Mr. President,
Right Honorable Members of Congress,
zunächst möchte ich Ihnen für die Gewährung des Rederechts in dieser Aussprache, sowie jener über die zugehörige Vorlage zur Anpassung des Presidential Election Act an die erstrebte Verfassungsergänzung danken. Aus Gründen der Übersichtlichkeit fasse ich meine Erläuterungen zu diesen beiden Entwürfen an dieser Stelle zusammen.
Die Diskussion über den Modus der Wahlen zum Präsidenten der Vereinigten Staaten reicht nun bereits eine ganze Weile zurück. Während einerseits wohl insgesamt breiter Konsens darüber besteht, dass die frühere bundesweite Direktwahl des Präsidenten dem föderativen Aufbau der Vereinigten Staaten nicht gerecht wurde, da diese die von unserer Verfassung bewusst hoch angesetzte Rolle der Bundesstaaten in unserem Gemeinwesen bei den Präsidentschaftswahlen nicht berücksichtigte, hat sich das aktuelle Verfahren einer indirekten Präsidentschaftswahl jedoch ebenfalls als untragbar erwiesen, da es vielfach dazu führt, dass Wählerinnen und Wähler mit ihrer Stimme dem bzw. einem Gegner ihres favorisierten Kandidaten Elektorenstimmen verschaffen.
Im Ergebnis haben die den einen oder (einen der) anderen Kandidaten unterstützenden Wähler in manchen Bundesstaaten nur die Wahl, entweder am Wahltag zu Hause zu bleiben, oder das Risiko oder gar die Gewissheit in Kauf nehmen zu müssen, mit einer vielleicht nur statistischen Gegenstimme oder dem Versuch, ein unerwartetes Ergebnis mit herbeizuführen einem Kandidaten, den sie nicht unterstützen wollen Stimmen im Electoral College zu verschaffen, und das halte ich für nicht akzeptabel.
Es ist das Wesen freier Wahlen, welche zu den Grundfesten der astorischen Nation gehören, dass alle Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, ohne Nachteile dadurch fürchten zu müssen. Genau das passiert aber im gegenwärtigen System: es bestraft die, die in manchen Bundesstaaten statistische Gegenstimmen abgeben wollen um im Wahlergebnis ihren Willen als politische Minderheit zu dokumentieren, und es beeinflusst auch jene, die dem in einem Bundesstaat favorisierten Kandidaten ablehnend gegenüberstehen, aber die Hoffnung darauf haben, eine Überraschung erreichen zu können. Unser gegenwärtiges Wahlsystem wird dem Grundsatz der Freiheit der Wahlen nicht gerecht, denn zahlreiche Wählerinnen und Wähler haben nur die Wahl, entweder keinen Gebrauch von ihrem Wahlrecht zu machen, oder hinzunehmen, dass ihre Stimme wahrscheinlich bis sicherlich einen anderen Einfluss auf den Ausgang der Wahl haben wird als es ihrem mit ihrem Stimmenverhalten ausgedrückten Willen entspricht. Und das ist so nicht hinnehmbar!
Es gab bereits unter der Administration Madison II eine Initiative, diesem Problem abzuhelfen. Der angestrebte Lösunggsweg scheiterte daran, dass er zuviel wollte, er wollte den Stimmen für den in einem Bundesstaat unterlegenen Kandidaten sogar einen negativen Effekt für den dort siegreichen Kandidaten beilegen. Dass war urdemokratisch gedacht, hat sich aber bekanntlich leider als rechnerisch nicht umsetzbar erwiesen.
Der neue Vorschlag geht darum nur so weit, zu verhindern, dass die in einem Bundesstaat gegen den siegreichen Kandidaten abgegebenen Stimmen diesem im Ergebnis einen Nutzen bringen, den dieser sonst nicht hätte. Die Anzahl der Electoral Votes, die der in einem Bundesstaat siegreiche Kanddiat aus diesem erhält steht bereits im Vorhinein fest, so dass jeder Wahlberechtigte unbesorgt zur Wahl gehen, seinen Willen ausdrücken und zumindest statistisch in das Ergebnis einfließen lassen kann. Wählen lohnt sich im neuen System immer und für jeden, und sei es, dass eine kleinstmögliche Minderheit nur durch ihre Repräsentanz im Wahlergebnis ihre Ansicht zu Protokoll gibt. Zum anderen erleichtert es es den Bürgern eines Bundesstaates aber auch, diesen entgegen dem prognostizierten Ergebnis zu splitten oder gar "umzustürzen", da jeder, der den favorisierten Kandidaten nicht unterstützt, eben trotzdem zur Wahl gehen kann und es wahrscheinlich auch wird, so dass ein Umschwung bei nur einem kleinen Teil seiner Anhängerschaft die Überraschung bringen kann.
Zusammenfassend: das neue Wahlsystem würde den Ansprüchen von Demokratie und Föderalismus gerecht, es würde die Herrschaft des Volkes der acht Bundesstaaten über deren und ihre Union stärken und praktisch besser verwirklichen als dies derzeit der Fall ist.
Um noch kurz auf die erhobenen Einwände bzw. gerügten Mängel einzugehen: es bedarf denke ich keiner breiten Diskussion, dass die astorische Jurisprudenz den Begriff der "Proportionalität", wie er aktuell in der Bundesverfassung Verwendung findet und im Presidential Election Act konkretisiert wird, gewohnheitsmäßig anders versteht als der Mathematiker. Es gab nach der Aussprache über den Entwurf der Administration Madison II hier im Kongress regierungsinterne Beratungen über diesen Begriff sowie mögliche Alternativen, am Ende haben wir uns jedoch übereinstimmend dafür entschieden, diesen Terminus in seiner mittlerweile gewohnheitsrechtlich gesicherten Auslegung weiter zu verwenden.
Zum anderen, das betrifft nun die Vorlage zur Ergänzung des Presidential Election Act, träte dieser natürlich erst nach Ratifikation des Ersten Verfassungszusatzes mit Unterzeichnung durch den Präsidenten in Kraft, da er erst dann verfassungskonform wäre. Die Vorlage geht somit davon aus, dass der Präsident diese logischerweise erst dann unterzeichnen und damit in Kraft setzen wird, da er nicht bewusst ein verfassungswidriges Bundesgesetz unterzeichnen würde.
Ich hoffe, die diesbezüglichen Missverständnisse damit aufgeklärt und den Weg frei für eine materielle Auseinandersetzung mit dem Reformentwurf gemacht zu haben.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.