DONG
DONG
DONG
Verehrte Legislators,
zur Abstimmung steht folgender Gesetzesentwurf der Staatsregierung:
New Alcantara Selling of Weapons Regulation Act (NASoWR Act)
Section 1 -Area of Application and Short Title
(a) Dieses Gesetz regelt den Kauf und Verkauf von Waffen und Munition in den Grenzen des Free State of New Alcantara.
(b) Dieses Gesetz soll zitiert werden als "NASoWL Act".
Section 2 – Kind of Weapons
(a) Waffen im Sinne dieses Gesetzes sind Schusswaffen jeder Art.
(b) Es wird unterschieden zwischen
1) leichten Waffen, die mit einer Hand zu bedienen sind und
2) schweren Waffen, die mit zwei Händen oder der Hilfe einer weiteren Person zu bedienen sind.
(c) Zudem wird unterschieden zwischen
1) halbautomatischen Waffen, die bei der einmaligen Betätigung des Abzugs genau einen Schuss abgeben und
2) vollautomatischen Waffen, die bei der einmaligen Betätigung des Abzugs mehrere Schüsse abgeben.
Section 3 – Selling of Weapons
(a) Der Verkauf von leichten sowie schweren, halbautomatischen Waffen kann nur von Händlern vorgenommen werden, die beim NAPD registriert sind.
(b) Der Verkauf von vollautomatischen Waffen an Privatpersonen ist verboten.
(c) Die Anzahl der Händler pro Stadt und Dorf wird für
1) Städte ab 400.000 Einwohnern auf maximal vier Händler und
2) Städte zwischen 400.000 und 100.000 Einwohnern auf maximal zwei Händler
3) Städte und Dörfer unter 100.000 auf maximal einen Händler
festgesetzt.
(d) Bei jedem Verkauf von Waffen durch registrierte Händler müssen
(1) die Personalien des Käufers festgestellt und registriert
(2) die Seriennummer der verkauften Waffe registriert und
(3) sämtliche obengenannten Informationen an das NAPD weitergeleitet werden.
Section 4 – Selling of Ammunition
(a) Der Verkauf von Munition für leichte und schwere, halbautomatische Waffen kann nur von den in Section 3, Subsection a) genannten Händlern vorgenommen werden.
(b) Munition kann nur an Personen verkauft werden, die einen Sachkundenachweis über die Nutzung von Waffen vorweisen können.
(c) Ein Sachkundenachweis kann beim NAPD absolviert werden.
(d) Der Verkauf von Munition für vollautomatische Waffen ist verboten.
(e) Jeder Munitionskauf muss wie in Section 3, Subsection d) registriert werden.
Section 5 – Penalty Regulation
(a) Der Verstoß gegen die Regelungen dieses Gesetzes sind strafbar und werden strafrechtlich verfolgt.
(b) Wer verbotene Waffen bzw. Munition gemäß Section 3, Subsection b) sowie Section 4, Subsection d) an Privatpersonen verkauft oder als Privatperson kauft, wird mit einer Freheitheitsstrafe von bis zu zwei Monate bestraft.
(c) Wer als unregistrierter Händler leichte oder schwere, halbautomatische Waffen oder Munition verkauft, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen bestraft.
(d) Wer als registrierter Händler den Verkauf einer Waffe nicht dem NAPD anzeigt, wird mit Geldstrafe bestraft.
(e) Wer als registrierter Händler Munition an Personen ohne Sachkundenachweis verkauft, wird mit Geldstrafe bestraft.
Section 6 - Final Provisions
(a) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.
Bitte stimmen Sie mit Aye, Nay oder Abstention.
Die Abstimmung endet spätestens Dienstag, den 2.02.2010.