Gewohnheitsrechtlich müssen Sie den Rücktritt aus dem Amt erklären bevor Sie zur Wahl antreten. Sie können ohne eine solche Erklärung nicht zugelassen werden, da die Wahl ungültig würde, wenn Sie nach ihrer Wahl das Auschlussamt nicht abgeben. Eine andere Regelung wäre nur möglich, wenn im Gesetz ein entsprechender Automatismus eingearbeitet würde. Da es in diesem Fall aber um eine Auslegung des Gesetzes geht, möchte ich fragen ob wir gemeinsam die Gerichte um eine Klärung anrufen wollen? Ansonsten könnte ich mir aber auch vorstellen, dass wir uns mit Zustimmung aller darauf einigen, dass Sie Ihre Kandidatur um die Erklärung ergänzen, dass Sie Sich verpflichten das Amt des Generalgouverneurs im Falle Ihrer Wahl abzugeben.