Honorable Members of Congress,
Sinn und Ziel dieses Antrages ist es nicht, eine handels-, sondern eine tierschutzrechtliche Regelung zu treffen. Dieses mag, da es sich formaljuristisch um ein Gesetz betreffend den Handel mit dem Ausland sowie zwischen den Staaten handelt, zulässig sein, politisch ist es jedoch äußerst unfreundlich den Bundesstaaten gegenüber, wenn der Kongress eine förmliche Handesbeschränkung erlässt, die materiell darauf abzielt, eine Bestimmung zum Tierschutz zu treffen, der nach der Verfassung nun einmal Sache der Bundesstaaten ist.
Jedenfalls soweit der Gesetzentwurf die Ein- und Ausfuhr von Delfinen umfasst wernden ohne jede Not die ebenfalls bundesstaatlicher Gesetzgebung unterliegenden Gebiete der Forschung, Bildung und des Artenschutzes beeinträchtigt, weil der Bund der Meinung ist, die Staaten kämen diesen Aufgaben nicht ausreichend nach, und er habe ja eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz, hier durch ein Hintertürchen einzugreifen.
Das ist wie gesagt ein äußerst unfreundlicher Akt des Kongresses gegenüber den Bundesstaaten, den ich nicht unterstützen oder gar gutheißen kann.