Article 11 - Exploitation of Resources
Section 1 - Definitions
(1) Eine Ressource im Sinne dieses Artikels ist jede Ware die nicht ihrerseits aus einer anderen Ware hergestellt worden ist.
(2) Ressourcen im Gebiet und unter der Hoheit des State of Savannah nach diesem Artikel sind:
a) Baumwolle, 35 Kilogramm der Höchstqualität 10,
b) Eier, 260 Stück der Höchstqualität 9,
c) Geflügel, 30 Stück der Höchstqualität 9,
d) Milch, 60 Liter der Höchstqualität 8,
e) Öl, 70 Liter der Höchstqualität 4,
f) Rinder, 11 Stück der Höchstqualität 8,
g) Sand, 340 Kilogramm der Höchstqualität 10 sowie
h) Schweine, 11 Stück der Höchstqualität 4.
Section 2 - Licensing
(1) Die Förderung, Nutzung und Verwertung von Ressourcen im Gebiet und unter der Hoheit des State of Savannah soll allein durch private Unternehmen erfolgen. Sie bedarf einer staatlichen Lizenz.
(2) Eine Lizenz beinhaltet das Recht, gegen eine Gebühr eine bestimmte Menge eines Rohstoffes fördern zu dürfen.
Section 3 - License Auction
(1) Lizenzen für die in Section 1, Subsection 2 dieses Artikels aufgelisteten Ressourcen werden durch den Gouverneur öffentlich versteigert.
(2) Zur Teilnahme an einer öffentlichen Versteigerung berechtigt sind alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen mit Sitz im Gebiet des State of Savannah.
(3) Lizenzen werden für die Dauer von vier Monaten vergeben.
(4) Die Vergabe einer Lizenz bedarf der vorherigen Zustimmung durch den State Senate.
Section 4 - License Fee
(1) Der Inhaber einer Lizenz hat spätestens bis zum siebten Tag eines Kalendermonats für den vorangegangenen Kalendermonat eine Gebühr von fünfzehn vom Hundert der Differenz des Wertes aller durch den lizensierten Betrieb geförderten Ressourcen und der Förderungskosten an den State of Savannah zu entrichten.
(2) Für Investitionen in einem lizensierten Betrieb zur Steigerung der Fördermenge oder der Qualität, welche mit der Einwilligung durch den Gouverneur vorgenommen werden, wird bei Verlust der Lizenz eine Entschädigung von höchstens fünfundsiebzig vom Hundert der Kosten durch den State of Savannah gezahlt. Satz 1 gilt nicht, wenn die Lizenz gemäß Section 5, Subsection 2 dieses Artikels entzogen wurde.
Section 5 - Loss of License
(1) Eine Lizenz erlischt vier Monate nach ihrer Erteilung, ohne dass es einer besonderen Feststellung bedarf.
(2) Eine Lizenz ist vorzeitig zu entziehen, wenn
1. die fällige Gebühr nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wird oder
2. der Lizenzinhaber die Grenzen hinsichtlich der Förderung und der Qualität überschreitet.
(3) Eine Lizenz kann vorzeitig entzogen werden, wenn auf Grundlage der Lizenz nachweislich seit mindestens vier Wochen keine Ressourcen mehr gefördert wurden.
(4) Zuständig für den Entzug einer Lizenz nach Subsection 2 und 3 ist der Gouverneur.
Chapter III - The Security Authorities
Article 1 - Fundamentals
Section 1 - Competence
(1) Die Sicherheitsbehörden haben gemeinsam die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Sie treffen hierbei auch Vorbereitungen, um künftige Gefahren abwehren zu können. Die Staatspolizei hat im Rahmen ihrer Aufgabe nach Satz 1 insbesondere auch für die Verfolgung von Straftaten vorzusorgen und Straftaten zu verhüten.
(2) Die Staatspolizei wird in den Fällen der Subsection 1, Satz 1 tätig, soweit die Gefahrenabwehr durch die andern Sicherheitsbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Alle Sicherheitsbehörden unterrichten sich gegenseitig, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
(3) Der Schutz privater Rechte obliegt den Sicherheitsbehörden nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne behördliche oder polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.
Section 2 - Hierarchy
(1) Der Gouverneur ist oberster Dienstherr der Sicherheitsbehörden des State of Savannah.
(2) Für die einzelnen Sicherheitsbehörden mit Ausnahme der National Guard kann der Gouverneur mit Zustimmung des Staatsenats einen verantwortlichen Director berufen. Er kann einen Director jederzeit abberufen.
(3) Die Beamten und Angestellten der Sicherheitsbehörden sind dem Gouverneur gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.
Article 2 - The State Police
Section 1 - Competence
(1) Die Staatspolizei trifft Maßnahmen, um konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für die Umwelt abzuwehren und eingetretene Störungen zu beseitigen.
(2) Sie leistet den Verwaltungs- und Justizbehörden Amts- und Vollzugshilfe, soweit die polizeiliche Mithilfe zur Durchsetzung der Rechtsordnung erforderlich ist.
Section 2 - Proviso of the Act
(1) Die Staatspolizei ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an Verfassung und Gesetze gebunden und achtet die verfassungsmäßigen Rechte.
(2) Die Staatspolizei kann jedoch auch ohne besondere gesetzliche Grundlage unaufschiebbare Maßnahmen treffen, um eingetretene, ernste Störungen oder unmittelbar drohende, ernste Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beseitigen oder abzuwehren.
Section 3 - Proportionality
(1) Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat die Staatspolizei diejenige zu treffen, welche die einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.
(2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zum angestrebten Erfolg in einem erkennbaren Missverhältnis steht.
(3) Eine Maßnahme ist aufzuheben, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann.
Section 4 - Use of Force
(1) Die Staatspolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit unmittelbaren Zwang gegen Sachen und Personen anwenden und geeignete Hilfsmittel einsetzen.
(2) Die Staatspolizei macht, wenn andere verfügbare Mittel nicht ausreichen oder Beteiligte oder Unbeteiligte sich in unmittelbarer Gefahr befinden, in einer den Umständen angemessenen Weise von der Waffe Gebrauch.
Section 5 - Organization
Die personelle und sachliche Ausstattung sowie die organisatorische Struktur der Staatspolizei legt der Gouverneur durch Verordnung fest, die er ohne Zustimmung des State Senate erlassen kann.
Article 3 - The National Guard
Section 1 - Competence
Die Nationalgarde hat zur Aufgabe:
1. die Bevölkerung im Katastrophenfall zu schützen und zu versorgen,
2. bei Großveranstaltungen spezifische Objekte und Personen zu schützen,
3. auf Befehl des Gouverneurs die Gesetze auszuführen, Aufstände niederzuschlagen und Invasionen abzuwehren sowie
4. die Grenzen des State of Savannah sowie die durch Gesetz eingerichteten Nationalparks und Reservate zu überwachen.
Section 2 - Organization
(1) Die Mitgliedschaft in der National Guard ist freiwillig. Das Bewerbungsverfahren und die notwendigen Grundvoraussetzungen für einen Eintritt in die National Guard legt der Gouverneur durch Verordnung fest, die der Zustimmung des State Senate bedarf.
(2) Sie besteht aus den Teilen Army (Heer), Navy (Marine) und Air Force (Luftwaffe). Jedem Teil steht ein Offizier im Generalsrang vor.
(3) Der Gouverneur ernennt mit Zustimmung des Staatssenates alle Offiziere der Generalsränge. Offiziere der Generalsränge amtieren für vier Monate.
(4) Jeder Teil der National Guard zerfällt in Regimenter. Regimenter zerfallen in Batallione und Batallione zerfallen in Kompanien.
(5) Jedes Regiment, deses Batallion und jede Kompanie wählt seine eigenen Offiziere. Versäumt ein Regiment oder eine Kompanie die Wahl binnen 14 Tagen nach Ausscheiden des bisherigen offiziers vorzunehmen, ernennt der Gouverneur die Offiziere.
(6) Der Gouverneur, die Generäle sowie die Regiments-, Batallions- und Kompanienkommandeure ernennen ihre eigenen Stäbe.
Section 3 - Strength
(1) Die National Guard hat eine personelle Stärke von nicht weniger als 5.000 Mitgliedern.
(2) Es soll weiterhin eine ständige Reserve von wenigstens 10.000 Personen bestehen.
Section 4 - Uniform and Rank
Die Uniformen und Dienstgrade der National Guard sowie die Voraussetzungen für Beförderungen oder Degradierungen im Rang mit Ausnahme der gewählten Offiziere legt der Gouverneur durch Verordnung fest, die der Zustimmung des State Senate bedarf. Er soll sich dabei an den für die United States Armed Forces geltenden Regelungen orientieren.
Section 5 - Mobilization
(1) Eine Mobilmachung der Nationalgarde soll allein durch den Gouverneur angeordnet werden.
(2) Subsection 1 gilt nicht, wenn ein nationaler Notstand eintritt und der Gouverneur an der Anordnung der Mobilmachung gehindert ist; in diesem Falle sollen die Stellvertreter in verfassungsgemäßer Reihenfolge oder, wenn diese ebenfalls verhindert sind, sollen die Offiziere der Generalsränge einvernehmlich die Mobilisierung anordnen.
(3) Spätestens vierzehn Tage nach Anordnung ist eine Mobilmachung vom State Senate zu bestätigen oder aufzuheben.
Section 6 - Applicable Law
Der United States Codes of Armed Forces in der Fassung vom 13.09.2007 findet vorbehaltlich des Article IX, Section 3 der Constitution des State of Savannah sinngemäße Anwendung auf Mitglieder der National Guard.
Articel 4 - The Fire Department
Section 1 - Compentence
Folgende Aufgaben übernimmt das Fire Department:
(1) Die Rettung von Mensch und Tier aus Gefahrensituationen.
(2) Das Eindämmen und Löschen von Bränden aller Art.
(3) Die Bergung lebender und toter Opfer aus Verschüttungen.
(4) Das Schützen der Umwelt und die Behandlung verletzer Menschen.
Section 2 - Administration / Legislation
(1) Das Fire Department untersteht direkt dem Governor oder in dessen Abwesenheit dem Secretary of the State of Savannah.
(2) Der Governor kann ohne die Zustimmung des State Senate die Einsätze des Fire Department koordinieren.
(3) Der Governor kann eine Abteilung einrichten oder eine Person bestimmen der das Fire Department unterstellt ist. Dieser Beschluß bedarf der Zustimmung durch den State Senate.
Section 3 - Cooperation
Das Fire Department und das Astorian Red Cross sollen in Absprache untereinander die einzelnen Aufgaben, wie unter Sec. I dieses Gesetzes beschrieben, im Einsatzfall aufteilen und koordinieren.
Section 4 - Organization
(1) Das Fire Department besteht ausschließlich aus ausgebildeten Fachkräften.
(2) Bei Einsätzen jeglicher Art sollten Polizeikräfte als Verstärkung anwesend sein.
(3) In Notfällen können Zivilisten zu einfachen Tätigkeiten herangezogen werden die keiner fachlichen Ausbildung bedürfen.
Stand: August 1st, 2011
Laurie Bergmann
Archivist of the State of Savannah
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