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Arjun Narayan

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1

Samstag, 21. Januar 2012, 13:57

P. 2012-005 Nomination of Sandy van het Reve as Attorney General




Honorable Senators:

Der President-elect of the United States hat

Ms. Sandy van het Reve

als

Attorney General

nominiert.


Der Senat führt, bevor er dieser Ernennung zustimmt oder sie ablehnt, eine Anhörung des Kandidaten durch.
Ich erteile dem Kandidaten für die Dauer der Anhörung das Rederecht.

Ich bitte den Kandidaten, folgenden Eid zu leisten:

"Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit,
und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Gottesbezug kann entfallen.

Das Hearing ist nach der Vereidigung eröffnet. Es dauert mindestens 48 Stunden und wird bei Bedarf um 72 Stunden verlängert.
Es endet in jedem Falle erst, wenn alle relevanten Fragen beantwortet wurden.



Speaker of the House

XXXIV. President of the United States
Former Governor of Serena



Sandy van het Reve

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2

Montag, 23. Januar 2012, 20:17

Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe
Sandy van het Reve
- Attorney-at-law -
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Taylor Kay Roberts

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3

Montag, 23. Januar 2012, 20:54

Congresswoman van het Reve,

ich freue mich, Sie hier im Senat begrüßen zu dürfen.

Wo sehen Sie die Schwerpunkte der Arbeit des Attorney General in der nächsten Administration? Was sind Themen, wo Sie als AG handlungsbedarf sehen?
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Taylor Kay Roberts

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4

Montag, 23. Januar 2012, 21:14



To the Senate and the Nominee-designate:

Ich weise darauf hin, dass für das Hearing nach der Änderung des Senate Hearing Procedure Acts durch den Hearing Flexibility Act folgende Regelungen gelten, auf die noch nicht hingewiesen wurde:


1) Der Nominee-designate darf ein Eröffnungsstatement abgeben, um sich Vorzustellen und wichtige Punkte seiner Pläne vorzustellen. Ein solches Eröffnungsstatement kann, da noch nicht darauf hingewiesen wurde, auch nach dem Stellen von Fragen noch nachgeholt werden, wenn bereits Fragen gestellt wurden.

2) Die Zeitdauer des Hearings bemisst sich nach Sec. 4 des Senate Hearing Procedure Act:
    Section 4 Length of the Hearing
    (1) Das Hearing dauert mindestens 48 Stunden. Es wird, sofern der Nominierte während des Hearings abwesend gemeldet ist, um den Zeitraum dieser Abwesenheitsmeldung verlängert.
    (2) Werden in dieser Zeit von keinem Senator Fragen gestellt oder Auskünfte verlangt, keine solchen Fragen oder Auskunftsverlangen angekündigt oder sind sämtliche verlangten Fragen oder Auskünfte innerhalb dieses Zeitraums bereits umfassend beantwortet, so endet die Anhörung nach diesem Zeitraum.
    (3) Besteht nach Ablauf der Mindestfrist ein Bedarf an einer Weiterführung der Befragung, so hat der Sitzungsleiter die Befragung um eine angemessene Frist von nicht weniger als 24 Stunden zu verlängern.
    (4) Besteht nach Ablauf einer Verlängerung des Hearings weiterer Fragebedarf oder verlangt mindestens ein Senator die Verlängerung, so ist das Verfahren nach SSec. 3 zu wiederholen. Die reguläre Dauer des Hearings darf 120 Stunden nicht überschreiten.
    (5) Hat der Kandidat mit Ablauf der regulären Dauer nicht sämtliche Fragen beantwortet, so ist er durch den Sitzungsleiter zu einer zeitnahen Beantwortung der offenen Fragen aufzufordern. Das Hearing ist so lange offen zu halten, bis der Nominierte alle Fragen beantwortet hat.
    (6) Fragen durch Senatoren nach Ende der regulären Dauer des Hearings sind durch den Sitzungsleiter zurückzuweisen.


President of the Senate
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Sandy van het Reve

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5

Dienstag, 24. Januar 2012, 17:57

Madam President,

unter Inanspruchnahme meines Rechts auf ein Eingangsstatement, möchte ich den ehrenwerten Senatoren zuerst meine Person kurz vorstellen:

Ich stamme gebürtig aus Flint, Astoria State, habe nach der High School an der privaten Athena University in Astoriatown, AS, zunächst meinen B.A. im Hauptfach Philosophie erworben und anschließend den J.D. Danach habe ich als Rechtsanwältin in einer Kanzlei in Greenville sowie als wissenschaftliche Assistentin an der Athena University gearbeitet, und im Rahmen eines Postgraduiertenstudiums den akademischen Grad des LL.M. erworben. Heute bin ich Inhaberin des Lehrstuhls für astorisches Staats- und Verfassungsrecht an meiner Alma Mater, und im Nebenberuf niedergelassene Rechtsanwältin. Ich gehöre der Evangelical Lutheran Church of Astor, einer protestantischen Mainline-Kirche an, bin ledig und kinderlos.

Die Vorstellung meiner politischen Pläne als Attorney General deckt sich bereits mit der Beantwortung Ihrer Frage. Ich sehe hier, neben den allfälligen Aufgaben als "Justiziarin" der Bundesregierung, insbesondere folgende Punkte:
    1. Gerichtsorganisation des Bundes

    Die Vereinigten Staaten beschäftigen mittlerweile annähernd so viele Neben-IDs wie es überhaupt Bürger gibt, als Bundesrichter und Bundesanwälte. Zugleich ist, wie von dem scheidenden AG Mr. Marani jüngst herausgestellt, durch eine ungünstige Gesetzesformulierung eine totale Vakanz am Obersten Gerichtshof eingetreten.

    Mein Ziel ist es, die Gerichtsorganisation des Bundes so zu reformieren, dass die Vereinigten Staaten eine effektive und rechtsstaatlich effiziente, dabei personell in vertretbarem Maße intensive Judikative erhalten.

    2. Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts

    Es ist in der Vergangenheit bereits angeregt und dieser Vorschlag einstimmig positiv aufgenommen worden, den Staaten erweiterte Kompetenzen in der Strafgesetzgebung einzuräumen.

    Ich möchte dazu einen Verfassungszusatz erarbeiten, der zweifelsfrei und rechtssicher regelt, welche strafrechtlich relevanten Taten auch zukünftig der Gesetzgebung und Verfolgung durch den Bund unterliegen, und welche in den Verantwortungsbereich der Staaten übergehen sollen.

    3. Wahlverfahren zur Wahl des Präsidenten

    Das geltende Wahlverfahren wird nahezu einmütig als unbefriedigend empfunden, da es dem föderativen Charakter der Vereinigten Staaten faktisch keine Rechnung mehr trägt und nur eine gestreckte, mit zusätzlichem Aufwand für das Bundeswahlamt verbundene Direktwahl ist.

    Hier möchte ich eine Reparatur der missglückten Reform erreichen, und in Wahlverfahren wiederherstellen, dass den Prinzipien sowohl der Demokratie, als auch des Föderalismus Rechnung trägt.
Sandy van het Reve
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Taylor Kay Roberts

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6

Dienstag, 24. Januar 2012, 19:27

Vielen Dank, Congresswoman. Ich habe keine weiteren Fragen und freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen als Attorney General.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Luciano Marani

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7

Donnerstag, 26. Januar 2012, 00:08

Congresswoman,

ich danke Ihnen für die Darlegung Ihres Werdeganges und Ihrer Pläne. Ihre Vorhaben haben mich an dieser Stelle nicht zu interessieren, da sie Ihre politische Agenda und nicht zur Beurteilung Ihrer persönlichen Eignung für "mein" Amt maßgeblich sind. ;)

Ich möchte Sie zum Strafrecht das Folgende fragen:

Bitte beachten Sie, dass ich Sie nicht nach dem rechtlich möglichen frage, sondern nach ihrer Entscheidung in einer Gefahrenlage für das Leben eines oder vieler Menschen bzw. den Bestand der Nation. Würden Sie Folter anordnen oder bei Kenntnis ihrer geplanten Anwendung auch nur geschehen lassen, um einen schweigenden Zeugen zum Sprechen zu bringen? Bitte begründen Sie Ihre Antwort und gehen Sie dabei auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ein.

Und weiter habe ich eine klassische Frage an Sie:
Würden Sie im Kongress verbleiben, wenn Sie in der Administration ein Amt wahrnehmen?
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

Taylor Kay Roberts

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8

Donnerstag, 26. Januar 2012, 16:21



Honorable Senators:

Die Anhörung wird bis zum 27.01., 20:00 verlängert. Sofern bis dahin kein Senator eine Verlängerung verlangen sollte, werde ich das Hearing zu diesem Zeitpunkt für Fragen schließen.



President of the Senate
Taylor Kay Roberts
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Sandy van het Reve

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Samstag, 28. Januar 2012, 22:06

Mr. Senator,

ich bitte die Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Fragen zu entschuldigen, sicherlich kennen Sie das geflügelte Sprichwort von der "zerstreuten Professorin". ;)

Zu Ihrer ersten Frage: nein, ich würde unter keinen Umständen Folter androhen oder anwenden lassen, oder deren Androhung oder Anwendung auch nur tolerieren. Weder bei einem Zeugen, nach dem Sie explizit fragen, noch bei einem Verdächtigen, den Sie damit möglicherweise mit meinen.

Denn erstens halte ich den jedem Menschen zukommenden Anspruch auf Achtung seiner Würde und körperlichen Unversehrtheit für ein absolutes Rechtsgut, dass nicht gegen andere, auch quantativ überlegen scheinende Rechtsgüter abgewogen werden kann

Zweitens sähe ich die Gefahr, durch die Anwendung oder Billigung der Folter in Ausnahmesituationen bildlich gesprochen einem Damm Risse zuzufügen, die sich mit der Zeit zu einem völligen Dammbruch ausweiten könnten - ein kategorisches Nein ist ein kategorisches Nein, lasse ich jedoch in einer Situation ein Aber zu, dann werden unter Verweis auf dieses eine, prinzipiell mögliche Aber, immer mehr Aber auch in anderen Situationen vorgetragen werden.

Und drittens schließlich stünde stets die Gefahr im Raum, die falsche Person zu foltern, auf die mittels Folter einzuwirken gar keine Informationen liefern kann, weil sie diese entgegen dem Stand der Ermittlungen doch nicht liefern kann.

Zu ihrer zweiten Frage: auch wenn ich die Zugehörigkeit von Regierungsmitgliedern zum Kongress aus Perspektive der Gewaltenteilung für nicht wünschenswert halte, und mich auch nicht um das Mehr an Arbeitsbelastung reiße, wäre meine Befürchtung, dass der Rücktritt von meinem Mandat eine möglicherweise längere Zeit oder in der laufenden Legislaturperiode gar nicht mehr zu behebende Vakanz verursachen würde. Von daher würde ich mein Kongressmandat nicht niederlegen.
Sandy van het Reve
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Sonntag, 29. Januar 2012, 02:18



Honorable Senators:

Die Anhörung ist hiermit beendet.



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