Madam President,
nach der derzeitigen Fassung des Armed Forces Act, werden sowohl die Oberbefehlshaber der Streitkräfte, als auch der Chairman dieses Gremiums einem Hearing durch den Senat unterzogen. Dies führt dazu, daß ein bereits bestätigter Oberbefehlshaber ggf. einem zweiten Hearing unterzogen werden muss, sobald er die Rolle des Vorsitzenden dieses Gremiums einnehmen soll. Dadurch ergibt sich eine aus meiner Sicht unnötige Doppelung, v.a. wenn die Hearings innerhalb kurzer Zeit stattfinden. Dazu kommt, daß in der gelebten Praxis das Amt des Chairmans eher ein Art Koordinationsfunktion innerhalb der JCoS wahrnimmt, als das sich daraus tatsächlich eine erweiterte Befugnis ergibt. Dieser Tatsache trägt die vorgeschlagene Änderung zusätzlich Rechnung, indem mit der Übernahme der Position keine zusätzliche Beförderung mehr einhergeht.