Mr. Senator,
ich bitte die Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Fragen zu entschuldigen, sicherlich kennen Sie das geflügelte Sprichwort von der "zerstreuten Professorin".
Zu Ihrer ersten Frage: nein, ich würde unter keinen Umständen Folter androhen oder anwenden lassen, oder deren Androhung oder Anwendung auch nur tolerieren. Weder bei einem Zeugen, nach dem Sie explizit fragen, noch bei einem Verdächtigen, den Sie damit möglicherweise mit meinen.
Denn erstens halte ich den jedem Menschen zukommenden Anspruch auf Achtung seiner Würde und körperlichen Unversehrtheit für ein absolutes Rechtsgut, dass nicht gegen andere, auch quantativ überlegen scheinende Rechtsgüter abgewogen werden kann
Zweitens sähe ich die Gefahr, durch die Anwendung oder Billigung der Folter in Ausnahmesituationen bildlich gesprochen einem Damm Risse zuzufügen, die sich mit der Zeit zu einem völligen Dammbruch ausweiten könnten - ein kategorisches Nein ist ein kategorisches Nein, lasse ich jedoch in einer Situation ein Aber zu, dann werden unter Verweis auf dieses eine, prinzipiell mögliche Aber, immer mehr Aber auch in anderen Situationen vorgetragen werden.
Und drittens schließlich stünde stets die Gefahr im Raum, die falsche Person zu foltern, auf die mittels Folter einzuwirken gar keine Informationen liefern kann, weil sie diese entgegen dem Stand der Ermittlungen doch nicht liefern kann.
Zu ihrer zweiten Frage: auch wenn ich die Zugehörigkeit von Regierungsmitgliedern zum Kongress aus Perspektive der Gewaltenteilung für nicht wünschenswert halte, und mich auch nicht um das Mehr an Arbeitsbelastung reiße, wäre meine Befürchtung, dass der Rücktritt von meinem Mandat eine möglicherweise längere Zeit oder in der laufenden Legislaturperiode gar nicht mehr zu behebende Vakanz verursachen würde. Von daher würde ich mein Kongressmandat nicht niederlegen.