Mr. Speaker,
diese Resolution ist ebenso widersprüchlich, wie nichtssagend und strotzt vor impliziter Polemik gegen die Präsidentin. Ich schließe mich daher gerne der Congresswoman aus Laurentiana an. Allerdings möchte ich noch kurz im einzelnen auf die Resolution und die bisher dargelegten Argumentationen eingehen:
Der Kongress der Vereinigten Staaten bekennt sich feierlich und nachdrücklich zur Unabhängigkeit der Justiz. Er anerkennt Entscheidungen des Supreme Court als bindend und endgültig.
Schön. Das steht auch so in der Verfassung. Es ist immer nett, Teile der Verfassung zu zitieren. Doch eigentlich brenzlig ist der letzte Satz dieses Absatzes, den ich mir erlaubt habe, gesondert zu markieren. Welche Früchte nämlich dieser Satz trägt, zeigt sich schon jetzt in der Diskussion. Ich erlaube mir hier, einige Stimmen zu ziteren:
Ein Urteil wurde gefällt und dieses gehört respektiert, selbst von der Präsidentin der USA.
jedoch ist das Urteil des Supreme Court basierend auf der aktuellen Rechtslage zu respektieren und vor allem zu akzeptieren.
An dieser Stelle wird für mich deutlich, dass hier nichts anderes gefordert wird, als die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Die Richter am Obersten Gerichtshof werden vorher durch den Senat bestätigt, doch ergibt sich dadurch kein Unfehlbarkeitsanspruch der Richter. Natürlich darf man Urteile des Obersten Gerichtshofs hinterfragen, natürlich muss man Sie nicht respektieren, wie man in der Vergangenheit unter anderem an dem Verfassungsamendment zur Einrichtung von Behörden feststellen kann. Mir drängt sich in dieser Diskussion immer mehr der Eindruck auf, dass die Befürworter dieser Resolution ja schon fast einen Kadavergehorsam dem Obersten Gerichtshof gegenüber einfordern. Frei nach dem leicht umgewandelten Motto: "It's the law, and we better believe it."
Und es geht noch weiter:
Der Kongress erachtet Diskussionen über Urteile des Supreme Court als legitim, insoweit sie sich auf die Auslegung der Verfassung beziehen.
Der Antragsteller beruft sich ja immer gerne auf das von ihm befürchtete "Jurastor", doch setzt dieser Absatz dem eine groteske Krone auf den Kopf. Die Inhalte der Urteile sollen sankrosankt werden. Stattdessen darf - und soll - man sich darauf beschränken, verfassungsrechtliche Fragen zu diskutieren. "Jurastor" pur. Statt inhaltlicher Diskussionen, schwer verdauliche verfassungsrechtliche Diskussionen auf einem Niveau, dem nur noch juristisch beschlagene Bürger folgen können. Ganz abgesehen davon besteht doch der Hauptkritikpunkt der Präsidentin eben auf der verfassungsrechtlichen Auslegung der Frage, inwieweit der Oberste Gerichts hier initiativ Recht geprüft hat. Der Inhalt des Urteils, nämlich die Frage, inwieweit Bundesrichter Oberste Richter vertreten können, steht vollkommen außerhalb der Diskussion, sofern ich sie richtig verfolgen konnte.
Der Kongress mahnt, die Unabhängigkeit der Justiz, die Legalität ihrer Urteile sowie die Unabhängigkeit der Richter nicht in Frage zu stellen.
Wie sinnvoll diese Leeraussagen ist, ist zweifelhalt. Hinzukommt, dass hier letztendlich die große Polemikkeule gegen die Präsidentin ausgepackt wird, die nach Ansicht des Antragstellers ja offenbar die die Rechte der Judikative mit Füßen tritt. Das ist natürlich abwegig
Er übershieht weiter dass die Diskussion nur insofern kritisiert wird - ohne jede Bindewirkung, wie uns allen klar sein dürfte - wie sie die Unabhängigkeit der Justiz angreift.
Der Antragsteller bleibt abschließend weiterhin die Antwort schuldig, inwieweit die Unabhängigkeit der Justiz in Frage gestellt wurde und wird. Ich wäre hier für eine klare Antwort dankbar.