Honorable Commoners,
für 96 Stunden steht der folgende Entwurf von Commoner Wells zur Abstimmung.
Stimmen Sie mit Aye, um ihn anzunehmen, oder mit Nay, um ihn abzulehnen. Ihre aktive Enthaltung können Sie mit Abstention kundtun.
Participation in Votes Amendment Bill
Article 7 der Standing Orders wird wie folgt neu gefasst:
1) Abstimmungen über Beschlussanträge werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
2) Zur Teilnahme an Abstimmungen ist berechtigt, wer zu Beginn der Abstimmung ordentliches Mitglied der Assembly ist.
3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
a) eine erforderliche Mehrheit erreicht worden ist oder nicht mehr erreicht werden kann oder
b) die Abstimmungsfrist verstrichen ist.
4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
a) sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
b) die Mitglieder des Parlamentes die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben. Dabei muss ihnen auch stets die Möglichkeit gegeben werden, alle Wahlalternativen abzulehen
5) Die Frage muss sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
6) Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote]Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der des Beschlussantrages gleicht und übernommen wird.
7) Es ist den Mitgliedern des Parlamentes verboten ihre Abstimmungen nachträglich zu verändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.
8) Vor Beginn der Abstimmung über einen Beschlussantrag, der kein Gesetz beinhaltet, kann jederzeit durch ein Viertel der Commoner der Antrag gestellt werden, den diskutierten Beschlussantrag als "Passed by Acclamation" zu bestätigen. Widerspricht binnen 24 Stunden nach Ende der Aussprachedauer kein Commoner diesem Antrag, so gilt der Beschlussantrag als einstimmig beschlossen.