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Helen Bont

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61

Freitag, 5. Juni 2015, 19:35

Handlung:Trinkt einen weiteren Schluck Tee.

Helen Bont

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62

Montag, 8. Juni 2015, 23:59

Gut, wir hätten uns also auf die folgenden Punkte geeinigt:

01. Die Vereinigten Staaten von Astor und die Demokratische Union sind sich darin einig, dass im Grundlagenvertrag als "neutral" eingestuften bilateralen als "freundschaftlich" aufzuwerten.
02. Beide Vertragspartner sind darin übereingekommen, die Vereinbarungen bezüglich der ISO aus dem Grundlagenvertrag ersatzlos zu streichen.
03. Beide Seiten erklären ihren Willen, gemeinsame patentschutzrechtliche Bestimmungen in den Grundlagenvertrag aufzunehmen, die auch die Grundlage für einen internationale Vereinbarung zum Thema Patentschutz sein kann.
04. Beide Parteien vereinbaren, zusammen mit Stralien und Cranberra Gespräche über eine gemeinsame Freihandelszone zu führen, die für etwaige andere Beitrittsstaaten offen ist.

Ein weiterer Punkt könnte die von mit angesprochene Präzisierung von Artikel IIIc, Absatz 3 Grundlagenvertrag sein, wonach es den Strafverfolgungsbehörden des jeweils anderen Vertragspartners erlaubt ist, im Rahmen der gegenwärtigen Verfolgung eines Straftäters, das Staatsgebiet des jeweils anderen Vertragspartners zu betreten und unter Hinzuziehung der jeweils anderen Strafverfolgungsbehörde und eines zuständigen Straf- oder Haftrichters, eine Verhaftung durchzuführen.

Adam Denton

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63

Dienstag, 9. Juni 2015, 10:38

Der Vorschlag klingt vernünftig.

Da ich für eine weitere Amtszeit wiedergewählt wurde, könnten wir die bisher bereits konkreter gewordenen Punkte, vielleicht doch gleich zu einem passenden Vertragsänderungsentwurf zusammenfügen?
Not tolerating intolerance isn’t intolerance;
it’s preserving tolerance.

Helen Bont

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64

Mittwoch, 10. Juni 2015, 00:14

Ja, das könnten wir in der Tat.

Ich schlage den folgenden Vertragstext vor:



Zweiter Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union

Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien,
BESTREBT, ihre partnerschaftlichen bilateralen Beziehungen weiter zu entwickeln und
GEEINT in dem Willen, hierfür weitere substanzielle Schritte zu tun,
sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1
In Artikel II wird das Wort "neutral" durch das Wort "freundschaftlich" ersetzt.

Artikel 2
Artikel IIIa Absatz 3 wird wie folgt neu formuliert:

Die vertragsschließenden Parteien sind sich darin einig, gemeinsam mit Stralien und Cranberra Gespräche über eine gemeinsame Freihandelszone zu führen, die für etwaige andere Beitrittsstaaten offen ist.

Artikel 3
Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren, Regelungen für einen gemeinsamen Patentschutz zu entwickeln, die ein möglichst hohen Schutz für das geistige Eigentum ermöglichen und die Innovationsfähigkeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung auf einem möglichst hohem Niveau gewährleisten.


Der letzte von mir angesprochen Punkt ist, wenn auch etwas unverständlich formuliert, bereits in Artikel IIIc Absatz 3 enthalten.

Adam Denton

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65

Dienstag, 16. Juni 2015, 07:35

Sofern wir nun eine Auslieferungsklausel aufnehmen möchten - wir haben in unserem Vertrag mit dem MI die folgende Formulierung dafür verwendet:

Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die in ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von diesem strafrechtlich verfolgt werden, auf Ansuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht.
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Helen Bont

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66

Mittwoch, 17. Juni 2015, 13:13

Grundsätzlich bin ich einer solchen Klausel positiv eingestellt. Zum Einen würde ich jedoch die fett markierten Korrekturen vornehmen und zum Anderen als weitere Einschränkung einfügen, dass die Tat, weswegen die Person in seinem Heimatland strafrechtlich verfolgt wird, auch im Aufenthaltsland gesetzlich unter Strafe gestellt sein muss, da ansonsten ein Gericht die Auslieferung eventuell verweigern könnte, was mit der Intention eines Auslieferungsabkommens nicht vereinbar ist. Ich würde daher folgende Veränderungen vorschlagen:


Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die auf ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von dessen zuständigen Strafverfolgungsbehörden strafrechtlich verfolgt werden, auf Ersuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht oder die Tat, wegen der er in seinem Heimatland strafrechtlich verfolgt wird, im Aufenthaltsland nicht gesetzlich strafbewehrt ist.

Adam Denton

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Mittwoch, 24. Juni 2015, 11:32

Mit diesen Änderungen kann ich sehr gut leben.

Ich fasse zusammen:



Zweiter Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags
zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union


Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien,
BESTREBT, ihre partnerschaftlichen bilateralen Beziehungen weiter zu entwickeln und
GEEINT in dem Willen, hierfür weitere substanzielle Schritte zu tun,
sind wie folgt übereingekommen:



Artikel 1
In Artikel II wird das Wort "neutral" durch das Wort "freundschaftlich" ersetzt.


Artikel 2
Artikel IIIa Absatz 3 wird wie folgt neu formuliert:
3. Die vertragsschließenden Parteien sind sich darin einig, gemeinsam mit Stralien und Cranberra Gespräche über eine gemeinsame Freihandelszone zu führen, die für etwaige andere Beitrittsstaaten offen ist.


Artikel 3
Artikel IIIa wir um folgenden Absatz erweitert:
4. Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren, Regelungen für einen gemeinsamen Patentschutz zu entwickeln, die ein möglichst hohen Schutz für das geistige Eigentum ermöglichen und die Innovationsfähigkeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung auf einem möglichst hohem Niveau gewährleisten.


Artikel 4
Es wird ein neuer Artikel IIIe eingefügt, der wie folgt formuliert ist:
1. Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die auf ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von dessen zuständigen Strafverfolgungsbehörden strafrechtlich verfolgt werden, auf Ersuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht oder die Tat, wegen der er in seinem Heimatland strafrechtlich verfolgt wird, im Aufenthaltsland nicht gesetzlich strafbewehrt ist.


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68

Mittwoch, 24. Juni 2015, 16:12

Sehr gut, ich bin einverstanden.

Adam Denton

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Mittwoch, 1. Juli 2015, 10:33

Sehr schön, dann sind wir uns ja einig. Haben Sie noch ein weiteres Thema auf ihrer Agenda, oder wollen wir uns bis zum geplanten G3 Treffen vertagen?
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Mittwoch, 1. Juli 2015, 23:48

Nein, es gibt derzeit kein weiteres Thema, das nicht auf dem G3-Treffen erörtert werden könnte. Premierminister Botherfield hat mir gegenüber die Bereitschaft erklärt, dieses erste Treffen auszurichten und hierfür einzuladen.

Helen Bont

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Sonntag, 5. Juli 2015, 21:40

Wenn ich Premierminister Botherfield richtig verstanden habe, dann wird er die Einladungen in der zweiten Juli-Hälfte verschicken.

Adam Denton

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Dienstag, 7. Juli 2015, 10:36

Sehr gut, dann freue ich mich bereits darauf. In der Zwischenzeit werde ich alles veranlassen, damit die Änderungen unseres Grundlagenvertrages den Weg in den Kongress finden.

Darf ich ihnen zum Abschluss noch etwas anbieten?
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Helen Bont

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Dienstag, 7. Juli 2015, 22:03

Einen Tee, bitte.

Da fällt mir jedoch spontan doch noch ein Thema ein, das wir vielleicht doch noch kurz erörtern sollten, und zwar die Tatsache, dass Andro ganz offensichtlich eine nukleare Aufrüstung anstrebt.
Die Unionsregierung beobachtet nicht nur seit geraumer Zeit mit Sorge die gegen das Hochkommissariat für die Polgebiete betriebene Hetzkampagne und Desinformationspolitik, sondern auch die seit jüngster Zeit festzustellende Radikalisierung in der androischen Politik. Eine nukleare Aufrüstung Andros, verbunden mit einer weitgehenden Politik, die Andro permanent als Opfer darstellt und auf die künstliche Schaffung einer Agonie unter anderem zwischen Andro und den Polkommissions-Mitgliedsstaaten oder Andro und einigen westlichen Staaten abzielt, könnte mittelfristig zu einer Destabilierung und einem Wettrüsten auf Renzia und Antica führen.
Wie bewerten Sie die derzeitige Entwicklung?

Adam Denton

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Mittwoch, 8. Juli 2015, 10:42

Handlung:Lässt weiteren Tee servieren.


Meine Außenministerin hat es ganz gut zusammengefasst.
Andro hat sich seither zu Gesprächen bereit erklärt und Präsident Saizew ist vor kurzem dazu nach Astor gereist. Wie diese Gespräche enden werden und was dabei heraus kommt, kann ich noch nicht sagen, aber wir werden Sie darüber gerne informieren.
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Helen Bont

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Donnerstag, 9. Juli 2015, 22:31

Vielen Dank für den Hinweis, Exzellenz.
Das Informationsangebot nehme ich gerne an.

Adam Denton

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Freitag, 10. Juli 2015, 12:37

Handlung:Bekommt von einem Mitarbeiter eine Mappe gereicht.


Ah ja, hier haben wir den Ausdruck des Änderungsvertrages. Fehlen nur noch die Unterschriften. Ich bin so frei...

Handlung:Bekommt einen Stift gereicht und setzt seine Signatur unter je eine Kopie des Vertrags. Reicht dann den Stift und die Dokumente an die Unionskanzlerin weiter.




Zweiter Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags
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Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien,
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GEEINT in dem Willen, hierfür weitere substanzielle Schritte zu tun,
sind wie folgt übereingekommen:



Artikel 1
In Artikel II wird das Wort "neutral" durch das Wort "freundschaftlich" ersetzt.


Artikel 2
Artikel IIIa Absatz 3 wird wie folgt neu formuliert:
3. Die vertragsschließenden Parteien sind sich darin einig, gemeinsam mit Stralien und Cranberra Gespräche über eine gemeinsame Freihandelszone zu führen, die für etwaige andere Beitrittsstaaten offen ist.


Artikel 3
Artikel IIIa wir um folgenden Absatz erweitert:
4. Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren, Regelungen für einen gemeinsamen Patentschutz zu entwickeln, die ein möglichst hohen Schutz für das geistige Eigentum ermöglichen und die Innovationsfähigkeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung auf einem möglichst hohem Niveau gewährleisten.


Artikel 4
Es wird ein neuer Artikel IIIe eingefügt, der wie folgt formuliert ist:
1. Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die auf ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von dessen zuständigen Strafverfolgungsbehörden strafrechtlich verfolgt werden, auf Ersuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht oder die Tat, wegen der er in seinem Heimatland strafrechtlich verfolgt wird, im Aufenthaltsland nicht gesetzlich strafbewehrt ist.






For the United States of Astor


____________________
Adam Denton
President of the United States
July 10th, 2015



For the Democratic Union

xxx
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Helen Bont
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
July 10th, 2015




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Freitag, 10. Juli 2015, 16:08

Sehr schön. Das ging ja wirklich schnell.
Handlung:Setzt ihre Unterschrift unter beide Entwürfe und gibt eine Mappe an Präsident Denton




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Artikel 1
In Artikel II wird das Wort "neutral" durch das Wort "freundschaftlich" ersetzt.


Artikel 2
Artikel IIIa Absatz 3 wird wie folgt neu formuliert:
3. Die vertragsschließenden Parteien sind sich darin einig, gemeinsam mit Stralien und Cranberra Gespräche über eine gemeinsame Freihandelszone zu führen, die für etwaige andere Beitrittsstaaten offen ist.


Artikel 3
Artikel IIIa wir um folgenden Absatz erweitert:
4. Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren, Regelungen für einen gemeinsamen Patentschutz zu entwickeln, die ein möglichst hohen Schutz für das geistige Eigentum ermöglichen und die Innovationsfähigkeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung auf einem möglichst hohem Niveau gewährleisten.


Artikel 4
Es wird ein neuer Artikel IIIe eingefügt, der wie folgt formuliert ist:
1. Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die auf ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von dessen zuständigen Strafverfolgungsbehörden strafrechtlich verfolgt werden, auf Ersuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht oder die Tat, wegen der er in seinem Heimatland strafrechtlich verfolgt wird, im Aufenthaltsland nicht gesetzlich strafbewehrt ist.






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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Helen Bont« (10. Juli 2015, 16:39)


Helen Bont

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Sonntag, 12. Juli 2015, 22:36

Da wäre noch etwas, was eventuell keinen Aufschub duldet.
Handlung:Überreicht dem Präsidenten eine dünne Mappe.

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Siehe PN.

Adam Denton

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Montag, 13. Juli 2015, 16:50

Handlung:Übergibt den unterschriebenen Vertrag an einen Bediensteten weiter und lässt die zweite Abschrift für die Unionskanzlerin verpacken und versiegeln.
Danach öffnet Adam die Mappe, die ihm von der Kanzlerin herübergeschoben wurde.


Ist die Quelle denn vertrauenswürdig? Ich lasse das von meinen Leuten gegenchecken.
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Helen Bont

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Mittwoch, 15. Juli 2015, 18:59

Bei der Quelle selber mir unsicher, ob diese vertrauenswürdig ist. In Umlauf gebracht hat dieses Partei irgendeine kommunistische Gruppe, die für die Unionsregierung unbekannt ist.
Was die Authentizität angeht, habe ich den dreibürgischen Reichskanzler und den dreibürgischen Außenminister mit dem Dokument konfrontiert. Letzterer behauptet, es handele sich um eine Fälschung. Auch versicherte er mir gegenüber, dass ein Angriffskrieg gegen dreibürgische Gesetze verstoßen würde, was noch geprüft werden müsste.

Bezüglich des Dokuments versucht die Unionsregierung die Authentizität festzustellen.

Ich habe gegenüber der dreibürgischen Reichsregierung erklärt, dass die Unionsregierung auch deswegen beunruhigt ist, weil das dreibürgische Militär - zumindest nach Außen hin - als Staat im Staat auftritt und weder die Reichsregierung gegenüber dem Militär weisungsbefugt ist, noch eine ausreichende parlamentarische Kontrolle über das Militär besteht.

Ich habe ferner erklärt, dass die Unionsregierung der Überzeugung, ist die derzeitige Teilung Salems friedlich und auf diplomatischem Wege gelöst werden muss und es für eine militärische Intervention in Zedarien sowie die Umsetzung der in dem Dokument genannten Ziele keine Rechtfertigung vorliegt.