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Beiträge: 317

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Sonntag, 30. April 2006, 16:03

Federal Elections Bill

Mr Speaker,

ich bringe den folgenden Gesetzentwurf ein und bitte um Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens.

Zitat


Federal Elections Bill

Section 1 [Area of application]
Dieses Gesetz regelt die Wahlen zum Repräsentantenhaus und Senat sowie die Präsidentschaftswahlen.

Section 2 [The Electroal Office]
Zuständig für die Durchführung der Wahlen nach diesem Gesetz ist das Electoral Office des Bundes.

Section 3 [Right to vote & Eligibility]
(1) Sowohl aktiv als auch passiv wahlberechtigt sind alle Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor, welche zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens drei Wochen die astorische Staatsbürgerschaft besitzen.
(2) Das aktive und passive Wahlrecht können im Zuge einer gerichtlichen Bestrafung für einen gewissen Zeitraum aberkannt werden; näheres regeln die Strafgesetze.
(3) Das Electoral Office überprüft jede Kandidatur auf Konformität mit diesem Gesetz und streicht Kandidaturen, die nicht die Vorraussetzungen dieses Gesetzes erfüllen. Eine Streichung ist öffentlich und mit Begründung bekannt zu geben.

Section 4 [Realization of Elections]
(1) Die Länge der jeweiligen Legislaturperioden ist durch die Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor festgelegt.
(2) Das Electoral Office verkündet den Wahlzeitraum mindestens 21 Tage vorher.
(3) Der Wahlzeitraum soll 96 Stunden nicht unterschreiten und 144 Stunden nicht überschreiten.
(4) Bei der Wahl muss sich der Bürger eindeutig identifizieren.

Section 5 [Evaluation of Elections]
(1) Die Identität des Wählers und seine Stimme müssen getrennt überprüft werden, die Wahlleitung darf diese Informationen nicht untereinander austauschen.
(2) Abgegebene Stimmen sind ungültig, wenn die wählende Person nicht Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor ist, die in Section 2 genannten Kriterien nicht erfüllt, die Identifizierung unvollständig oder falsch ist oder der Wahlzettel fehlerhaft ausgefüllt ist.
(3) Den Bürgern muss die Möglichkeit gegeben werden, nachzuvollziehen, ob ihre Stimmen abgegeben wurden. Das Electoral Office muss nach der Wahl eine Liste der abgegebenen gültigen Stimmen veröffentlichen.

Section 6 [Election results]
(1) Das Wahlergebnis wird durch die Wahlleitung öffentlich verkündet. Beschwerde oder Klage gegen das Ergebnis ist beim Obersten Gerichtshof zulässig.
(2) Dem Obersten Gerichtshof muss die Möglichkeit gegeben werden, die Wahlen zu überprüfen.


Section 7 [The House of Representatives]
(1) Das Repräsentantenhaus wird in freier, gleicher und geheimer Wahl von allen Bürgern der Vereinigten Staaten von Astor, die gemäß Section 2 aktiv wahlberechtigt sind, gewählt.
(2) Das Repräsentantenhaus legt spätestens 14 Tage vor der Wahl im Rahmen der Verfassung selbständig die Zahl der zu vergebenen Mandate fest.
(3) Sollte ein Abgeordneter sein Mandat verlieren oder er dieses niederlegen, so rückt der Kandidat mit dem nächstbesten Wahlergebnis auf derselben Wahlliste nach. Ist kein weiterer Kandidat auf der Liste, kann seine Partei bzw. Vereinigung eine andere Person bestimmen, die den Sitz wahrnimmt.

Section 8 [Candidacies of The House of Representatives]
(1) Die Listen werden spätestens eine Woche vor Wahlbeginn öffentlich bekannt gegeben.
(2) Die Kandidaturen werden zudem beim Electoral Office eingereicht.
(3) Personen, die das passive Wahlrecht nicht besitzen, dürfen nicht kandidieren. Senatoren sowie der Präsident und der Vizepräsident dürfen kandidieren und müssen, sollten sie gewählt werden, ihr Amt niederlegen.
(4) Jeder Kandidat auf einer Liste hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten.

Section 9 [Procedure of Elections of The House of Representatives]
(1) Die Abgeordneten werden durch Listenwahl gewählt.
(2) Jeder Wähler hat zu den Wahlen zum Repräsentantenhaus eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme stimmt er für einen Kandidaten, mit der Zweitstimme wird eine Liste gewählt.
(3) Die Sitze im Repräsentantenhaus der einzelnen Listen werden nach der Anzahl der Zweitstimmen durch das Imperiali-Verfahren berechnet.
(4) Sollten zwei oder mehrere Wahlvorschläge dieselbe Anzahl an Zweitstimmen für den letzten Platz im Repräsentantenhaus erreichen, so erhält jede dieser Wahlvorschläge einen Sitz.
(5) Die Kandidaten werden auf den Listen absteigend nach Erststimmenzahl geordnet und ziehen in dieser Reihenfolge in das Repräsentantenhaus ein. Bei Erststimmengleichheit entscheidet die Position auf der beim Electoral Office eingereichten Liste.

Section 10 [The President and Vice-President]
(1) Der Präsident und der Vizepräsident werden von den Elektoren bestimmt, welche zuvor von den Bürgern der einzelnen Bundesstaaten gemäß Section 2 aktiv wahlberechtigt sind, in freier, geheimer und gleicher Wahl gewählt wurden.
(2) Die Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten findet gemäß der Verfassung in den Monaten Januar, Mai und September statt.

Section 11 [Candidacies of The President and Vice-President]
(1) Die Kandidatur für das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten muss auf einem gemeinsamen Wahlvorschlag eingreicht werden.
(2) Diese Wahlvorschläge werden spätestens 14 Tage vor Wahlbeginn öffentlich bekannt gegeben.
(3) Die Kandidaturen werden zudem beim Electoral Office eingereicht.
(4) Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten.

Section 12 [Procedure of Elections of The President and Vice-President]
(1) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Elektorenstimmen auf sich vereinigt.
(2) Fällt das Ergebnis so aus, das mehrere Kandidaten gleich viel Elektorenstimmen erhalten, so werden Repräsentantenhaus und Senat zu einer gemeinsamen Abstimmung berufen, in der sie den Präsidenten und Vizepräsidenten im Rahmen der Verfassungsbestimmungen wählen. Kommt es auch hier zum Gleichstand, hat der Präsident des Kongresses die entscheidende Stimme.

Section 13 [Electors of The President and Vice-President]
(1)Die Elektorenstimmen berechnen sich aus der Anzahl der Bürger, welche sich anonym in die Listen ihrer Bundesstaaten eingetragen haben. Diese werden vom Electoral Office zur Verfügung gestellt.
(2) Die so ermittelte Anzahl der Bürger wird mit Eins summiert und anschließend verdoppelt.
(3) Die Listen sind vom Electoral Office vertraulich zu behandeln und erst nach der Wahl bekannt zu geben.
(4) Der Kandidat, der in einem Bundesstaat die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint, erhält automatisch alle Elektorenstimmen des Bundesstaates.
(5) Bei Stimmgleichheit werden die Eletorenstimmen entsprechend aufgeteilt. Können nicht alle Elektorenstimmen gerecht auf die Kandidaten verteilt werden, sind die überzähligen Stimmen als Enthaltungen zu werten.

Section 14 [The Senators]
(1) Ein Senator wird von allen Bürgern eines Bundesstaates, die gemäß Section 2 aktiv wahlberechtigt sind, in freier, geheimer und gleicher Wahl gewählt.
(2) Die Amtszeit beträgt gemäß Verfassung sechs Monate. Den Zeitpunkt regeln die Election-Groups des Senates.
(3) Sollte ein Senator sein Amt verlieren oder niederlegen, so soll das Electoral Office unverzüglich Nachwahlen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes durchführen, wenn nicht der jeweilige Bundesstaat gemäß Article III Section 4 Absatz 5 der Verfassung abweichende Bestimmungen erlassen hat. Nachwahlen sind ausgeschlossen, wenn reguläre Wahlen bereits anstehen.

Section 15 [Candidacies of The Senators]
(1) Kandidaturen für das Senatorenamt werden spätestens sieben Tage vor Wahlbeginn öffentlich bekannt gegeben.
(2) Die Kandidaturen werden zudem beim Electoral Office eingereicht.
(3) Abgeordnete des Repräsentantenhauses sowie der Präsident und der Vizepräsident dürfen kandidieren und müssen, sollten sie gewählt werden, ihr Amt niederlegen.
(4) Jeder Kandidat hat bis zum Beginn der Wahl das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten.

Section 16 [Procedure of Elections]
(1) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Gelingt dies keinem Kandidaten, findet nach sieben Tage eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Wahlstimmen auf sich vereinigen konnten.

Section 17 [Election Campaign]
Wahlwerbung auf Regierungs- oder sonstigen staatlichen Seiten ist verboten.

Section 18 [Final Provisions]
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft und ersetzt den bisherigen Election Act.
(2) Sollte der Tag des Inkrafttretens zwischen den 11. und 31. Mai 2006 fallen, so bleibt es für die Maiwahlen dieses Jahres bei den Bestimmungen des alten Rechts.

2

Sonntag, 30. April 2006, 17:01

Zitat

United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 30th of April 2006


Dem Antrag auf Aussprache und Abstimmung (Bearbeitung durch den Kongress) wird stattgegeben.

13th and 24th President of the United States of Astor

Bearer of the Presidential Honor Star

Former Governor of New Alcantara
Theta Alpha Member

3

Samstag, 13. Mai 2006, 11:54

Zitat

United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 13th of May 2006



Der Entwurf wurde durch das Repräsentantenhaus abgelehnt.

Der Entwurf wurde durch den Senat angenommen.

Damit ist der Entwurf insgesamt abgelehnt und die Bearbeitung beendet.

13th and 24th President of the United States of Astor

Bearer of the Presidential Honor Star

Former Governor of New Alcantara
Theta Alpha Member