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Aznar Sandoval

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1

Sonntag, 30. Oktober 2011, 22:12

Take a look at the "Morning Business" Debate

Unsere hochverehrten Kongressmitglieder haben sich ja mit der ständigen Morning Business Debate eine Plauderecke geschaffen, in welcher sie sich ohne Störungen durch den Normalbürger über allgemeininteressierende (oder doch nur die Kongressmitglieder interessierende?) Fragen austauschen können. Ein Zugeständnis haben die Senators und Conressmen dem gemeinen Astorier jedoch eingeräumt, und das ist die Möglichkeit, diese Plaudereien öffentlich zu verfolgen. Und das sollte die interessierte Öffentlichkeit auch tun. Kann man doch daraus möglicherweise die Gedankengänge unserer Spitzenpolitiker erkennen und bemerken, was zukünftig auf uns zukommen könnte.

Ja und eben bei dieser Beobachtung musste ich gestern mit Erschrecken feststellen, dass unsere hochverehrte Senatspräsidentin Roberts ihre föderalismuskritische Seite durchblicken lässt. Sie hat doch wirklich wieder einmal ein Debatte angestossen, welche auf den weiteren Kompetenzverlust der Bundesstaaten zugunsten des Bundes abzielt. Sie stellt dabei tatsächlich das Recht der Bundesstaaten in Frage, in ihren Staatsverfassungen festzulegen, wen sie als obersten Vertreter wählen wollen. Sie bezweifelt öffentlich, dass Regelungen in bundesstaatlichen Verfassungen, welche die Unvereinbarkeit des Amts eines US Senators mit dem eines Governors festlegen, mit der Bundesverfassung vereinbar wären.

Soweit, so schlecht. Ich frage mich, warum Senatspräsidentin Roberts die Souveränität der Bundesstaaten weiter einschränkt sehen will? Wieso sollen sich die einzelnen stolzen Mitglieder dieses ebenso stolzen Bundes nicht den obersten Repräsentanten, ihren Gouverneur wählen, den sie haben wollen? Ich kann nicht ein einziges Wort, nicht eine einzige Passage in unserer Bundesverfassung lesen, welches diese Souveränität der Bundesstaaten auch nur ansatzweise einschränkt. Wenn Ms. Roberts argumentiert, dass die Wählbarkeit der Senatoren nur bundesgesetzlich geregelt werden und nicht durch bundesstaatliche Gesetzgebung eingeschränkt werden darf, gebe ich Ihr selbstverständlich Recht. Nur ist die Folgerung daraus, dass die Festlegungen zur Wählbarkeit des Gouverneurs, welche einzig und allein der bundesstaatlichen Gesetzgebung obliegen dadurch beschränkt werden könnten, grundlegend falsch. Niemand wird gehindert, US Senator zu werden. In Astoria State und Assentia muss er dann halt nur auf das Amt des Gouverneurs verzichten. Das hat er aber dann bereits bei seinem Amtsantritt als Gouverneur gewusst.

Ich würde es begrüßen, wenn Senatspräsidentin Roberts solche, die Souveränität einzelner Bundesstaaten massiv betreffende Fragen besser mit den Vertretern, oder besser mit den Bürgern dieser Bundesstaaten diskutieren würde, anstatt halböffentlich hinter den geschlossenen Türen des Kongresses.
Aznar Sandoval
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Sandy van het Reve

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2

Sonntag, 30. Oktober 2011, 22:35

Besagte Wortmeldung von Senatorin Roberts in der Morning Business Debate des Kongresses ist wohl eindeutig vor dem Hintergrund der Beratung über dieses Amendment zur assentischen Verfassung zu sehen. Und das ist nun zunächst klar verfassungswidrig.

So heißt es dort etwa: "Tritt der gegenwärtige Gouverneur der Republic of Assentia zur Wahl zum Senator für die Republic of Assentia an, so kann er nur zugelassen werden, wenn er vorher seinen Rücktritt für den Fall seiner Wahl erklärt" (SSec. 1). Das kann Assentia so nicht regeln, da es die Bundesstaaten nichts angeht, wer als Kandidat in einer Senatorenwahl zugelassen wird. Das entscheidet allein das Electoral Office - eine Bundesbehörde - auf Grund des Bundesrechts (Verfassung und Wahlgesetz).

Etwas komplizierter ist die Frage, inwiefern die Bundesstaaten die Befugnis haben, einen amtierenden Senator von der Wählbarkeit zum Gouverneur auszuschließen bzw. den Amtsantritt eines zum Gouverneur gewählten Senators von seinem Rücktritt von diesem Amt abhängig zu machen.

Man kann hier sicherlich einerseits argumentieren, es sei Sache der Bundesstaaten, welche Qualifikationen und Unvereinbarkeiten sie an das Amt ihres Gouverneurs knüpfen.

Man kann sich aber auch andersherum fragen, woher die Bundesstaaten sich das Recht nehmen wollen, auf oben genanntem Wege eben doch mittelbar über die Wählbarkeit zu bzw. Ausübung von Bundesämtern mitzubestimmen? Indem sie statuieren, dass wer in ihnen als Gouverneur amtiert nicht zugleich dem Senat angehören darf, beeinflussen sie nun einmal mit, wer wann welches Amt auf Bundesebene bekleiden darf oder eben nicht.

Es muss zumindest kritisch hinterfragt werden, ob ihnen diese Kompetenz zusteht...
Sandy van het Reve
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Taylor Kay Roberts

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3

Montag, 31. Oktober 2011, 00:03

Ms. van het Reve hat die Thematik sehr gut zusammen gefasst. Ich will keine Kompetenzen eines Staates einschränken, denn die hier in Anspruch genommenen Kompetenzen haben die Staaten nunmal nicht, so bald Bundesrecht im Spiel ist.

Und warum ich es nicht mit den Offiziellen in Assentia angesprochen habe, um die zweite Frage von Mr. Sandoval zu beantworten: Es ist nicht mein Job, in Assentia für die Durchsetzung der Bundesverfassung und des Bundesrechts zu sorgen. Ich mag die Präsidentin des Senates sein, aber kraft Amtes ebenso wie als Nicht-Bürger von Assentia und Nicht-Betroffene habe ich kein standing, dagegen gerichtlich vor zu gehen, und für die Durchsetzung der Bundesverfassung von Seiten des Bundes ist im Zweifel die Administration zuständig, nicht der Senat. Ich tue also das, was in solchen Fällen mein verfassungsmäßiges Recht als Bürger und in meinen Augen meine Pflicht als Senatorin ist: Ich rede darüber.
Taylor Kay Roberts
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4

Dienstag, 1. November 2011, 00:23

Man kann sich aber auch andersherum fragen, woher die Bundesstaaten sich das Recht nehmen wollen, auf oben genanntem Wege eben doch mittelbar über die Wählbarkeit zu bzw. Ausübung von Bundesämtern mitzubestimmen? Indem sie statuieren, dass wer in ihnen als Gouverneur amtiert nicht zugleich dem Senat angehören darf, beeinflussen sie nun einmal mit, wer wann welches Amt auf Bundesebene bekleiden darf oder eben nicht.


Bei aller Liebe zur Analogieauslegung, aber finden Sie nicht, dass das etwas weit geht? Ich stimme ihnen insoweit zu: Die Bedingungen der Wahl zum Senator sind Bundessache. Die Bedingungen der Wahl zum Gouverneur aber sind ebenso eindeutig Sache der Staaten. Die den Congressmen zustehende Rechte sind explizit in der Verfassung aufgeführt. Wenn eine Verfassungsklausel tangiert ist, dann die Equality under Law. Es scheint mir jedoch offensichtlich, dass die Unvereinbarkeit keine Benachteiligung des Senators ist, sondern das die Ämterkombination zu viel Macht und zu hohen Zeitaufwand mit sich bringen würde.

Ich gestehe natürlich jedem zu, dies kritisch zu hinterfragen, und ich respektiere das Recht der Senatorin Roberts, darüber zu philosophieren. Zum Glück sind die Verfassungen der Staaten aber noch ihre eigene Sache, und ich sehe nicht, weshalb die Klauseln gestrichen werden sollten, selbst wenn sie für ungültig erklärt werden.
William J. Langley
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Sandy van het Reve

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5

Dienstag, 1. November 2011, 09:34

Die von Senatorin Roberts sowie meiner Wenigkeit angestellten Überlegungen haben rein gar nichts mit analoger Auslegung zu tun, sondern folgen allein den verfassungsmäßigen Kompetenzen von Bund und Staaten.

Allein die Bundesverfassung und die auf Grund ihrer Ermächtigung vom Kongress erlassenen Gesetze bestimmen die Voraussetzungen, unter denen ein Bürger der Vereinigten Staaten für ein Amt auf Bundesebene qualifiziert oder von diesem disqualifiziert ist.

Und die Bestimmungen lauten: der Präsident darf weder einer der beiden Kammern des Kongresses, noch der Regierung eines Bundesstaates angehören. Niemand darf gleichzeitig beiden Kammern des Kongresses angehören, und zum Senator aus einem Bundesstaat ist nur wählbar, wer seinen Wohnsitz in diesem Bundesstaat hat. Full stop.

Die Bundesstaaten sind durch nichts in der Verfassung ermächtigt, dem weitere Regulierungen hinzuzufügen. Auch nicht "durch die Hintertür", indem sie vordergründig die Qualifikationen für ihre Verfassungsämter regeln, auf diese Weise aber Regeln schaffen, nach denen irgendwer unter irgendwelchen Umständen keinen Zugang zu einem Amt auf Bundesebene hat.
Sandy van het Reve
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Taylor Kay Roberts

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6

Dienstag, 1. November 2011, 11:23

Ich gestehe natürlich jedem zu, dies kritisch zu hinterfragen, und ich respektiere das Recht der Senatorin Roberts, darüber zu philosophieren. Zum Glück sind die Verfassungen der Staaten aber noch ihre eigene Sache, und ich sehe nicht, weshalb die Klauseln gestrichen werden sollten, selbst wenn sie für ungültig erklärt werden.
Das sind Sie nur begrenzt, Mr. Langley. Denn so bald es ein Problem mit der Bundesverfassung oder einem Bundesgesetz gibt, sind die Verfassungen der Staaten eben nicht mehr nur Sache der Staaten, sondern Sache des Bundes und ebenso unwirksam wie jedes andere gegen Bundesrecht verstoßende Landesgesetz. Und der Grund, warum die Klausel gestrichen werden sollte, wenn sie ungültig ist, ist ganz einfach: Es dürfte auch im Sinne der jeweiligen Staaten sein, bundesrechtskonforme Nachwahlen zu Senatoren durchführen zu können. Und sollte die Regelung mal beanstandet werden - sei es vom Senat oder abschließend vom Supreme Court - wäre das ein Problem für die Staaten, sofern man dort nicht der Meinung ist, dass einem der Senatssitz egal ist.
Wobei es eh nicht nötig ist, sie zu streichen, wenn der Supreme Court sie für nichtig erklären würde, ist das verbindlich ohne weitere Maßnahme.

Ansonsten kann ich wieder Ms. van het Reve anschließen: Es geht hier nicht primär um Gleichberechtigung (die im übrigen auch betroffen ist), sondern vor allem um Enumerated Powers und die Kompetenzordnung.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana


7

Dienstag, 1. November 2011, 12:52

Die von Senatorin Roberts sowie meiner Wenigkeit angestellten Überlegungen haben rein gar nichts mit analoger Auslegung zu tun, sondern folgen allein den verfassungsmäßigen Kompetenzen von Bund und Staaten.


Natürlich ist das eine Analogauslegung. Sie nehmen eine verfassungsrechtliche Klausel und leiten daraus weitere Bestimmungen, die wortwörtlich nicht vorhanden sind, ab, weil Sie sie für aus dem gleichen Grund logisch folgen sehen.


Zitat


Die Bundesstaaten sind durch nichts in der Verfassung ermächtigt, dem weitere Regulierungen hinzuzufügen. Auch nicht "durch die Hintertür", indem sie vordergründig die Qualifikationen für ihre Verfassungsämter regeln, auf diese Weise aber Regeln schaffen, nach denen irgendwer unter irgendwelchen Umständen keinen Zugang zu einem Amt auf Bundesebene hat.


Das ist sicherlich das erste Mal, dass jemand ernsthaft das Recht der Staaten in Frage stellt, über die Besetzung seiner Organe frei zu entscheiden. Niemanden wird hier verwehrt, Senator zu werden, und die Unterstellung, die Regelung wäre ein absichtlich in der Verfassung platziertes U-Boot, um die Rechte der Senatoren zu beschneiden, ist wahnwitzig und unverschämt.

Das Echauffieren an dieser Stelle ist sowieso unproduktiv. Dutzende von Amtsträgern aus den betreffenden Bundesstaaten hätten bereits Gelegenheit, gegen die Klauseln vorzugehen, juristisch wie über die Gesetzgebung. Offenbar teilte aber keine ihre Meinung, dass die Klausel bedenklich ist. Im Übrigen lade ich Sie ein, diese Sache in der Assembly zu besprechen.

Zitat


Das sind Sie nur begrenzt, Mr. Langley. Denn so bald es ein Problem mit der Bundesverfassung oder einem Bundesgesetz gibt, sind die Verfassungen der Staaten eben nicht mehr nur Sache der Staaten, sondern Sache des Bundes und ebenso unwirksam wie jedes andere gegen Bundesrecht verstoßende Landesgesetz. Und der Grund, warum die Klausel gestrichen werden sollte, wenn sie ungültig ist, ist ganz einfach: Es dürfte auch im Sinne der jeweiligen Staaten sein, bundesrechtskonforme Nachwahlen zu Senatoren durchführen zu können. Und sollte die Regelung mal beanstandet werden - sei es vom Senat oder abschließend vom Supreme Court - wäre das ein Problem für die Staaten, sofern man dort nicht der Meinung ist, dass einem der Senatssitz egal ist.


Die Verfassungen der Staaten sind nicht die Sache des Kongresses, auch dann nicht, wenn sie gegen Bundesgesetze oder die Verfassung verstoßen. Es ist nicht Aufgabe des Kongress, solche Klauseln zu finden, festzustellen oder abzumahnen. Es ist ausschließlich Sache der Bürger oder anderweitig direkt betroffener, und die Feststellung erfolgt nicht durch den Kongress, sondern durch den Supreme Court.

Zitat

Wobei es eh nicht nötig ist, sie zu streichen, wenn der Supreme Court sie für nichtig erklären würde, ist das verbindlich ohne weitere Maßnahme.

Dann stimmen Sie mir in diesem Punkt ja zu. Solche toten Klauseln müssen die Staaten also nicht streichen.


Zitat

Ansonsten kann ich wieder Ms. van het Reve anschließen: Es geht hier nicht primär um Gleichberechtigung (die im übrigen auch betroffen ist), sondern vor allem um Enumerated Powers und die Kompetenzordnung.
William J. Langley
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Sandy van het Reve

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8

Dienstag, 1. November 2011, 22:04

Zunächst einmal ist ein Analogieschluss - jedenfalls in der Rechtswissenschaft - noch etwas geringfügig anderes als aus einer Norm "weitere Bestimmungen, die wortwörtlich nicht vorhanden sind, ab[zuleiten], weil [man] sie für aus dem gleichen Grund logisch folgen [sieht]", aber das nur am Rande.

Ferner stelle ich in keiner Form das Recht der Bundesstaaten in Frage, frei über die Besetzung ihrer Organe zu entscheiden. Ich erinnere nur daran, dass die Bundesstaaten nicht unbeschränkt, sondern subsidiär souverän sind. Ihre Souveränität endet genau dort, wo die Bundesverfassung anfängt. Und natürlich setzt diese auch der Souveränität der Bundesstaaten über die Regeln ihrer Staatsorganisation Grenzen - wenn ich einmal mit dem Finger z. B. auf Art. VI, Sec. 1, tippen darf...?

Desweiteren haben weder Senatorin Roberts noch ich die Mutmaßung aufgestellt, Inkompatibilitätsbestimmungen betreffend den Gouverneur eines Bundesstaates und den Senator aus einem Bundesstaat in dessen Verfassung seien in bösgläubiger Absicht dort eingefügt, um die Senatoren zu schickanieren. Ich persönlich gehe, und Senatorin Roberts wird das vermutlich ebenso einschätzen, bloß von einem scheinbar nicht tot zu bekommenden Missverständnis aus: auf Grund der Regelung, dass in jedem Bundesstaat genau ein Senator gewählt wird, herrscht scheinbar der Irrtum vor, es handele sich bei diesem um eine Art Gesandten eines Bundesstaates beim Bund. Dem ist aber nicht so.

Senatoren sind schlicht Mitglieder des Bundeskongresses, und die Mehrheitswahl jeweils eines Senators in jedem Bundesstaat ist eine von der Bundesverfassung vorgenommene Zuteilungsbestimmung im Zuge der Regelung der Grundzüge des Wahlverfahrens. Damit soll bezweckt werden, dass die Bevölkerung jedes Bundesstaates in wenigstens einer der beiden Kammern des Kongresses mit gleichem Stimmgewicht vertreten ist, und mehr nicht. Der Senat ist trotzdem eine Kammer des Kongresses, der wiederum die vom Bund geregelte Volksvertretung auf Bundesebene ist. Und keine Delegiertenversammlung der Bundesstaaten.

Ich werde das Thema mit Sicherheit auch im Zuge der Beratungen über die Verfassung eines aus Astoria State und Freeland hervorgehenden Bundesstaates noch zur Sprache bringen. Und, sollte dieser Bundesstaat vorerst nicht zu Stande kommen, auch im Parlament von Astoria State.

Endlich seien Sie noch darauf hingewiesen, dass es natürlich Sache (auch) des Kongresses ist, auf die Bundestreue der Bundesstaaten - hier in Form ihrer Beachtung der Bundesverfassung - zu schauen. Ebenso wie es das Recht der Bundesstaaten ist, darauf zu schauen, dass der Kongress z. B. seine in der Verfassung enummerierten Gesetzgebungskompetenzen nicht überschreitet.

Das ständige Gegeneinander von der Bundesebene ausgehender unitaristischer und von den Bundesstaaten ausgehender partikularistischer Tendenzen gehört bewusst und gewollt zum Wesen eines förderativen Staaten. Das formt ihn, das entwickelt ihn, und das stabilisiert ihn, indem es ihn laufend ausbalanciert.
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Solomon Foot

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Mittwoch, 2. November 2011, 16:29

Jurastor wieder einmal von seiner schönsten Seite. :D
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Mittwoch, 2. November 2011, 22:52

Jurastor wieder einmal von seiner schönsten Seite. :D

Bei allem Respekt, Congressman: Wenn Ihnen die Einhaltung der Verfassung egal ist, dann mache ich mir ernsthaft Sorgen über das Repräsentantenhaus. Jurastor ist nicht alles, was mit den Gesetzen und der Verfassung zu tun hat - denn das ist nunmal die Grundlage unseres Staates.
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Solomon Foot

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11

Donnerstag, 3. November 2011, 18:17

Tragen Sie ihren Streit doch einfach vor einem ordentlichen Gericht aus Madam Senator. Ich glaube wir als Politiker verprellen viele unserer Bürgerinnen und Bürger wenn wir uns in der Öffentlichkeit ausschließlich bei jedem Punkt über - verfassungsgemäß oder nicht - streiten.
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Sandy van het Reve

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12

Donnerstag, 3. November 2011, 19:51

Sie haben auch wirklich nichts aus dem bereits erwähnten Fall Smart-aleck Jamethos v. How the United States had worked well for years gelernt, Mr. Foot? ;)

Hinweisen, erklären, diskutieren, vorschlagen, abstimmen usw. ist immer besser als klagen.

Wir tun weder der Funktionsweise der Vereinigten Staaten, noch der Zufriedenheit der Bürger mit ihrer Regierung einen Gefallen, wenn wir immer als erstes gleich vor Gericht rennen.
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Charlotte McGarry

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Donnerstag, 3. November 2011, 20:56

Sich über "Jurastor" beschweren und dann eine Klage als Ausweg empfehlen? Mit dieser Einstellung hätte Mr. Foot ein hervorragendes Mitglied der Hayward-Administration abgegeben...
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

Richard Grey

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Donnerstag, 3. November 2011, 20:58

Du meinst sicher die Grey-Administration, oder Charly?
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Donnerstag, 3. November 2011, 20:59

Oh, natürlich. Schande, wem Schande gebührt. ;)
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

Richard Grey

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16

Donnerstag, 3. November 2011, 21:06

Kann ja schon mal passieren. Meine Amtszeit war ja ohnehin so turbulent, dass man vergisst, wer da überhaupt im Amt war. Ganz abgesehen davon, dass es ja immer noch Gerüchte gibt, dass die Administration Grey eigentlich ein "Küchenkabinett" Jameson war... Das konnte ich natürlich noch nie nachvollziehen. ;)
Präsident und Manager der Willamsburg Rapids

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