Sie sind nicht angemeldet.

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

John Nathan Hope

of whom legends tell

Beiträge: 1 599

Wohnort: Willow Creek, Liberty County

Bundesstaat: New Alcantara

What's Up?
I pledge allegiance...
  • Nachricht senden

1

Dienstag, 3. Mai 2011, 11:52

H.R. 2011-55 Notice of "Paul Cunnigham vs. The United States Congress"



Honorable Members of Congress:

Rep. Gregory Jameson aus Hybertina
beantragt Zurkenntnisnahme des Vorgangs
[Lawsuit] Paul Cunnigham vs. The United States Congress

Die Aussprachedauer beträgt zunächst 96 Stunden.

John Nathan Hope
President of Congress
____________________
John Nathan Hope

Gregory Jameson

mens sana in corpore sano

Beiträge: 2 965

Beruf: Medical Doctor

Wohnort: Laurentiana

Bundesstaat: Laurentiana

What's Up?
Back to Politics.
  • Nachricht senden

2

Dienstag, 3. Mai 2011, 15:25

Danke Mr. Speaker.

Für mich steht außer Frage, dass der derzeitige Status des Repräsentantenhauses ein verfassungsrechtliches Problem ist;
immerhin sind die beiden hohen Häuser jüngst Zeuge von Reformversuchen geworden. Dazu später mehr.

Beim aktuellen Verfahren des Bürgers Cunningham gibt es jedoch weitere Probleme:

1. Die Verfassung besagt in V.3.1: "Der Oberste Gerichtshof soll entscheiden [...] in Bezug auf Beschwerden, welche von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch ein Gesetz, eine Verfügung oder sonstige Maßnahme einer staatlichen Institution in seinen ihm aus der Verfassung erwachsenden Rechten verletzt worden zu sein [...]"
Der SCOTUS Act besagt in III.4.1: "Eine Verfassungsbeschwerde gem. Article V Section 3 Subsection 1 Alternative 3 der Verfassung kann von jedermann mit der Begründung erhoben werden, durch ]ein Gesetz[ eine Maßnahme oder Unterlassung eines Trägers staatlicher Gewalt in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein."

Die Fragen, die sich mir da stellen, sind:
Was gilt eigentlich? Gilt der Verfassungstext, der lediglich die Behauptung erfordert oder gilt das Gesetz, welches eine Begründung verlangt und eine Behauptung nicht ausreichen lässt? Es schließt sich die generelle Frage an: Sind verfassungswidrige Gesetze bindend, solange sie nicht aufgehoben werden? Und wenn ein Streit existiert, woran hält sich der Rechtsanwender, das Gesetz oder die Verfassung?

Meine Empfehlung diesbezüglich wäre: Ein Gesetz gilt solange, bis etwas anderes bestimmt wird. Auch sprichwörtlich gilt: "Das ist Gesetz." Außerdem will ja niemand die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes - welches ganz allein und ausschließlich Gesetze auf ihre Verfassungskonformität überprüft - vorwegnehmen.

2. Es folgt das nächste Problem:
Der Sinn der Verfassungsbeschwerde ist der Schutz der verfassungsmäßigen Rechte vor staatlichen Eingriffen. Der Staat ist in diesem Sinne die Gesamtheit der staatlichen Stellen, also auch Parlamente, Beamte, Richter und Soldaten. Es läuft wieder auf einen Wortlautkonflikt hinaus. Wäre mit "Staat" die Verfassungsbeschwerde des Bürgers Cunningham nicht gegen die Vereinigten Staaten zu richten gewesen? Wenn dem so wäre, dann müssten die Vereinigten Staaten aber vom Präsidenten vertreten werden ... Doch dann hätten wir ein und dieselbe Person zu beiden Seiten des gerichtlichen Streites ...

3. Hat das Volk Rechte? Ich wage zu behaupten: Nein. Die Bürger haben Rechte, sie nennen sich Bürgerrechte. Die Menschen haben Rechte, diese nennen sich Menschenrechte. Doch "Volksrechte"? Ich habe lege Ihnen hier eine markierte Version der Verfassung vor. Die Verfassung nennt das Volk immer nur bei Prinzipien, bei Zugehörigkeiten, doch nie bei ausdrücklichen Rechten. Doch weiter.

4. "jedermann [...] in seinen ihm aus der Verfassung erwachsenden Rechten verletzt worden zu sein." Das Volk ist nicht jedermann ... das Volk sind alle. Welche höchstpersönlichen Rechte hat der Bürger Capet, die ihm aus der Verfassung für seine Person selbst erwachsen? Er hat alle Rechte die ihm nach Art. II der Verfassung zustehen - es ist bemerkenswert, dass dort das Wort Volk nicht ein einziges mal auftaucht - ebenso wie die Rechte der Wahlbeteiligung.
Ich sehe keine höchstpersönliche Beschwer! Diese Beschwerde hätte mit dieser Argumentation von jedem erhoben werden können. Dies ist zwar nur ein Indiz. Aber gerade Popularbeschwerden sind doch mit dem Sinn der Verfassungsbeschwerde unvereinbar. Und der Beschwerdebeführer beruft sich ja auch nicht auf höchstpersönliche Rechte, sondern auf jene des Volkes als Summe aller Bürger ... Hat er, er ganz allein und nur er als Person, ein Recht auf ein mindestens fünfköpfiges Repräsentantenhaus?

An dieser Stelle breche ich ab, da über die Gestaltung des Gesetzes mit seinen Vakanzregeln bereits diskutiert wurde und dies hier unangebracht wäre.
Auch die Verbindung des Bürgers Cunningham, der seinerzeit Attorney General war, als das Gesetz eingebracht und verabschiedet wurde, der nun Präsident ist und an der Spitze der Vereinigten Staaten steht und der ebenfalls anscheinend noch immer praktizierender Anwalt ist, was mehr als fragwürdig für einen amtierenden Präsidenten ist, der auch erst kürzlich eine Strafanzeige wegen der Unterlassung von Nachwahlen erhalten hat, deren Überprüfung er als Präsident wohl unterbunden hat, ist nicht Gegenstand dieser Diskussion ...

Ave Caesar!
Gregory Jameson M.D.
I was: Member and Chairman of the Democratic Party
Member and President of the United States Senate
Member and Speaker of the House of Representatives
Secretary of the Interior, Governor of Hybertina and Laurentiana

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gregory Jameson« (3. Mai 2011, 15:31)


John Nathan Hope

of whom legends tell

Beiträge: 1 599

Wohnort: Willow Creek, Liberty County

Bundesstaat: New Alcantara

What's Up?
I pledge allegiance...
  • Nachricht senden

3

Dienstag, 3. Mai 2011, 15:54

Mr. Speaker,
ich rede als Congressman, nicht als President of Congress, weise aber doch sogleich darauf hin dass mir in letztgenannter Position die Aufgabe zufällt, den Congress gerichtlich zu vertreten.

Ich möchte kurz darlegen wie ich den Sachverhalt sehe, wobei meien SIchtweise klar von der Interessenwahrung des Kongresses geprägt ist:

Die Klage ist nur teilweise zulässig.
Soweit sie sich gegen den FEA richtet, ist sie zulässig.
Soweit sie sich gegen die faktische Besetzung richtet, ist sie unzulässig.

Unzulässig deshalb, weil die faktische Besetzung nicht Tun oder Unterlassen des Kongress ist, wenn es überhaupt möglich ist dagegen zu klagen, dann müsste man gegen die Feststellung des Wahlergebnisses durch das EO oder gegen die USA als ganzes klagen, nicht aber gegen den Kongress. WIr können ja nichts dazu.

Die Klage ist unbegründet.
Die Verfassung gibt vor, dass mindestens fünf Sitze zur Wahl ausgeschrieben werden, und das sieht ja auch der FEA vor. Man vergleiche hierzu die Regelungen zum Senat. Würde man der Cunninghamshen Logik folgen, wäre der Senat nahezu immer in der astorischen Geschichte "verfassungswidrig" gewesen. Das Wort unverzüglichbei den Nachwahlen ist begriffslogisch dehnbar. Ohne Verzug heißt in geordneten Bahnen und ohne unnötige Verspätungen und Streckungen. Dass die Nachwahlen unverzüglich mit den unmittelbar nächsten bundesweiten Wahlen stattfidnen, dürfte diesem Anspruch genügen.
____________________
John Nathan Hope

Doug Hayward

Former U.S. President

Beiträge: 1 876

Wohnort: Seahaven, Serena

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

4

Donnerstag, 5. Mai 2011, 12:28

Mr. Speaker,

delikat an der ganzen Situation finde ich nur, dass der Präsident gegen ein Gesetz klagt, dass er selbst ausgearbeitet und vor dem Congress auch selbst verteidigt hat. Erst jetzt fallen jedoch gravierende Mängel in dem Gesetz auf, sodass dagegen geklagt wird. Viel effektiver wäre es gewesen, dem Congress eine neue Version oder nötige Änderungen der alten Version vorzulegen oder gar den Kongress zu bitten, ein Wahlgesetz zu erarbeiten, wird dies über eine Klage vom Kongress verlangt.

Das ist nicht die feine albernische Art, zumal wir alle daran interessiert sein sollten, ein verfassungsgemäßes Wahlgesetz zu haben.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat

John Nathan Hope

of whom legends tell

Beiträge: 1 599

Wohnort: Willow Creek, Liberty County

Bundesstaat: New Alcantara

What's Up?
I pledge allegiance...
  • Nachricht senden

5

Donnerstag, 5. Mai 2011, 14:36

Mr. President,

ich erlaube mir folgendes zur Kenntnis zu bringen:



In dem Rechtsstreit

Paul Cunnigham

versus

The United States Congress
wird beantragt, die Erteilung eines Writ of Ceriorari
abzulehnen.




A
Gesamtbewertung
Die Klage ist teilweise unzulässig und soweit zulässig unbegründet.
B
Zulässigkeit
Die Klage ist zulässig, insoweit sie sich auf den Beschluss des Federal Election Act durch den US Congress richtet. Die Klage ist unzulässig, insoweit sie sich gegen die faktische Zusammensetzung des Repräsentantenhauses richtet.
1
Zunächst ist zu fragen, gegen welches Tun oder Unterlassen sich die Klage genau richtet. Die Klage richtet sich erstens gegen den Beschluss des Federal Election Act durch den Kongress. Insoweit ist die Klage zulässig.
2
Die Klage richtet sich zweitens gegen die faktische Zusammensetzung des Repräsentantenhauses: „Das aktuelle Repräsentantenhaus besteht derzeit nur noch aus vier Mitgliedern. Es verstößt damit gegen die Verfassung und ist verfassungswidrig.“
Die Zusammensetzung des Repräsentantenhauses ist kein Tun oder Unterlassen des Kongresses, sondern Ausfluss der Feststellung des Election Office vom 20. März 2011, wonach sieben Kandidaten gewählt sind [Electoral Office] House of Representatives - March 2011 in Verbindung mit deren individuellem Wahrnehmen oder Nicht-Wahrnehmen des Mandats. Da sich dieser Klagebestandteil nicht gegen ein Tun oder Unterlassen des Kongresses als Verfassungsorgan richtet, ist eine Klage gegen den Kongress in dieser Frage unzulässig.
C
Begründetheit
Im Folgenden wird zur Begründetheit der Klage insoweit Stellung genommen, als die Klage zulässig ist.
1
Die USConst gibt dem Gesetzgeber für die gesetzliche Ausgestaltung der Wahlen zum Repräsentantenhaus einen Rahmen vor. Art. 3 Sec. 3 No 1 USConst besagt: „Das Repräsentantenhaus ist die erste Kammer des Kongresses und die Vertretung des gesamten Volkes der Vereinigten Staaten. Seine Mitglieder, deren Zahl stets mindestens fünf betragen soll, werden von allen stimmberechtigten Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf einen Zeitraum von vier Monaten gewählt.“
Fraglich ist zunächst, ob mit der Zahl der „Mitglieder“ die Zahl der faktisch ein Mandat wahrnehmenden Repräsentanten gemeint ist oder die Zahl die mindestens für die Besetzung durch Wahl zu Verfügung stehenden Sitze. Die Frage ist also, ob das Repräsentantenhaus mindestens fünf Sitze vorsehen muss oder ob fünf Sitze besetzt sein müssen.
a
Der Wortlaut des Gesetzes legt nahe, dass die Zahl die faktisch ein Mandat wahrnehmenden Repräsentanten bezeichnet, weil der Text nicht von Sitzen oder Mandaten spricht sondern eben von „Mitgliedern“.
b
Sie Systematik legt einen anderen Schluss nahe. Art III Sec 3 USConst zum Repräsentantenhaus spiegelt sich in Artikel III Sec 4 USConst zum Senat. Der Systematik nach entsprechen sich die einzelnen Absätze hinsichtlich Form und Funktion, nur dass beim Senat mit Art. III Sec 4 No 3 eine ergänzende Norm eingefügt ist.
Art. III Sec 4 No 1 USConst lautet: „Der Senat ist die zweite Kammer des Kongresses und die Vertretung der einzelnen Staaten des Bundes. Er setzt sich aus je einem Senator für jeden Bundesstaat der Vereinigten Staaten zusammen. Seine Mitglieder werden grundsätzlich in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf einen Zeitraum von sechs Monaten von den stimmberechtigten Bürgern eines Staates gewählt.“
Diese Passage definiert die Zusammensetzung des Senats, der nach Wortlaut aus jeweils einem Senator bestehen soll. Hier wird deutlich: Die Verfassung meint dass jedem Staat ein Senatssitz zu Verfügung steht. Andernfalls wäre jede gesetzliche Regelung die es ermöglicht, dass ein Senatssitz vakant fällt, nicht mit der Verfassung vereinbar. Es ist schlechterdings gar nicht möglich, eine mit den Verfassungsgrundsätzen vereinbare Regelung zu treffen, die ausschließt, dass eine Position im Repräsentantenhaus oder Senat unbesetzt bleibt.
Die Systematik legt also nahe, dass die Verfassung vorgibt, wie viele Sitze zur Besetzung zu Verfügung stehen.
c
Sinn und Zweck der Passage ist es, dem Gesetzgeber einen Rahmen für seine Gesetzgebung vorzugeben. Das ergibt sich daraus, dass die Formulierung so offen ist dass sie zwingend gesetzlicher Ausgestaltung bedarf, um angewendet werden zu können. Der Gesetzgeber kann – wie oben beschrieben – im Rahmen der verfassungsmäßigen Grundsätze und hier insbesondere der allgemeinen Handlungsfreiheit der Bürger, die sich aus Art. II Sec 2 USConst ergibt, gar kein Gesetz erlassen, dass gänzlich ausschließt, dass Sitze unbesetzt bleiben. Denn dies ginge nur über einen Zwang, sich für solche Ämter zu Verfügung zu stellen.
d
Im Ergebnis verpflichtet Art III Sec 3 No 1 also den Gesetzgeber, die Wahlen zum Repräsentantenhaus so auszugestalten, dass mindestens fünf Sitze durch Wahl des Volkes vergeben werden können. Art III Sec 3 No 1 verpflichtet weder den Gesetzgeber, noch das Volk, dass fünf Sitze besetzt sein müssen. Art III Sec 1 No 1 FEA lautet „Das Repräsentantenhaus besteht gemäß den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus mindestens 5 Mandaten.“ Und entspricht damit der Verfassung.

2
Weiter heißt es in Art. III Sec. 3 No 4 USConst: „Fällt ein Sitz im Repräsentantenhaus vakant, so soll er umgehend nach demokratischen Grundsätzen und gemäß den gesetzlichen Vorschriften neu besetzt werden, und das neue Mitglied soll bis zum Ende der Funktionsperiode des Hauses amtieren.“
Zunächst ist zu fragen, wie eine Regelung der Nachbesetzung ausgestaltet sein muss, damit sie dem Kriterium „umgehend“ genügt.
a
Nach dem Wortlaut ist die Nachbesetzung eines vakant gewordenen Amtes umgehend, das heißt sofort, vorzunehmen. Abzugrenzen ist dies dem Wortlaut nach von unverzüglich, das eben kein sofort bedeutet. Dies würde einen Automatismus begründen, der einer klaren Rangfolge der Nachrücker bedarf. Gleichzeitig müssen aber auch „demokratische Grundsätze“ eingehalten werden, die dazu führen, dass in Einzelfällen eine weitere demokratische Entscheidung – sprich Wahl – erforderlich ist, die selbstverständlich auch einer gewissen Zeit bedarf. Die „demokratischen Grundsätze“ schränken also das Kriterium „umgehend“ ein und machen daraus dem Inhalt nach ein „so schnell wie nach demokratischen Grundsätzen möglich“.
b
Aus der Systematik und dem Vergleich mit der Regelung für den Senat ergibt sich, dass das Wort „umgehend“ durchaus das Abhalten von Wahlen zulässt und keinen Automatismus begründen muss. Die systematische Auslegung relativiert insoweit nochmals den strikt anmutenden Wortlaut.
c
Sinn und Zweck der Regelung ist es, dass mit der Neubesetzung nicht bis zu den nächsten Wahlen zum Repräsentantenhaus gewartet wird, sondern die Nachbesetzung möglichst rasch erfolgt. Der Sinn der Regelung ist ein möglichst vollständiges Repräsentantenhaus. Aus den demokratischen Grundsätzen lässt sich herleiten, dass unnötig viele Wahltermine auch nicht gewünscht sind, weil es den Wert der Wahl reduziert. Die Verfassung bekennt sich mit Art. III Sec 1 No 1 USConst zur repräsentativen Demokratie. Eine Übertragung der legislativen Gewalt auf ein Repräsentativorgan ist nur dann funktional möglich, wenn nicht ständige Wahlen dazu führen, dass de facto die Wahlen einen Abstimmungscharakter bekommen. Insoweit kann davon ausgegangen werden, dass die Nachbesetzung „so schnell als nach demokratischen Grundsätzen möglich“ durchaus auch zulässt, dass der nächst mögliche geeignete Termin für die Nachbesetzung angesetzt wird und kein ungeeigneter Termin gewählt werden muss.
d
Im Ergebnis verpflichtet Art. III Sec 3 No 4 USConst den Gesetzgeber eine Regelung für die Nachwahl der Repräsentanten zu treffen, die die Nachbesetzung so schnell als unter Wahrung der Möglichkeit von Wahlen und unter Wahrung des Wertes von Wahlen ermöglichen. Das binden der Nachbesetzung an andere bundesweite Wahlen stellt ein geeignetes Mittel dar, die demokratischen Grundsätze zu wahren. Art III Sec 5 FEA lautet „(1) Ist zur Neubesetzung eines nach Art. V, Sec. 1 vakant gefallenen Mandates eine Stichwahl erforderlich, so findet diese parallel zur nächsten bundesweiten Wahl nach den Vorschriften von Sec. 4 dieses Artikels statt; bis zur Durchführung dieser Stichwahl bleibt das Mandat vakant.(2) Findet vor der nächsten ordentlichen Wahl zum Repräsentantenhaus nach diesem Gesetz keine andere bundesweite Wahl mehr statt, so bleibt das Mandat bis zu dieser vakant.“ und entspricht damit der Verfassung.
3
Der Federal Election Act steht im Einklang der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor. Die Klage ist abzuweisen.

John Nathan Hope
President of Congress
____________________
John Nathan Hope

Beiträge: 1 408

Beruf: Literaturprofessor

Wohnort: Sheridan, Savannah

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

6

Donnerstag, 5. Mai 2011, 14:50

Mr. President

Ich habe absolut keine Lust, in epischer Breite abgefasstes Juristenkauderwelsch zu lesen, dazu haben mich die Bürger Savannahs nicht gewählt und sie dürften auch keinerlei Interesse dafür haben, weil dies Astor nicht einen Zoll weiterbringt.

Also:

Könnte jemand der Rechtsgelehrten, in erster Linie der Antragssteller selbst, in maximal drei Sätzen ohne Nebensätze sagen, worum es hier geht, weshalb der Kongress mit dieser Angelegenheit belästigt wird und welches die Intention hinter dieser Eingabe ist. Offenbar beschäftigen sich bereits die zuständigen Gerichte mit der Sache - weshalb muss sie hier ebenfalls thematisiert werden?

Falls der Kongress - gemäss der Eingabe von Congressman Jameson - irgendetwas zur Kenntnis nehmen solle, so dies, dass wir hier in ASTOR und nicht in JURASTOR sind!
Former Secretary of Defense
Former Governor and Senator of Savannah



Gregory Jameson

mens sana in corpore sano

Beiträge: 2 965

Beruf: Medical Doctor

Wohnort: Laurentiana

Bundesstaat: Laurentiana

What's Up?
Back to Politics.
  • Nachricht senden

7

Donnerstag, 5. Mai 2011, 15:15

Mr. Speaker,
ich antworte in drei Sätzen ohne Nebensätze, jedoch mit erweiterten Infinitiven und erweiterten Partizipien, dem Senator in der Hoffnung, dem Senator aufgrund einfacher Sprache die Erweiterung seines Horizontes zu ermöglichen:

1. Die Angelegenheit behandelt eine angebliche, jedoch nicht vorliegende Grundrechtsverletzung durch ein Gesetz.
2. Der Kongress beschäft sich wegen des Beschwerdeführers hiermit, denn der Beschwerdeführer ist der Präsident der Vereinigten Staaten.
3. Der Präsident hat die Nachwahlen verbockt und versucht nun, die Verantwortung dafür auf andere, namentlich den Kongress, abzuwälzen sowie ein Strafverfahren gegen sich abzuwenden.
Gregory Jameson M.D.
I was: Member and Chairman of the Democratic Party
Member and President of the United States Senate
Member and Speaker of the House of Representatives
Secretary of the Interior, Governor of Hybertina and Laurentiana

John Nathan Hope

of whom legends tell

Beiträge: 1 599

Wohnort: Willow Creek, Liberty County

Bundesstaat: New Alcantara

What's Up?
I pledge allegiance...
  • Nachricht senden

8

Donnerstag, 5. Mai 2011, 15:22

Mr. President,

der Kongress wird damit belästigt, weil Mr. Paul Cunnigham gegen den Kongress klagt.

Im übrigen teile ich die Bewertung von Sen. Colton, dass die Klage unbegründet ist oder zumindest nicht Ausdruck eines konstruktiv-dialogischen Politikstils.

Auf Aufforderung des Supreme Court hatte sich der Kongress zur Sache zu äúßern, was erfolgt ist.
____________________
John Nathan Hope

Beiträge: 1 408

Beruf: Literaturprofessor

Wohnort: Sheridan, Savannah

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

9

Donnerstag, 5. Mai 2011, 15:47

Mr. President

Ich danke Congressman Jameson für seine Antwort sowie Congressman Hope für seine ergänzenden Bemerkungen. Die Sache ist mir nun klar.
Former Secretary of Defense
Former Governor and Senator of Savannah



Beiträge: 1 408

Beruf: Literaturprofessor

Wohnort: Sheridan, Savannah

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

10

Donnerstag, 5. Mai 2011, 16:48

Mr President

Ich entschuldige mich in aller Form für mein erstes Statement in dieser Debatte. Ich habe übersehen, dass der Kongress als solcher verklagt wurde und ging von der irrigen Annahme aus, Congressman Jameson würde hier irgendeine Gerichtssache dem Kongress zur Kenntnisnahme bringen wollen, was ich nicht nachvollziehen konnte.

Im vorliegenden Fall ist natürlich klar, dass die Klage im Kongress debattiert werden muss.

Asche auf mein Haupt. Sie wollen mir das Versehen nachsehen, wofür ich Ihnen danke.
Former Secretary of Defense
Former Governor and Senator of Savannah



John Nathan Hope

of whom legends tell

Beiträge: 1 599

Wohnort: Willow Creek, Liberty County

Bundesstaat: New Alcantara

What's Up?
I pledge allegiance...
  • Nachricht senden

11

Donnerstag, 12. Mai 2011, 17:55




Honorable Members of Congress:

die Aussprache wird geschlossen.

John Nathan Hope
President of Congress

____________________
John Nathan Hope