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Quinn Michael Wells

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21

Samstag, 25. Oktober 2014, 08:56

Commoner Santala,

zunächst lässt sich aus der Verfassung ein Kontrollrecht herauslesen, das aber eben einer Regelung durch einfachgesetzliche Akte bedarf. Dies haben wir etwa in Form der Hearings bei nominierten Ministerkandidaten bereits erreicht, und soll nun hier auch erreicht werden. Bis dahin sagt die Verfassung nämlich nur, dass es eben generell möglich ist, ein solches Recht zu schaffen - mehr aber auch nicht.
Weshalb die Begrenzung Sinn macht, wurde hier schon erläutert: Um rechtsmissbräuchlicher Anwendung vorzubeugen, indem die Regierung vor lauter Fragen von ihrer Arbeit abgehalten wird. Natürlich ist es wichtig, dass die Regierung uns als Parlament und Volk Rede und Antwort stehen muss. Aber eben nicht in einem Umfang, der ihr das Regieren unmöglich macht.
Übrigens muss man auch folgendes bedenken: Auf Staatsebene sind die Menschen oftmals weniger aktiv als auf Bundesebene. Schon auf Bundesebene gibt es klare Beschränkungen bei der Anzahl der Anfragen. Hier sollen sogar mehr Möglichkeiten geschaffen werden als auf Bundesebene - damit wird schon ein klares Zeichen für eine aktive Politik in Astoria State gesetzt. Ohne Beschränkungen aber würde ein solches Gesetz in meinen Augen eine viel zu große Gefahr bergen.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of Astoria State | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
3 Times Governor of Astoria State
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22

Sonntag, 26. Oktober 2014, 06:49

Honorable Commoners,
hier sind Commoner Wells und ich unterschiedlicher Auffassung, Ich bin durchaus der Auffassung, dass aus Article III, Section 1, Subsection 2 der Constitution ein Fragerecht der Assembly direkt abgeleitet werden kann und nicht unbedingt einer einfachgesetzlichen Regelung bedarf. Dies gilt meines Erachtens um so mehr, als Article III, Section 1, Subsection 2 der Constitution auch unter keinem Gesetzesvorbehalt steht nach dem Motte "das Nähere wird durch Gesetz geregelt". Ich bin der Überzeugung, dass durch Verfassungsauslegung sich das Recht der Assembly, Fragen an die Regierung zu stellen, direkt aus der in Article III, Section 1, Subsection 2 der Constitution niedergelegten parlamentarischen Kontrollfunktion ergibt.

Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass wir alle kein Interesse daran haben, die Regierung durch übermäßiges Ausreizen der Fragerechts, handlungsunfähig zu machen. - Ich denke, dass wir uns dieses Verantwortungsgefühl schon gegenseitig zugestehen sollten, statt einander immer nur mit Misstrauen zu begegnen.
Sam Santala
Congressman
Lieutenant of the Astorian State Police

Quinn Michael Wells

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23

Sonntag, 26. Oktober 2014, 07:48

Commoner Santala,

ich sehe, Sie sind kein Jurist. Mehr kann ich zu Ihrer äußerst wirren Verfassungsauslegung kaum mehr sagen. Es ergibt sich direkt ein Kontrollrecht, nicht aber ein Befragungsrecht - die Verfassung spricht mit keinem Wort von einem solchen Recht, man könnte auch sagen, die aktuellen Hearings reichen aus um der Verfassung genüge zu tun, von der Möglichkeit der Amtsenthebung einmal ganz abgesehen.

Es wirkt hier so, als suche Commoner Santala nur einen Grund für seine Ablehnung, denn ich denke nicht, dass er seine Auslegung der Verfassung noch dazu als Police Officer und damit jemand, der mit Recht vertraut sein sollte, aufrecht erhalten wollen kann.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Kimberly Holland

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24

Sonntag, 26. Oktober 2014, 08:30

Honorable Commoners,

als Speaker würe ich mich mit parlamentarischen Anfragen an die Regierung derzeit schwer tun. Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, wie und auf welcher Grundlage ich diese zur Bearbeitung durch die Assembly annehmen sollte? Die Standing Orders kennen Aussprachen über Beschlussvorschläge, aber keine Anfragen. In der Verfassung ist zwar das Prinzip der Kontrolle der Administration durch die Assembly verankert, aber Regelungen zu konkreten Instrumenten gibt es nicht. Was wäre also zu tun, wenn die Administration eine Anfrage einfach ignorierte? Der Assembly wären die Hände gebunden.

Insofern finde ich es richtig und wichtig, dass eine klare Rechtsgrundlage für Anfragen mit eindeutigen Regelungen zum Verfahren und zu Sanktionen bei Nichtbeachtung geschaffen wird.


Former Speaker of the Assembly of Astoria State

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25

Sonntag, 26. Oktober 2014, 13:33

Honorable Commoners,
allein die Sanktionsmöglichkeiten sind genügend Rechtfertigung für eine gesetzliche Regelung, von der Rechtssicherheit ganz zu schweigen.

Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
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26

Sonntag, 26. Oktober 2014, 13:43

Honorable Commoners,

die festgesetzte Aussprachefrist von 96 Stunden ist abgelaufen. Da nicht von mindestens zwei Commoners eine Verlängerung der Aussprache beantragt wurde, wird diese hiermit beendet. Die Abstimmung über den Gesetzesvorschlag wird eingeleitet.


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