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Helen Bont

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21

Sonntag, 11. Januar 2009, 18:07

Laut Verfassung der Demokratischen Union ist dies Aufgabe des Unionspräsidenten. Der Vertrag wird ihm zugeleitet, sobald das Unionsparlament diesen ratifiziert hat.
Was ich zum Abschluss vorschläge, ist eine gemeinsame Pressekonferenz.

Bob O'Neill

* 04.07.1944, † 08.11.2013

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22

Sonntag, 11. Januar 2009, 18:29

Madam Minister, in den Vereinigten Staaten ist es gängige Praxis, dass ein völkerrechtlicher Vertrag vor einer Ratifizierung unterzeichnet wird, weil die Verhandlungspartner sich damit auf eine endgültige Fassung des Vertragstextes geeinigt haben - der Kongress wird danach um Zustimmung zu diesem festgelegten Text gebeten und erst danach kann er (als Bestandteil eines Ratifizierungsgesetzes) in Kraft treten.

Dies hat pragmatische Gründe: Das Parlament ist nicht für die Aushandlung und Änderung von völkerrechtlichen Verträgen zuständig - das ist Aufgabe der Exekutive -, sondern dafür, das Ausgehandelte gut zu heißen oder nicht.

Ich bitte Sie um Ihr Verständnis dafür, dass ich dieses Prozedere aus ganz pragmatischen Gründen bevorzuge.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bob O'Neill« (11. Januar 2009, 18:30)


Helen Bont

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23

Sonntag, 11. Januar 2009, 18:35

Zitat

Original von Bob O'Neill
Madam Minister, in den Vereinigten Staaten ist es gängige Praxis, dass ein völkerrechtlicher Vertrag vor einer Ratifizierung unterzeichnet wird, weil die Verhandlungspartner sich damit auf eine endgültige Fassung des Vertragstextes geeinigt haben - der Kongress wird danach um Zustimmung zu diesem festgelegten Text gebeten und erst danach kann er (als Bestandteil eines Ratifizierungsgesetzes) in Kraft treten.

Dies hat pragmatische Gründe: Das Parlament ist nicht für die Aushandlung und Änderung von völkerrechtlichen Verträgen zuständig - das ist Aufgabe der Exekutive -, sondern dafür, das Ausgehandelte gut zu heißen oder nicht.

Ich bitte Sie um Ihr Verständnis dafür, dass ich dieses Prozedere aus ganz pragmatischen Gründen bevorzuge.


Gut, einverstanden. Dann schlage ich vor, dass ich den Vertrag vorläufig unterschreibe, diesen dem Unoinsparlament zuleite - was bereits geshcehen ist und danach der Unionspräsident den Vertrag abschließend von Seiten der Demokratischen Union unterschreibt.

Bob O'Neill

* 04.07.1944, † 08.11.2013

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24

Sonntag, 11. Januar 2009, 18:39

Damit bin ich einverstanden.

Er lässt zwei Ausfertigungen des Vertrages vorlegen und reicht der Ministerin einen Füllfederhalter.

Ich lasse Ihnen gerne den Vortritt. :)

Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union

Die Vereinigten Staaten und die Demokratische Union sind überein gekommen, den zwischen ihnen bestehenden Grundlagenvertrag wie folgt zu ändern:

Artikel 1
Dem Grundlagenvertrag wird die folgende Präambel vorangestellt:

"Die vertragsschließenden Parteien,

EINGEDENK ihrer freundschaftlichen Beziehungen,
GEWILLT, die bilaterale Zusammenarbeit auszubauen und zu vertiefen,
IM BESTREBEN, gemeinsam die Basis für eine Sicherheitsarchitektur zu legen, die eine Zone der Freiheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen Wohlstands schafft,

sind übereingekommen, die Grundlagen der Beziehungen ihrer Staaten wie folgt auszugestalten und auf dieser Grundlage weiter auszubauen:"

Artikel 2
Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIIa eingefügt:

"Artikel IIIa - Regierungskonsultationen
1. Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren regelmäßige Regierungskonsultationen, um die bilateralen Beziehungen zu vertiefen und eine enge politische Abstimmung zu erreichen. Diese Regierungskonsultationen sollen bei stetigen Wechsel des Austragungsortes auf Initiative einer der Regierungen mindestens einmal im Halbjahr stattfinden.
2. Zu den Regierungskonsultationen können dritte Staaten, deren Wertekanon nach übereinstimmender Feststellung der Regierungen der vertragsschließenden Parteien mit dem gemeinsamen Wertekanon der vertragsschließenden Parteien übereinstimmt, eingeladen werden.
3. Die vertragsschließenden Parteien richten eine ständige Arbeitsgruppe ein, die zur Aufgabe hat, die Gründe für das Scheitern der Internationalen Sicherheitsorganisation (ISO) zu ergründen und erfolgversprechendere Alternativen für eine Nachfolgeorganisation zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe tagt regelmäßig und legt zu jeder stattfindenden Regierungskonsultation einen Bericht ihrer Arbeit vor. Sie besteht aus den Aussenministern sowie einer gleichen Zahl weiterer Angehöriger der diplomatischen Dienste der vertragsschließenden Parteien."

Artikel 3
Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIIb eingefügt:

"Artikel IIIb - Bildungsausstausch
1. Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, Gastschülern und Gaststudenten, sowie wissenschaftlichem Personal die Visavergabe zu erleichtern, wenn sie eine offizielle und gültige Einladung des gastgebenden Instituts vorlegen können.
2. Die vertragsschließenden Parteien kommen überein, dass sie für Staatsangehörige der anderen vertragsschließenden Partei, die ihren beruflichen und sozialen Lebensmittelpunkt im Inland haben und mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft haben werden, ebenfalls erleichterte Bedingungen für die Visavergabe ermöglichen."

Artikel 4
Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIIc eingefügt:

"Artikel IIIc Grenznaher Verkehr
1. Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, den grenznahen Verkehr zu erleichtern. Dies betrifft im Besonderen grenzüberschreitende Pendler.
2. Grenznahe Pendler sind insbesondere diejenigen, die
- in einem Abstand von 30 km zur Grenze wohnen und
- jenseits der Grenze dauerhaft einer lohnabhängigen oder selbständigen Beschäftigung nachgehen oder Waren transportieren.
3. Die für Gefahrenabwehr zuständigen Behörden der vertragsschließenden Parteien leisten sich gegenseitig Amtshilfe, wenn auf dem Gebiet einer vertragsschließenden Partei eine dort strafbare Tat verübt wird und die rechtzeitige Ergreifung durch Übertritt auf das Gebiet der anderen vertragsschließenden Partei ansonsten vereitelt werden würde."

Artikel 4
Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIId eingefügt:

"Artikel IIId Heißer Draht
1. Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, dass zwischen dem White House in Astoria City und dem Unionskanzleramt in Manuri ein sogenannter "Heißer Draht", eine ständig einsatzbereite, abhörsichere Kommunikationsleitung, eingerichtet wird, der in Krisenzeiten oder zu anderen wichtigen Anlässen eine sofortige Kommunikation zwischen dem Präsidenten der Vereinigten Staaten und dem Kanzler der Demokratischen Union ermöglichen soll.
2. Die technische Gestaltung des "Heißen Drahts" vereinbaren der Präsident der Vereinigten Staaten und der Kanzler der Demokratischen Union unter Hinzuziehung technischer Berater im Einvernehmen."

Artikel 5
1. Dieser Änderungsvertrag tritt in Kraft, sobald das Ratifikationsverfahren durch beide vertragsschließende Parteien abgeschlossen wurde und sie sich die erfolgreiche Ratifikation gegenseitig durch Ratifikationsurkunde notifiziert haben.
2. Dieser Änderungsvertrag soll im Original, wie auch das Original des Grundlagenvertrags zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union, im Archiv der Vereinigten Staaten hinterlegt werden. Die Regierung der Demokratischen Union soll beglaubigte Abschriften beider Originale erhalten und sie im Archiv der Demokratischen Union hinterlegen.


So vereinbart am 11. Januar 2009 in der Hauptstadt der Vereinigten Staaten, Astora City:

Für die Demokratische Union:

(Platzhalter)


Für die Vereinigten Staaten von Astor:

(Platzhalter)
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Helen Bont

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25

Sonntag, 11. Januar 2009, 18:52

Vielen dank, Mr. President.

Nimmt den Füllfederhaltre und unterschreibt.

Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union

Die Vereinigten Staaten und die Demokratische Union sind überein gekommen, den zwischen ihnen bestehenden Grundlagenvertrag wie folgt zu ändern:

Artikel 1
Dem Grundlagenvertrag wird die folgende Präambel vorangestellt:

"Die vertragsschließenden Parteien,

EINGEDENK ihrer freundschaftlichen Beziehungen,
GEWILLT, die bilaterale Zusammenarbeit auszubauen und zu vertiefen,
IM BESTREBEN, gemeinsam die Basis für eine Sicherheitsarchitektur zu legen, die eine Zone der Freiheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen Wohlstands schafft,

sind übereingekommen, die Grundlagen der Beziehungen ihrer Staaten wie folgt auszugestalten und auf dieser Grundlage weiter auszubauen:"

Artikel 2
Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIIa eingefügt:

"Artikel IIIa - Regierungskonsultationen
1. Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren regelmäßige Regierungskonsultationen, um die bilateralen Beziehungen zu vertiefen und eine enge politische Abstimmung zu erreichen. Diese Regierungskonsultationen sollen bei stetigen Wechsel des Austragungsortes auf Initiative einer der Regierungen mindestens einmal im Halbjahr stattfinden.
2. Zu den Regierungskonsultationen können dritte Staaten, deren Wertekanon nach übereinstimmender Feststellung der Regierungen der vertragsschließenden Parteien mit dem gemeinsamen Wertekanon der vertragsschließenden Parteien übereinstimmt, eingeladen werden.
3. Die vertragsschließenden Parteien richten eine ständige Arbeitsgruppe ein, die zur Aufgabe hat, die Gründe für das Scheitern der Internationalen Sicherheitsorganisation (ISO) zu ergründen und erfolgversprechendere Alternativen für eine Nachfolgeorganisation zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe tagt regelmäßig und legt zu jeder stattfindenden Regierungskonsultation einen Bericht ihrer Arbeit vor. Sie besteht aus den Aussenministern sowie einer gleichen Zahl weiterer Angehöriger der diplomatischen Dienste der vertragsschließenden Parteien."

Artikel 3
Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIIb eingefügt:

"Artikel IIIb - Bildungsausstausch
1. Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, Gastschülern und Gaststudenten, sowie wissenschaftlichem Personal die Visavergabe zu erleichtern, wenn sie eine offizielle und gültige Einladung des gastgebenden Instituts vorlegen können.
2. Die vertragsschließenden Parteien kommen überein, dass sie für Staatsangehörige der anderen vertragsschließenden Partei, die ihren beruflichen und sozialen Lebensmittelpunkt im Inland haben und mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft haben werden, ebenfalls erleichterte Bedingungen für die Visavergabe ermöglichen."

Artikel 4
Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIIc eingefügt:

"Artikel IIIc Grenznaher Verkehr
1. Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, den grenznahen Verkehr zu erleichtern. Dies betrifft im Besonderen grenzüberschreitende Pendler.
2. Grenznahe Pendler sind insbesondere diejenigen, die
- in einem Abstand von 30 km zur Grenze wohnen und
- jenseits der Grenze dauerhaft einer lohnabhängigen oder selbständigen Beschäftigung nachgehen oder Waren transportieren.
3. Die für Gefahrenabwehr zuständigen Behörden der vertragsschließenden Parteien leisten sich gegenseitig Amtshilfe, wenn auf dem Gebiet einer vertragsschließenden Partei eine dort strafbare Tat verübt wird und die rechtzeitige Ergreifung durch Übertritt auf das Gebiet der anderen vertragsschließenden Partei ansonsten vereitelt werden würde."

Artikel 4
Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIId eingefügt:

"Artikel IIId Heißer Draht
1. Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, dass zwischen dem White House in Astoria City und dem Unionskanzleramt in Manuri ein sogenannter "Heißer Draht", eine ständig einsatzbereite, abhörsichere Kommunikationsleitung, eingerichtet wird, der in Krisenzeiten oder zu anderen wichtigen Anlässen eine sofortige Kommunikation zwischen dem Präsidenten der Vereinigten Staaten und dem Kanzler der Demokratischen Union ermöglichen soll.
2. Die technische Gestaltung des "Heißen Drahts" vereinbaren der Präsident der Vereinigten Staaten und der Kanzler der Demokratischen Union unter Hinzuziehung technischer Berater im Einvernehmen."

Artikel 5
1. Dieser Änderungsvertrag tritt in Kraft, sobald das Ratifikationsverfahren durch beide vertragsschließende Parteien abgeschlossen wurde und sie sich die erfolgreiche Ratifikation gegenseitig durch Ratifikationsurkunde notifiziert haben.
2. Dieser Änderungsvertrag soll im Original, wie auch das Original des Grundlagenvertrags zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union, im Archiv der Vereinigten Staaten hinterlegt werden. Die Regierung der Demokratischen Union soll beglaubigte Abschriften beider Originale erhalten und sie im Archiv der Demokratischen Union hinterlegen.


So vereinbart am 11. Januar 2009 in der Hauptstadt der Vereinigten Staaten, Astora City:

Für die Demokratische Union:

Helen Bont


Für die Vereinigten Staaten von Astor:

(Platzhalter)

Bob O'Neill

* 04.07.1944, † 08.11.2013

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Beruf: Former U.S. President

Wohnort: New Beises

Bundesstaat: Laurentiana

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26

Sonntag, 11. Januar 2009, 18:58

Nimmt dann ebenfalls einen Füller zur Hand und setzt seine Unterschrift unter den Vertrag:

Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union

Die Vereinigten Staaten und die Demokratische Union sind überein gekommen, den zwischen ihnen bestehenden Grundlagenvertrag wie folgt zu ändern:

Artikel 1
Dem Grundlagenvertrag wird die folgende Präambel vorangestellt:

"Die vertragsschließenden Parteien,

EINGEDENK ihrer freundschaftlichen Beziehungen,
GEWILLT, die bilaterale Zusammenarbeit auszubauen und zu vertiefen,
IM BESTREBEN, gemeinsam die Basis für eine Sicherheitsarchitektur zu legen, die eine Zone der Freiheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen Wohlstands schafft,

sind übereingekommen, die Grundlagen der Beziehungen ihrer Staaten wie folgt auszugestalten und auf dieser Grundlage weiter auszubauen:"

Artikel 2
Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIIa eingefügt:

"Artikel IIIa - Regierungskonsultationen
1. Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren regelmäßige Regierungskonsultationen, um die bilateralen Beziehungen zu vertiefen und eine enge politische Abstimmung zu erreichen. Diese Regierungskonsultationen sollen bei stetigen Wechsel des Austragungsortes auf Initiative einer der Regierungen mindestens einmal im Halbjahr stattfinden.
2. Zu den Regierungskonsultationen können dritte Staaten, deren Wertekanon nach übereinstimmender Feststellung der Regierungen der vertragsschließenden Parteien mit dem gemeinsamen Wertekanon der vertragsschließenden Parteien übereinstimmt, eingeladen werden.
3. Die vertragsschließenden Parteien richten eine ständige Arbeitsgruppe ein, die zur Aufgabe hat, die Gründe für das Scheitern der Internationalen Sicherheitsorganisation (ISO) zu ergründen und erfolgversprechendere Alternativen für eine Nachfolgeorganisation zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe tagt regelmäßig und legt zu jeder stattfindenden Regierungskonsultation einen Bericht ihrer Arbeit vor. Sie besteht aus den Aussenministern sowie einer gleichen Zahl weiterer Angehöriger der diplomatischen Dienste der vertragsschließenden Parteien."

Artikel 3
Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIIb eingefügt:

"Artikel IIIb - Bildungsausstausch
1. Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, Gastschülern und Gaststudenten, sowie wissenschaftlichem Personal die Visavergabe zu erleichtern, wenn sie eine offizielle und gültige Einladung des gastgebenden Instituts vorlegen können.
2. Die vertragsschließenden Parteien kommen überein, dass sie für Staatsangehörige der anderen vertragsschließenden Partei, die ihren beruflichen und sozialen Lebensmittelpunkt im Inland haben und mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft haben werden, ebenfalls erleichterte Bedingungen für die Visavergabe ermöglichen."

Artikel 4
Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIIc eingefügt:

"Artikel IIIc Grenznaher Verkehr
1. Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, den grenznahen Verkehr zu erleichtern. Dies betrifft im Besonderen grenzüberschreitende Pendler.
2. Grenznahe Pendler sind insbesondere diejenigen, die
- in einem Abstand von 30 km zur Grenze wohnen und
- jenseits der Grenze dauerhaft einer lohnabhängigen oder selbständigen Beschäftigung nachgehen oder Waren transportieren.
3. Die für Gefahrenabwehr zuständigen Behörden der vertragsschließenden Parteien leisten sich gegenseitig Amtshilfe, wenn auf dem Gebiet einer vertragsschließenden Partei eine dort strafbare Tat verübt wird und die rechtzeitige Ergreifung durch Übertritt auf das Gebiet der anderen vertragsschließenden Partei ansonsten vereitelt werden würde."

Artikel 4
Dem Grundlagenvertrag wird der folgende Artikel IIId eingefügt:

"Artikel IIId Heißer Draht
1. Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, dass zwischen dem White House in Astoria City und dem Unionskanzleramt in Manuri ein sogenannter "Heißer Draht", eine ständig einsatzbereite, abhörsichere Kommunikationsleitung, eingerichtet wird, der in Krisenzeiten oder zu anderen wichtigen Anlässen eine sofortige Kommunikation zwischen dem Präsidenten der Vereinigten Staaten und dem Kanzler der Demokratischen Union ermöglichen soll.
2. Die technische Gestaltung des "Heißen Drahts" vereinbaren der Präsident der Vereinigten Staaten und der Kanzler der Demokratischen Union unter Hinzuziehung technischer Berater im Einvernehmen."

Artikel 5
1. Dieser Änderungsvertrag tritt in Kraft, sobald das Ratifikationsverfahren durch beide vertragsschließende Parteien abgeschlossen wurde und sie sich die erfolgreiche Ratifikation gegenseitig durch Ratifikationsurkunde notifiziert haben.
2. Dieser Änderungsvertrag soll im Original, wie auch das Original des Grundlagenvertrags zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union, im Archiv der Vereinigten Staaten hinterlegt werden. Die Regierung der Demokratischen Union soll beglaubigte Abschriften beider Originale erhalten und sie im Archiv der Demokratischen Union hinterlegen.


So vereinbart am 11. Januar 2009 in der Hauptstadt der Vereinigten Staaten, Astora City:

Für die Demokratische Union:

Helen Bont


Für die Vereinigten Staaten von Astor:


Ich freue mich, dass wir dieses Vertragswerk zustande bekommen haben und hoffe, dass wir uns bald gegenseitig die erfolgreiche Ratifikation des Vertrages mitteilen können.

Reicht ihr ein bereitstehendes Glas mit Champagner, nimmt dann selbst eines und hält es ihr zum Anstoßen entgegen.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States