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Sec. 4. Right to Vote and Eligibility
(1) Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wahlberechtigt, wer zu Beginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, bereits Staatsbürger der Vereinigten Staaten gewesen ist und am Tag des Beginns der Wahl das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (aktives Wahlrecht).
Sec. 5. Date of Elections
(4) Wahlen gemäss dieser Section beginnen jeweils am 18. Tag des Wahlmonats und enden am 23. Tag des Wahlmonats. Nachwahlen und Stichwahlen nach diesem Gesetz können auch an anderen Tagen enden.
(5) Wahlen nach dieser Section sind spätestens am neunten Tag des Wahlmonats öffentlich anzukündigen.
Sec. 4. Substitution of Representatives
Scheidet ein Mitglied aus dem Repräsentantenhaus aus, verfallen seine Mandate.
(2) Tritt ein Neugewählter sein Mandat nicht binnen sieben Tagen nach Beginn der Legislaturperiode an, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. V dieses Gesetzes. Ist es jemandem während dieses Zeitraumes aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, den vorgesehenen Eid zu leisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »David Clark« (27. Juli 2015, 23:38)
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