Werter Mr. Xanathos, die Gesetzgebung im Bereich des Zivilrechts obliegt nach unserer Verfassung originär den Bundesstaaten, während für das Strafrecht inklusive Strafprozess- und -vollzugsrecht der Bundesgesetzgeber zuständig ist. Die Funktion des Attorney General ist jedoch eher der Exekutive als der Legislative zugeordnet, sodass ich im Rahmen dieser Funktion keine Pläne für die Schaffung oder Änderung gesetzlicher Grundlagen im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit habe.
Dass ich mich für die Fortentwicklung derartiger Rechtsgrundlagen engagieren werde, ist nicht mit der Funktion des Attorney General, so sie mir übertragen würde, verbunden zu sehen, sondern mit meinem Wählerauftrag im Amte des Senators für Astoria State. Im Rahmen dieses Amts werde ich in dem vom Präsidenten eingerichteten Judicial Advisors Committee mitarbeiten.
Als Attorney General werde ich alle gültig seienden oder werdenden Rechtsgrundlagen umzusetzen haben und dies auch tun.