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für 96 Stunden steht der folgende Entwurf zur Aussprache:
Begründung:
-Dieses Gesetz dient der Legalisierung des Glückspiels.
Sharif bin Tahir, M.A.
Philosopher and Sociologist
Fr. Chief of Staff (Governor of Astoria State)
Fr. Senior Advisor in the Astoria State Department of Education
Fr. Junior Advisor in the Astoria State Department of the Interior
mit der Begründung bin ich etwas unglücklich, diese wird ja aber auch nicht Teil des Gesetzes. Nur: Bedarf es hier einer Legalisierung, oder findet nicht eher eine grundsätzliche Regelung statt?
Ansonsten muss ich mich wieder fragen: Wieso wird auf das Bundes-Strafrecht statt auf jenes des Staates verwiesen?
Sharif bin Tahir, M.A.
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meiner Meinung ist eine Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen, wenn wir gesetzlich klar stellen: Ja bei uns Glücksspiel erlaubt, das geht bis zu einem gewissen Grad natürlich mit Regelungen einher. Ich denke das widerspricht sich nicht. Wir holen hiermit ein anständiges Gewerbe endgültig auf eine offizielle Ebene.
Ich kann gerne einen Verweis auf Bundesstaatenrecht einbringen, es war mir bisher nur einfacher und weniger aufwendig, hierbei auf das Bundesrecht zu verweisen und hat keinen besonderen inhaltlichen Grund.
La peur est mauvaise conseillère. – Furcht ist ein schlechter Ratgeber.
wie gesagt kritisiere ich nicht das Gesetz an sich, sondern die Begründung, die von einer Legalisierung spricht - dafür müsste etwas ja erst einmal illegal gewesen sein.
Sie haben natürlich Recht, "Astoria State Penal Code" ist ein Wort länger als "Federal Penal Code", ich denke aber in Anerkennung der Souveränität der Bundesstaaten sollten wir uns diese Mühe schon machen - auch, weil es uns die Möglichkeit gibt, die strafrechtlichen Regelungen bei Bedarf selbst anzupassen.
Sharif bin Tahir, M.A.
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das soll nicht heißen, dass ich für ein Wort zu faul ist, sondern das dieses Gesetz zur selben Zeit entstand wie der Prostitution Act und ich damals nicht an diese Möglichkeit dachte, ich bin aber gerne bereit es anzupassen. Mein Herz hängt daran nicht.
La peur est mauvaise conseillère. – Furcht ist ein schlechter Ratgeber.
Ich sehe weite Teile der Bill positiv, jedoch möchte ich anregen die Teilnahme an Glücksspielen erst ab dem 21. Lebensjahr zu erlauben. Ich bin der Überzeugung dass ein 18-jähriger in den meisten Fällen nicht in der Lage sein wird die längerfristigen Folgen häufigen Glücksspiels zu erkennen.
Kritisch sehe ich indessen das Fehlen der Möglichkeit für den Veranstalter bzw. Betreiber spielsüchtige zu ihrem eigenen Schutz von der weiteren Teilnahme auszuschliessen. Befürworten würde ich zudem ein generelles Werbeverbot.
Joseph T. Darlington Director of the Central Intelligence Service CIS
Director of the National Intelligence Council NIC
bei Altersgrenzen bin ich relativ indifferenz mein Herz hängt nicht an dieser Frage. Ich würde mich dagegen weigern das Recht der freien Wirtschaft auf Werbung völlig zu beschränken. Einen Ausschluss durch den Betreiber sähe ich durch etwaiges Hausrecht sowieso bereits jetzt möglich, hätte jedoch kein Problem damit das auch explizit hineinzuschreiben.
La peur est mauvaise conseillère. – Furcht ist ein schlechter Ratgeber.
die Aussprache ist beendet, die Abstimmung wird eingeleitet.
Sharif bin Tahir, M.A.
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Fr. Chief of Staff (Governor of Astoria State)
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