Da die Diskussion ja im Todesstrafen Thread schon aufkam und gerade ja erfreulicherweise recht viele gesellschaftspolitische Debatten entstanden sind, möchte ich hier die Frage aufgreifen, wie wir mit Sachverhalten umegehn sollen, die bisher nicht ausgestaltet sind, die es aber ohne Zweifel im VL schon gegeben haben muss. Insbesondere gesetzliche Regelungen:
Wir müssen ja davon ausgehen, daß es im VL Astor vor 2000 auch schon Gesetze gab und das VL auch jetzt Gesetze existieren, die aber noch nicht ausgestaltet sind. Beispiel: Wir haben ja auch kein Jugendschutzgesetz etc. Dennoch würde ich mal simulativ davon ausgehen, daß nicht jeder 10 jährige Astorier Pornofilme leihen und Schnaps kaufen kann. Auch mein Marihuana Gesetzentwurf geht ja implizit davon aus, daß der Konsum bislang in Freeland verboten ist, bzw. das Stammzellengesetzt impliziert, daß Stammzellenforschung bislang erlaubt oder zumindest nicht verboten war.
Zur Todesstrafe speziell: Es ging mir wirklich nicht darum, daß als simon Argument zu verwenden (ich habe mich in die Debatte ja noch gar nicht eingeschaltet), sondern dieses Thema anzustoßen. Und da halte ich es eben für realistischer davon auszugehen, daß es die Todesstrafe vorher bereits in den VL Gesetzen gab. Es wäre m.E. kulturell eher unwahrscheinlich, daß sie erst vor einem Jahr (wieder-)eingeführt wurde. Aber wie gesagt: Das hat mit den Pro- und Contra Argumenten direkt nichts zu tun, sondern ist eine generelle Fragestellung.