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Section 7 [Process of Legislation]
(1) Gesetzesvorlagen können nur durch die Mitglieder des Repräsentantenhauses und des Senats oder aber durch Petitionen des astorischen Volkes in den Kongress eingebracht werden. Die Voraussetzungen für Volkspetitionen sind gesetzlich zu bestimmen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Shania Carlton« (7. September 2006, 12:23)
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Beruf: Betriebsleiter Anderson Company Ultd. Albernia / Nationaltrainer der astorischen Fußballnationalmannschaft
Wohnort: Northwood, Peninsula
Bundesstaat: Serena
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Original von Merkin D. Muffley
Mr Davenport, verfassungswidrig ist allenfalls die Weigerung des Kongresses, ein Gesetz zu verabschieden, der den Vorgaben der Verfassung gerecht wird.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Ulysses S. Finnegan jr.« (8. September 2006, 12:23)
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Beruf: Betriebsleiter Anderson Company Ultd. Albernia / Nationaltrainer der astorischen Fußballnationalmannschaft
Wohnort: Northwood, Peninsula
Bundesstaat: Serena
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Original von Andriz
Nichtsdestotrotz hätte ich doch mal gerne den Entwurf gesehen, der da der Repräsentanten Gnade nicht gefunden hat. Link, anybody?
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Original von Andriz
Wenn der Kongreß Gesetzentwürfe durchwinken müsste, nur weil sie der Verfassung genügen, könnte man diese Institution gleich schließen.
Und da eben dieser Kongreß bzw. das Repräsentantenhaus die Suppe einer Volkspetition auslöffeln müssen, kann ich grundsätzlich eine Ablehnung verstehen.
Nichtsdestotrotz hätte ich doch mal gerne den Entwurf gesehen, der da der Repräsentanten Gnade nicht gefunden hat. Link, anybody?
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Original von Merkin D. Muffley
... durch das das astorische Volk eines verfassungsmäßigen Rechtes beraubt wird.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »A.J. McNamara« (8. September 2006, 14:55)
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Original von Merkin D. Muffley
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Original von Andriz
Wenn der Kongreß Gesetzentwürfe durchwinken müsste, nur weil sie der Verfassung genügen, könnte man diese Institution gleich schließen.
Und da eben dieser Kongreß bzw. das Repräsentantenhaus die Suppe einer Volkspetition auslöffeln müssen, kann ich grundsätzlich eine Ablehnung verstehen.
Nichtsdestotrotz hätte ich doch mal gerne den Entwurf gesehen, der da der Repräsentanten Gnade nicht gefunden hat. Link, anybody?
Die Verfassung verlangt ein Gesetz über Volkspetitionen, sie gestattet es nicht nur. Die Weigerung des Kongresses, ein solches Gesetz zu erlassen - was nicht allzu schwer sein kann - führt dazu, dass dem Volk ein verfassungsmäßiges Recht vorenthalten wird.
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Original von Dwain Anderson
Woran jetzt allerdings, nach dem neue Minister ernannt wurden, wieder gearbeitet werden kann.
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