Gut, wir hätten uns also auf die folgenden Punkte geeinigt:
01. Die Vereinigten Staaten von Astor und die Demokratische Union sind sich darin einig, dass im Grundlagenvertrag als "neutral" eingestuften bilateralen als "freundschaftlich" aufzuwerten.
02. Beide Vertragspartner sind darin übereingekommen, die Vereinbarungen bezüglich der ISO aus dem Grundlagenvertrag ersatzlos zu streichen.
03. Beide Seiten erklären ihren Willen, gemeinsame patentschutzrechtliche Bestimmungen in den Grundlagenvertrag aufzunehmen, die auch die Grundlage für einen internationale Vereinbarung zum Thema Patentschutz sein kann.
04. Beide Parteien vereinbaren, zusammen mit Stralien und Cranberra Gespräche über eine gemeinsame Freihandelszone zu führen, die für etwaige andere Beitrittsstaaten offen ist.
Ein weiterer Punkt könnte die von mit angesprochene Präzisierung von Artikel IIIc, Absatz 3 Grundlagenvertrag sein, wonach es den Strafverfolgungsbehörden des jeweils anderen Vertragspartners erlaubt ist, im Rahmen der gegenwärtigen Verfolgung eines Straftäters, das Staatsgebiet des jeweils anderen Vertragspartners zu betreten und unter Hinzuziehung der jeweils anderen Strafverfolgungsbehörde und eines zuständigen Straf- oder Haftrichters, eine Verhaftung durchzuführen.