeckt und sogleich beseitigt. Außerdem danke ich ihn für die Änderung bezüglich des demokratischen Rechtes der Versammlung ihren Speaker des Amtes zu entheben. Auch wenn dies leicht nach politischem Selbstmord klingt, so glaube ich fest daran, dass diese Änderungen notwendig sind und werde daher dafür-stimmen.

Vielen Dank.

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4

Samstag, 6. Dezember 2014, 19:09

Mr. Speaker,

es ist im Entwurf die Rede vom Speaker pro tempore, der aber auf zwei unterschiedliche Weißen beschrieben wird: Einmal als dienstältestes Mitglied und dann als dienstältestes, verfügbares Mitglied. Ist das ein Unterschied der durch die Regelungen der Verfassung notwendig ist, eine absichtliche Unterscheidung oder empfindet der Antragsteller diese beiden Möglichkeiten als gleichbedeutend?
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5

Samstag, 6. Dezember 2014, 19:22

Mr. Speaker,

ich danke Commoner Denton für seinen Hinweis. Hierbei handelte es sich offenbar um einen Übertragungsfehler meinerseits. Der Speaker pro tempore ist meinem neuen Entwurf jetzt einheitlich definiert.


Presidency of the State Assembly Amendment


Sec. 1 - Purpose
Dieser Entwurf ändert die Standing Orders der State Assembly.

Sec. 2 - Amendment
Sec. 2 der Standing Orders wird wie folgt neugefasst:

    Section/Article II - Speaker of the State Assembly
    (1) Die State Assembly wählt aus ihrer Mitte in einer freien und offenen Wahl mit einfacher Mehrheit einen Präsidenten.
    (2) Der Präsident leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit der State Assembly verantwortlich. Ihm steht das Haus- und Polizeirecht in den Räumlichkeiten zu.
    (3) Die Amtszeit des Präsidenten endet durch Verlust der Staatsbürgerschaft von Freeland, Rücktritt, Tod, Amtsverlust durch Abwesenheit oder ein Misstrauensvotum, spätestens jedoch nach vier Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
    (4) Wenn der Präsident in einem Zeitraum von 48 Stunden seinen Amtsgeschäften nicht nachkommt, gilt dieser als abwesend. Die Periode der Abwesenheit wird durch die Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte durch den Präsidenten beendet. Während der Abwesenheit übernimmt das dienstälteste verfügbare Mitglied die Sitzungsleitung (Speaker pro tempore).
    (5) Kommt der Präsident seinen Amtsgeschäften über 120 Stunden nicht nach, ohne ordnungsgemäß abgemeldet zu sein, verliert er sein Amt. Der Amtsverlust wird durch das dienstälteste verfügbare Mitglied festgestellt.
    (6) Mit der Mehrheit der abstimmungsberechtigten Mitglieder kann die State Assembly dem Präsidenten das Misstrauen aussprechen, indem sie einen neuen Präsidenten wählt. Hierzu ist ein Antrag beim Präsidium zu stellen. Die zugehörige Debatte wird durch das dienstälteste verfügbare Mitglied geleitet.
    (7) Ist das Amt des Präsidenten nicht besetzt, übernimmt das dienstälteste verfügbare Mitglied die Sitzungsleitung (Speaker pro tempore).


Sec. 3 - Final Provision
Der Entwurf tritt gemäß den in der Geschäftsordnung festgehaltenen Regeln in Kraft.

Wesley Marcel Martin

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6

Samstag, 6. Dezember 2014, 19:46

Honorable Members of the State Assembly,

ich danke Mr. Denton für seinen Hinweis.

Gibt es Anträge für eine Verkürzung der Aussprache?

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Adam Denton

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7

Dienstag, 9. Dezember 2014, 13:17

Mr. Speaker,

ich denke eine Verkürzung ist nicht notwendig, da die Aussprachefrist ohnehin bald abläuft. Ich werde die Bill in der vorliegenden Form unterstützen.
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Wesley Marcel Martin

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8

Freitag, 12. Dezember 2014, 13:38

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Die Aussprache ist beendet, die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.

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