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1

Sonntag, 1. Oktober 2006, 13:25

‹berlegung zum Zeitpunkt der Pr‰sidentschaftswahlen

Nachdem ich mich wieder mit der Rechtslage zu Wahlen und zum Amtsantritt der Präsidenten in Astor befasst habe und mir dabei Zweifel gekommen sind, ob der Supreme Court eigentlich, wie bisher bei Wahlbeschwerden üblich, einfach die Vereidigung des Präsidenten aussetzen darf (immerhin ergeht in diesem Falle eine Gerichtliche Anordnung explizit gegen die Verfassung...), wollte ich hier mal die Überlegung öffentlich machen, ob es nicht sinnvoll wäre, die Wahlen in den Wahlmonaten vorzuziehen und beispielsweise so zu legen, dass die Wahlen beispielsweise bereits zum 14. September beendet sind.

So in der Art läuft es iRL ja auch, und ich könnte dem einiges Abgewinnen:
- Bei Wahlbeschwerden könnte man die Verfahren - wenn man sie so durchzieht, wie ich das derzeit versuche - bis zum verfassungsrechtlich vorgesehenen Termin der Amtseinführung am 1. des folgenden Monats abhandeln und käme daher nicht mit der Verfassung in Konflikt.
- Der President-elect stünde schon eine Zeit vor seinem Amtsantritt fest, jeder könnte sich drauf einstellen, man könnte ihn in die Arbeit des Vorgänger-Kabinetts einbeziehen und dadurch einen reibungslosen Übergang gewährleisten, da der neue Präsident in jedem Falle über die Politik der Vorgänger-Administration informiert ist und auch weiß, welche Punkte von dieser noch offen bleiben und durch ihn angegangen werden können (oder auch nicht).
- Der Präsident-elect kann anhand des Wissens über die Politik seines Vorgänges schon mal die Politik zu seinem Amtsantriff vorbereiten und dann gleich durchstarten.

Jetzt würde ich gerne mal Meinungen der ÷ffentlichkeit dazu hören, um zu überlegen, ob man hier mal den Kongressmen anregungen geben könnte, das zu ändern.
Ulysses S. Finnegan jr.

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2

Sonntag, 1. Oktober 2006, 14:17

:applaus :applaus

Den Vorschlag von Mr.Finnegan jr. unterstütze ich absolut.
Scott Adam Cheung
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Andriz

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3

Sonntag, 1. Oktober 2006, 14:21

Ein solches Vorgehen würde vielleicht auch das "Säubern" von Akten verringern ;-)

Gerade aufgrund des Chao, das wir bei den letzten Wahlen erlebt haben, befürworte ich den weisen Vorschlag des Herrn Finnegan.

Polit-Rentner

George W. Hayes

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4

Sonntag, 1. Oktober 2006, 14:57

Zitat

Original von Scott A. Cheung
:applaus :applaus

Den Vorschlag von Mr.Finnegan jr. unterstütze ich absolut.


Dem bleibt eigentlich nichts hinzuzufügen.

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5

Sonntag, 1. Oktober 2006, 15:25

In meinen Augen muss der Präsident die Vereidigung sogar aussetzen, wenn die Wahl rechtswidrig ist (bzw. dies im einstweiligen Verfahren hinreichend wahrscheinlich erscheint). Denn ein auf Grundlage einer rechtswidrigen Wahl gewählter "Präsident" ist ja gerade nicht gewählt im Sinne der Verfassung und darf daher auch nicht vereidigt werden. Die gerichtliche Anordnung verstößt dann auch nicht gegen die Verfassung - denn der zu vereidigende Kandidat ist ja eben nicht gewählt, und nur gewählte Kandidaten müssen laut Verfassung vereidigt werden. Dass die "richtige" Vereidigung nicht rechtzeitig stattfindet, ist keine Folge der gerichtlichen Untersagung, sondern der Tatsache, dass keine rechtmäßige Wahl stattgefunden hat, aber das ist Aufgabe des Electoral Office und nicht des Supreme Court.

Trotz alledem ist natürlich eine Vorverlegung der Wahltermine auf die Monatsmitte keine schlechte Idee, um Zeit für die gerichtliche Prüfung zu haben. Da die Verfassung nur vorschreibt, dass die Wahlen "in den Monaten Januar, Mai und September stattfinden", aber nicht präzisiert, wann genau innerhalb des Monats, wäre dafür keine Verfassungsänderung erforderlich. Auch der Election Act sieht keine solchen Vorschriften vor. Gefordert ist also das Electoral Office, das eine entsprechende Terminierung vornehmen müsste.

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6

Sonntag, 1. Oktober 2006, 15:28

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
Denn ein auf Grundlage einer rechtswidrigen Wahl gewählter "Präsident" ist ja gerade nicht gewählt...


Aber das ist hier noch nicht der Fall - Mr. Scriptatore agiert als Acting President aus seiner Funktion als Speaker of Congress.

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7

Sonntag, 1. Oktober 2006, 15:30

Ein Acting President wird aber auch nicht vereidigt.

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8

Sonntag, 1. Oktober 2006, 15:33

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
Trotz alledem ist natürlich eine Vorverlegung der Wahltermine auf die Monatsmitte keine schlechte Idee, um Zeit für die gerichtliche Prüfung zu haben. Da die Verfassung nur vorschreibt, dass die Wahlen "in den Monaten Januar, Mai und September stattfinden", aber nicht präzisiert, wann genau innerhalb des Monats, wäre dafür keine Verfassungsänderung erforderlich. Auch der Election Act sieht keine solchen Vorschriften vor. Gefordert ist also das Electoral Office, das eine entsprechende Terminierung vornehmen müsste.

In der Tat, wobei man natürlich auch eine entsprechende Passage in das Gesetz aufnehmen könnte. Aber ich denke, wenn das Electoral Office diesen Vorschlag so umsetzt, könnte man es dabei auch belassen.
Ulysses S. Finnegan jr.

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Andriz

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9

Sonntag, 1. Oktober 2006, 15:36

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
Ein Acting President wird aber auch nicht vereidigt.


War ja auch mein Irrtum...

Polit-Rentner