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Madam President,
die Behauptung, die von mir vorgeschlagene Formulierung würde den Präsidenten und die Sicherheitsbehörden unnötig bevormunden, ist unzutreffend.
Das zeigt sich schon allein durch einen Blick auf die von der Kollegin Johnson eingebrachte Vorlage und meinen Änderungsvorschlag: durch meinen Änderungsvorschlag würde das Recht des Präsidenten, den Archivar zu ernennen, ohne vorher den Senat zu konsultieren, in keinster Weise tangiert. Und auch die Sicherheitsbehörden werden eher durch den von Kollegin Johnson vorgelegten Entwurf unnötig bevormundet, indem sie sich - nach dem jetzigen Wortlaut der Vorlage - einer Anordnung des Archivars auf Herausgabe von Dokumenten beugen müssen, ohne die Möglichkeit zu haben, Einspruch zu erheben.
Hilda Caviness
Senator for Freeland
Chairwoman of the GOP
Madam President,
nach dem Vorschlag der ehrenwerten Senatorin wäre - im Gegensatz zu meinen Änderungsvorschlag - gerade nicht die Möglichkeit eröffnet, dass der Präsident oder der Behördenleiter einer Sicherheitsbehörde (oder ihre Beauftragten) Ausnahmen für die wirklich sensiblen Teile der Arbeit machen, sondern es wird ganz umfassend ein zwingender gesetzlicher Ausschluss der Kooperation mit den National Archives formuliert. Wir im Kongress können aber doch gar nicht beurteilen, in welchen Einzelfällen Gründe der nationalen Sicherheit virliegen oder nicht vorliegen, um diese Frage so eindeutig zu entscheiden, wie die Kollegin das vorschlägt.
Madam President,
die geschätzte Kollegin Johnson übersieht, dass selbst nach dem Wortlaut Ihrer eigenen Vorlage, lediglich der Archivar Bundesbehörden dazu bestimmen kann, Dokumente herauszugeben. Von daher zielt mein Änderungsvorschlag lediglich auf eine Beschränkung der Kompetenzen des Archivars, nicht aber des Präsidenten. Dies wäre lediglich der Fall, wenn ich gefordert hätte, dass die Bestellung des Archivars durch den Präsidenten durch den Senat bestätigt werden muss.
Des Weiteren, Madam President, erlaube ich mir die geschätzte Kollegin Johnson darauf hinzuweisen, dass es auch nicht Sache des Kongresses ist zu entscheiden, ob ein Dokument als geheim klassifiziert wird, und wenn ja, mit welcher Stufe eine solche Klassifizierung erfolgt. Dies ist gemäß Section 1 Subsection 2 in Verbindung mit Section 4 des Classified Information Act alle Stellen der Regierung der Vereinigten, nach Section 4 Subsection 2 die Leiter der unabhängigen Bundesbehörden, zu denen die Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden des Bundes zweifellos gehören.
Madam President, unter welchen Umständen und von wem ein Dokument als geheim klassifiziert wird, ist eindeutig gesetzlich geregelt, und ich bin überzeugt davon, dass keine berechtigte Stelle leichtfertig mit diesem Instrument umgeht, sondern dass die Dokumente, die als geheim klassifiziert werden, auch tatsächlich eines besonderes Schutzes bedürfen, damit nicht Unberechtigte Zugriff darauf bekommen, und so die Sicherheit unseres gemeinsamen Staates gefährdet wird.
Die Sicherheits- und Geheimdienstbehörden sind seit Jahrzehnten mit dem Schutz hochsensibler Dokumente vertraut wie keine anderen Behörden. Jede Herausgabe an eine andere Behörde erhöht das Risiko, dass diese Dokumente in falsche Hände geraten und die Sicherheit unseres Staates gefährdet wird. Auf dieses Risiko gibt weder die Vorlage noch der Änderungsvorschlag der geschätzten Kollegin Johnson eine befriedigende Antwort. Im Sinne der Sicherheit unseres Staates appeliere ich daher eindringlich an sie alle, diese Vorlage abzulehnen.
Hilda Caviness
Senator for Freeland
Chairwoman of the GOP
die gesamte Verwaltung der Vereinigten Staaten ist um Umgang mit sensiblen Informationen professionell organisiert - und wer das als Amtsträger nicht ist, der wird aus seiner Position entfernt. Das ist die Rechtslage. Ich wiederhole mein Argument: Es gibt keinen Grund davon auszugehen, dass nicht die nach dem Classified Information Act zuständigen Stellen auch beurteilen können, ob eine Übergane Ihrer Bestände an die National Archives mit dem Geheimschutz vereinbar ist. Mein Entwurf sieht daher als Ausgangsposition vor, dass Dokumente übergeben werden, wenn nicht etwas anderes geregelt wird, sei es durch den verantwortlichen Behördenleiter oder durch den Präsidenten.
Wir können hier keine Risikoanalyse für Einzelfälle vornehmen, die Administration kann das. Und im Sinne der Ziele dieses Entwurfs ist es absolut gerechtfertigt, keine Ausnahmen zu schaffen, die riesige Löcher reißen, sondern passgenaue Regelungen durch die kompetenten Stellen zu ermöglichen, wo der Wunsch nach einem effektiven Archivwesen für Transparenz und Verantwortlichkeit, aber auch für die Bewahrung des Erbes unserer Nation zu unerwünschten Folgen zu werden droht.
Entgegen der Annahme der ehrenwerten Kollegin handelt es sich bei den Sicherheitsbehörden nicht um unabhängige Behörden, sondern um einem Department und dem Präsidenten nachgeordnete Behörden, sodass diese Einschätzung theoretisch durch diese überstimmt werden könnte. Ihr Gegenvorschlag ist es, jeder der drei Stellen ihre Entscheidungsmöglichkeit abzuerkennen und im Gesetz ohne Ausnahmemöglichkeit ein Verbot vorzusehen.
Die ehrenwerte Kollegin hat da ein wichtiges Argument aus Ihrer Erfahrung eingebracht, auf das ich gerne bereit war, einzugehen - aber Ihre Forderung erklärt sich mir an dieser Stelle nicht mehr: Wenn der Director des FBI der Meinung ist, eine Weitergabe sei schädlich, kann er das im Einzelfall oder für bestimmte Fallgruppen feststellen und die Verpflichtung zur Abgabe damit aufheben.
Madam President,
wer sich ein bischen mit der Verwaltungsorganisation auskennt, der weiß erstens, dass nicht als alle Amtsträger mit sensiblen Daten umgehen, dass es, zweitens, etwas anderes ist, ob ich als Amtsträger in einem x-belieiben Amt über durchscnittliche Kenntisse über die Geheimhaltung vertraulicher Informationen verfüge oder ich als Behördenleiterin oder Mitarbeiter einer Strafverfolgungs- oder Geheimdienstbehörde über spezielle Kenntnisse verfüge. Von daher ist das, was uns die geschätzte Kollegin Johnson als geltende Rechtslage ausgibt eben nicht geltende Rechtslage, weil eben nicht jeder Amtsträger auf dem neuesten technischen und ausbildungsmäßigen Stand ist und auch nicht sein kann. Wäre dem so, wie Senatorin Johnson vorgibt, müssten wir rund 80% aller Amtsträger sofort entlassen.
Die geschätzte Kollegin Johnson, wiederholt in weiten Teilen ihre Thesen, auf die ich bereits geantwortet habe, daher nur in aller Kürze, bevor ich auf das zweite neue Argument eingehe: die Einschätzung der Kollegin Johnson, dass der Kongress keine Risikoanalysen vornehmen kann, ist richtig, eine solche Risikoanalya ist, gemäß den bereits von mir zitierten gesetzlichen Grundlagen, bestimmten Stellen vorbehalten.
Auch die Aussage, "Wenn der Director des FBI der Meinung ist, eine Weitergabe sei schädlich, kann er das im Einzelfall oder für bestimmte Fallgruppen feststellen und die Verpflichtung zur Abgabe damit aufheben.", lässt sich mit dem Text der Vorlage nicht belegen. Insbesonder es "kann ... bestimmt werden, dass ..." verweist auf einen Vorgang in der Zukunft. "Dass bestimmte Vorgänge oder Bestände nicht an die National Archives abgegeben werden..." ist zu ungenau. Der Satz "Die Bestimmungen dieser Section berühren nicht die Interessen des Geheimschutzes." ist absolut nichtssagend. Der zentrale Satz aus Section 2 Ssc 1: "der Archivist ... kann von allen Behörden und Einrichtungen der Administration die Herausgabe von nicht mehr für dienstliche Zwecke benötigte Unterlangen verlangen", belegt klar und deutlich, dass zum Beispiel das FBI oder die CIA die Herausgabe von als geheim klassifizierte Dokumente nicht verweigern können. Ich denke, dass ich diesbezüglich die Schwäche der Vorlage aufgezeigt habe.
Ein Letztes noch: die Einschätzung der geschätzten Kollegin Johnson, dass es sich bei den Strafverflgungs- und Geheimdienstbehörden um Departments und dem Präsidenten nachgeordnete Behörden handelt, ist schlichtweg falsch. Vielmehr handelt es sich hierbei um unabhängig agierende Behörden Dies ergiebt sich insbesondere aus dem Federal Police Forces Act, hier insbesondere die Sections 1 und 2, wo klar und deutlich von Behörde die Rede ist. Und da es sich um Behörden des Bundes handelt, sind natürlich Bundesbehörden gemeint.
Hilda Caviness
Senator for Freeland
Chairwoman of the GOP
Madam President,
die ehrenwerte Kollegin irrt bereits mit ihrer Analyse zur Stellung der Strafverfolgungsbehörden: Natürlich sind diese Behörden der Vereinigten Staaten, Sie unterstehen nur dem Präsidenten und sogar einem Secretary, im Falle des FBI zum Beispiel des Secretary of Defense. Von "unabhängigen Bundesbehörden" sprechen wir im Falle des Electoral Office und der Federal Reserve Bank*, nicht aber bei anderen Behörden. Ich verweise exemplarisch auf die Stellung des FBI gemäß III-1-3 Federal Police Forces Act. Das ist aber auch nicht das Thema der Debatte.
Dass es unterschiedliche Sachkunde im Umgang mit Geheimschutz-Informationen gibt, leugne ich natürlich nicht. Wer aber eine Einstufung veranlassen kann, der ist auch qualifiziert, darüber zu entscheiden, ob die Dokumente nach Ablauf ihrer Nutzungszeit an die National Archives abgegeben werden sollen oder nicht. Die ehrenwerte Kollegin zitiert gleich selbst das Gegenargument für ihre Sorge: Es kann bestimmt werden, dass die Herausgabeverpflichtung nicht oder unter bestimmten Bedingungen zu erfüllen ist - das ergibt sich aus Sec. 2 Ssc. 3 des Entwurfes, der insoweit - schon dem Wortlaut nach! - eine Ausnahme zur Herausgabeverpflichtung nach Ssc. 1 darstellt.
Ich habe das beständige Festhalten an der gegenteiligen Behauptung allerdings zum Anlass genommen, die Zuständigkeit unter ausdrücklichen Verweis auf den Classified Information Act und nicht bloß nach den Grundsätzen des Federal Administration Acts zu bestimmen. Nun sollte wirklich unzweifelhaft deutlich werden, was bereits in der Generalklausel des der Unberührtheit von Geheimschutzinteressen steckte und auf Anregung der Kollegin bereits explizit geregelt wurde: Jede Bundesbehörde - einschließlich FBI und CIA - kann sich unter Berufung auf Geheimschutzinteressen von der Verpflichtung befreien, ihre Unterlagen abzugeben.
Madam President,
ich lege vor diesem Hintergrund nun einen aktualisierten Entwurf vor. Sollte noch immer Grund zu Zweifeln bestehen, behalte ich mir eine erneute Anpassung vor. Die Bedenken kann ich nicht nachvollziehen, aber da kein wirklicher Dissens im Ergebnis besteht, soll der Entwurf daran nicht scheitern:
Kathleen Teresa Johnson (D-AS) Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
Former Commoner of the Assembly of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of the State of Astoria
Madam President,
hinsichtlich der Frage, ob unter anderem das FBI oder die CIA eine unabhängige Bundesbehörde handelt oder nicht habe ich meinen Standpunkt und die rechtliche Lage, wie sie sich meiner Überzeugung nach darstellt, deutlich gemacht, so dass ich mich nicht zu wiederholen brauche, auch wenn ich alles andere als erbaut darüber bin, mit welcher Hartnäckigkeit die geschätzte Kollegin Johnson versucht, unter anderem FBI und CIA den Status einer unabhängigen Bundesbehörde abzusprechen mit dem Resultat, dass sie nicht eigenständig darüber mehr bestimmen sollen, ob Dokumente als geheim klassifiziert werden, und wenn ja, ob diese in der Obhut der jeweiligen Bundesbehörde verbleiben soll oder nicht.
Ich kann daher in dem geänderten Text nicht wirklich ein Kompromissangebot sehen. Denn wo dieser Text Rechtsklarheit schaffen soll, schafft er, in Verbindung mit den Äußerungen der geschätzten Kollegin Johnson genau das Gegenteil, nämlich Rechtsunsicherheit. Dies können wir aber am allerwenigsten gebrauchen.
Hilda Caviness
Senator for Freeland
Chairwoman of the GOP
Madam President,
ich wiederhole gerne noch einmal: Eine unabhängige Bundesbehörde ist eine Behörde, die nicht einem Department oder dem Präsidenten untersteht. Für eine ehemalige Direktorin des FBI kennt die ehrenwerte Senatorin sich bemerkenswert wenig mit der im Federal Police Forces Act und dem Federal Administration Act angelegten "Befehlskette" aus.
Sie ignoriert auch völlig die verfassungsrechtliche Lage, die durch die ständige Rechtsprechung des Supreme Court - zuletzt 2015 durch [Lawsuit]Varga, President of the United States ./. Clark, Sanderson, Chairs of Congress - geklärt ist: Der Präsident hat das Weisungsrecht gegenüber allen Bundesbeamten, sofern nicht der Kongress ausdrücklich etwas anderes bestimmt und es wäre verfassungswidrig, eine solche Regelung für beliebige Behörden vorzusehen.
Das ändert natürlich nichts daran, dass der Direktor des FBI solange über organisatorische Fragen selbst entscheiden kann, wie nicht das DoJ oder der Präsident ihm.eine Weisung erteilen.
Genau dieses Recht, Madam President, hat der Director des FBI eine Klassifizierungskompetenz nach Sec. 4 Ssc. 1 für seine Behörde. Er ist freilich nicht auf einer Stufe mit dem Präsidenten "geborener" Berechtigter nach Ssc. 2, gerade weil er nur Beamter und nicht politischer Amtsträger ist. Das ändert nichts an der tatsächlichen umfassenden Berechtigung kraft herausgehobener Leitungsfunktion, es ändert nur den Weg dorthin - und der führt über den Vorgesetzten des Directors, den Attorney General.
Kathleen Teresa Johnson (D-AS) Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
Former Commoner of the Assembly of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of the State of Astoria