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Wesley Marcel Martin

Demokrat im Senat für Freeland, Speaker of the State Assembly of Freeland

Beiträge: 925

Beruf: Politiker und Autor

Wohnort: Green Bay, Freeland

Bundesstaat: -

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1

Mittwoch, 29. Oktober 2014, 16:16

Freeland University Bill

The Free State of Freeland
The Speaker of the State Assembly





Honorable Members of the State Assembly!

Foldende Antrag wurde von Governor Laval eingereicht.
Die Aussprache dauert 96 Stunden.
Der Antragssteller steht die erste Rede zu.



Freeland University Bill / Loi de la Université

Section/Article 1: General /Général

(1) Dieses Gesetz betrifft alle Hochschulen auf dem Gebiet des Bundesstaates Freeland.
(2) Als Hochschulen gelten Einrichtungen und Institutionen, die mindestens einen der folgenden Abschlüsse anbieten: Bachelor/Licence, Master, Ph.D. (philosophiae doctor) / Doctorat.
(3) Als Aufnahmebedingungen für alle Hochschulen gilt der Abschluss an einer von bundesstaatlichen Behörden anerkannten Upper School / Lycée.
(4) Weiter zulässige Aufnahmekriterien sind Leistungstests, Notendurchschnitte, Bewerbungsgespräche und Studieneingangsphasen.

Section/Article 2: Segments of Universities/ Les sègments de L'Universités

(1) Es gibt folgende Universitätsformen:

Écoles normales supérieures/ General Universities | Diese fassen jegliche Studiengänge, Kurse und Institute.
Écoles de Commerce / Univerisites of Business and Economy | Diese sind spezialisiert auf die Ausbildung von Betriebswirten, das Wirtschaftsrecht und die Buchführung sowie -Prüfung.
Instituts d’études politiques / Institutes of Political Studies | Diese umfassen Jura, Politik, Geschichte, Volkswirtschaftslehre, Sozioloige, Sprachen und ähnliche verwandte Studiengänge.
Écoles d’ingénieures und écoles scientifiques / Universities of Technology | Diese umfassen jegliche technischen, chemischen und bio-technischen Studiengänge.
Ecoles spécialisées / Special Universities | Diese umfassen Ausbildungen zu Krankenpflegepersonal, Hebammen, Sozialarbeitern, Innenarchitekten, Medizinern und Pharmakologen.

(2) Der Bundesstaat Freeland garantiert für jeden politischen Bezirk mindestens eine generelle Hochschule und Spezial-Hochschule.
(3) Diese Pflicht einer Spezial-Hochschule entfällt, wenn an der generell Hochschule: Krankenpflege und Medizin angeboten wird.

Section/Article 3: Teaching staff / Enseignants du supérieur
(1) Als Grundlage um an einer Universität für Bachelor-Studiengänge zu lehren ist mindestens ein Mastertitel vorzuweisen.
(2) Als Grundlage um an einer Universität für Master oder Doktoratsstudiengänge zu lehren ist mindestens ein Doktorat vorzuweisen.
(3) In besonderen Fällen können Ausnahmegenehmigungen gewährt werden.
(4) Alle Lehrenden bilden eine Versammlung, in der sie ihre Rechte gegenüber der Universitätsleitungen vertreten und wahren.

Section/Article 4: Professorial chair / Chair de professeur
(1) Für besondere Dienste an der Wissenschat oder der Lehre kann nach Leistung einer Habilitationsschrift eine Professur erlangt werden.

Section/Article 5: Leadership / Direction
(1) Jede Fakultät wählt aus dem Lehrkörper einen Dekan.
(2) Diese wählen wiederum aus sich einen Präsidenten der Universität, der vom Governor ernannt wird.
(3) Dieser Präsident der Universität muss eine Professur inne haben.

Section/Article 6: Syllabus / Curriculum
(1) Die Lehrpläne werden von den jeweiligen Fakultäten und Lehrgangsleitungen festgelegt und bestimmt.
(2) Die Fakultäten und Lehrgangsleitungen legen eine Studienordnung fest, in der sämtliche Prüfungen und abschlussrelevanten Leistungen sowie die Prüfungsmodalitäten aufgezeigt werden. Die Studienordnungen unterliegen der Genehmigung durch Versammlung der Vorsitzenden.
(3) Die Lehrpläne werden regelmäßig vom Bildungsministerium des Bundesstaates Freeland kontrolliert.

Section/Article 7: Participation of the Student Body / Representation d'étudiants
(1) Die Studierenden wählen zweijährig eine Hoschschülerschaftsvertretung.
(2) Diese setzt sich zusammen aus einer Versammlung, die je nach Bedarf zusammentritt.
(3) Diese Versammlung wird nach Listenwahlrecht gewählt, es ist aber auch möglich als Einzelperson zu kandidieren.
(4) Diese genannte Versammlung wählt aus sich ein exekutives Organ.
(5) Aufgaben dieser Studierendenvertretung ist die Beratung, rechtliche Unterstützung und Vertretung gegenüber der Fakultäten und Universitätsleitungen.

Section /Article 8 - Final Provisions / Dispositions Finales

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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Georges Laval

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2

Mittwoch, 29. Oktober 2014, 16:23

Monsieur le President,
mit der Annahme der Änderungen am Bildungsgesetz, braucht es nun sinnvolle Regelungen. Ich hoffe ich konnte diese mit dieser Bill schaffen.

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3

Mittwoch, 29. Oktober 2014, 17:03

Monsieur le President,

ich kann mich, denke ich, kurzfassen: Den Hochschulen werden weitgehende Freiheiten eingeräumt, gleichwohl wird ein sinnvoller rechtlicher Rahmen geschaffen. Dies begrüße ich und werde den Antrag unterstützen.
Dr. Kathryn Waters, M.A.

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Wesley Marcel Martin

Demokrat im Senat für Freeland, Speaker of the State Assembly of Freeland

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Bundesstaat: -

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4

Sonntag, 2. November 2014, 11:23

The Free State of Freeland
The Speaker of the State Assembly




Honorable Members of the State Assembly!

Die Aussprache ist beendet, die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.


"Für die Freiheit ist kein Opfer zu Groß"